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Wenn Sie bei Ihrer Eheschließung keinen Ehenamen bestimmt haben, können Sie dies jederzeit nachholen.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Beglaubigte Ablichtung des Eheregisters

    Wenn Sie bei uns geheiratet haben, liegt Ihr Eheregister hier vor. Ist Ihre Ehe im Ausland geschlossen worden oder einer von Ihnen nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann setzen Sie sich bitte zwecks weiterer Beratung mit uns in Verbindung.

Möglichkeiten zur Namensführung

Ihr Ehename wird aus dem aktuellen Familiennamen oder dem Geburtsnamen gebildet. Dabei kann entweder nur der Name eines von Ihnen oder die Namen von Ihnen beiden berücksichtigt werden. Werden Ihre beiden Familiennamen verwendet, handelt es um einen Doppelnamen.

Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann dem einteiligen Ehenamen einen Begleitnamen hinzufügen. Begleitname kann Ihr eigener Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung geführte eigene Familienname sein. Ihr neuer Familienname darf höchstens aus zwei Namen bestehen. Er kann mit oder ohne Bindestrich geschrieben werden.

Informationen rund um die nachträgliche Erklärung

Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird aber erst wirksam, wenn sie bei dem Standesamt eingetragen wird, welches Ihr Eheregister führt. Bestellte Urkunden oder Bescheinigungen werden Ihnen dann zugesandt.

Wo wird mein Eheregister geführt?

Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt und aufbewahrt, wo Sie geheiratet haben.

Haben Sie für Ihre im Ausland geschlossene Ehe vor dem 24. Februar 2007 ein Familienbuch auf Antrag anlegen lassen, erhalten Sie die Ablichtung aus dem Eheregister bei dem Standesamt, wo Sie zu diesem Zeitpunkt gemeinsam gewohnt haben.

Ist die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung nach dem 24. Februar 2007 erfolgt, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.

Auswirkung auf den Geburtsnamen Ihres Kindes

Die Bestimmung Ihres Ehenamens wirkt sich auch auf die Namensführung Ihres gemeinsamen Kindes aus.

Wenn Ihr Kind das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält Ihr Kind automatisch Ihren Ehenamen als Geburtsnamen. Bis zum Alter von 14 Jahren können Sie als Sorgeberechtigte eine Angleichungserklärung abgeben. Ab dem 14. Lebensjahr muss Ihr Kind selbst zustimmen.

Vorsprache

Eine gemeinsame persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

Für die nachträgliche Namenserklärung wird eine Gebühr von 21 Euro erhoben. Eine Bescheinigung über die neue Namensführung kostet 9 Euro.

Die Gebühren können bar oder bargeldlos mit Karte gezahlt werden.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Eheregister
Gülichplatz 1-3
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-28135
Telefax
0221 / 221-25788
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)

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