Beschreibung
Diese Seite in Leichter Sprache anzeigenWenn Sie bei Ihrer Eheschließung noch keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmt haben, können Sie dies jederzeit nachholen.
Benötigt werden
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Personalausweis oder Reisepass
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Beglaubigte Ablichtung des Eheregisters
Wenn Sie bei uns geheiratet haben, liegt Ihr Eheregister hier vor. Ist Ihre Ehe im Ausland geschlossen worden oder einer von Ihnen nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann setzen Sie sich bitte zwecks weiterer Beratung mit uns in Verbindung.
Informationen rund um die nachträgliche Erklärung
Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird aber erst wirksam, wenn sie bei dem Standesamt eingetragen wird, welches Ihr Eheregister führt. Bestellte Urkunden oder Bescheinigungen werden Ihnen dann zugesandt.
Wo wird mein Eheregister geführt?
Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt und aufbewahrt, wo Sie geheiratet haben.
Haben Sie für Ihre im Ausland geschlossene Ehe vor dem 24. Februar 2007 ein Familienbuch auf Antrag anlegen lassen, erhalten Sie die Ablichtung aus dem Eheregister bei dem Standesamt, wo Sie zu diesem Zeitpunkt gemeinsam gewohnt haben.
Ist die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung nach dem 24. Februar 2007 erfolgt, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.
Vorsprache
Eine gemeinsame persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
Für die Namenserklärung wird eine Gebühr von 21 Euro erhoben. Eine Bescheinigung über die neue Namensführung kostet 9 Euro.
Die Gebühren können bar oder bargeldlos mit Karte gezahlt werden.
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Eheregister
Gülichplatz 1-3
50667 Köln - Zugänglichkeit
-
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- Telefon
- 0221 / 221-28135
- Telefax
- 0221 / 221-25788
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Eheregister
- Öffnungszeiten
-
Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
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