Seit dem 1. Januar 2008 gibt es in Köln eine Umweltzone. Fahrzeuge, die besonders viele Schadstoffe ausstoßen, dürfen in diese Zone nicht mehr hineinfahren. Damit Sie weiterhin überall in Köln "freie Fahrt" haben, benötigen Sie eine grüne Feinstaubplakette oder eine Ausnahmegenehmigung.
Wir verschicken die Plakette nicht mehr per Post. Suchen Sie bitte unsere Kfz-Zulassungsstelle auf. Dabei können Sie sich auch vertreten lassen.
Bei diesem Anliegen handelt es sich um ein Kurzanliegen, das Sie ohne Termin innerhalb unserer Servicezeiten in der Kfz-Zulassungsstelle erledigen können.
Benötigte Dokumente
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Zulassungsbescheinigung Teil I
Sie können gerne eine Kopie vorlegen oder
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Fahrzeugschein
Auch in diesem Fall reicht eine Kopie.
Informationen und Straßensuche
Welche Plaketten gibt es?
Es wird zwischen vier verschiedenen Schadstoffklassen unterschieden:
Schadstoffklasse 1: keine Plakette
Schadstoffklasse 2: rote Plakette
Schadstoffklasse 3: gelbe Plakette
Schadstoffklasse 4: grüne Plakette
Auf den Feinstaubplaketten ist die Nummer der Schadstoffgruppe angegeben. Das jeweilige Kfz-Kennzeichen wird von uns auf der Plakette eingetragen. Dann kleben Sie sie an die Windschutzscheibe.
Welche Fahrzeuge dürfen in die Umweltzone Köln einfahren?
In der Umweltzone dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette oder einer Ausnahmegenehmigung fahren.
Welcher Schadstoffgruppe gehört Ihr Fahrzeug an?
Maßgeblich für die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu einer bestimmten Schadstoffgruppe ist der Emissionsschlüssel des Fahrzeuges. Diesen finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren.
Bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie den Emissionsschlüssel im Fahrzeugschein im Feld "Schlüsselnummern zu 1" an der fünften und sechsten Stelle des sechsstelligen Codes.
Bei Fahrzeugpapieren, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie den Emissionsschlüssel im Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Es sind die letzten beiden Zahlen der Ziffernreihe.
Die Tabellen für die Zuordnung von in Deutschland oder im Ausland angemeldeten Fahrzeugen finden Sie im Servicebereich Umwelt.
Verstoß kostet 100 Euro Bußgeld
Fahren in der Umweltzone ohne gültige Feinstaubplakette oder ohne Ausnahmegenehmigung verstößt gegen den Schutzzweck der Umweltzone und ist somit eine Ordnungswidrigkeit, die wir mit 100 Euro Bußgeld ahnden.
Davon ausgenommen sind Fahrzeuge, die keine Genehmigung brauchen:
Vorsprache
Ihr persönliches Erscheinen in der Kfz-Zulassungsstelle ist zwar erforderlich, Sie können sich aber auch vertreten lassen. Eine Vollmacht muss der*die Vertreter*in nicht vorlegen.
Gebühren
Die Gebühr beträgt 6 Euro.
Die Gebühren zahlen Sie bitte mit Karte, wir akzeptieren Girocard, Debit- oder Kreditkarten.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26635
- Telefax
- 0221 / 221-26435
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kfz-Zulassungsstelle Köln
- Öffnungszeiten
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Montag: 7 bis 14 Uhr
Dienstag: 7 bis 18 Uhr
Mittwoch: 7 bis 13 Uhr
Donnerstag: 7 bis 16 Uhr
Freitag: 7 bis 13 Uhr
Servicezeiten für Kurzanliegen
Montag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 10 bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 9 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)