Wenn Sie über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten andauernde gesundheitliche Einschränkungen haben oder chronisch krank sind, können Sie viele Hilfen beantragen und nutzen.
Um die Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nachweisen. Hierfür benötigen Sie einen Feststellungsbescheid oder einen Schwerbehindertenausweis.
Benötigte Dokumente
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Formloser oder Online-Antrag der*des Betroffenen
Um eine möglichst zügige Bearbeitung sicherzustellen, verwenden Sie bitte das Antragsformular und reichen dieses ausgefüllt und unterzeichnet ein. Sie finden das Antragsformular unter "Download und Infos". Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Antragsvordrucks? Unsere Mitarbeitenden füllen den Antrag auch gerne mit Ihnen gemeinsam in einem persönlichen Beratungsgespräch aus.
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Vollmacht
Nur bei Antragstellung durch eine*n Bevollmächtigte*n, eine*n Betreuer*in.
Wir nehmen Ihre Anträge auf Feststellung eines Grades der Behinderung und Merkzeichen sowie auf Ausstellung und Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises entgegen. Diesen Antrag können Sie sofort – und nicht erst nach Ablauf der genannten sechs Monate – stellen.
Antragsbeschleunigung
Nach Eingang Ihres unterschriebenen Antrages und der darin enthaltenen Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht, schreiben wir Ihre behandelnden Ärzt*innen an, um aktuelle Befunde einzuholen.
Um die Bearbeitung Ihres Antrages zu beschleunigen und eine möglichst kurzfristige Feststellung zu ermöglichen, können Sie uns gerne schon bei der Antragstellung aktuelle Befundberichte Ihrer behandelnden Ärzt*innen, Krankenhausentlassungsberichte, Rehabilitationsberichte oder Ähnliches zusenden. Diese Berichte sollten nicht älter als zwei Jahre sein.
Bitte senden Sie keine Originalunterlagen ein!
Steuerliche Vorteile für Menschen mit Behinderung gemäß dem Behinderten-Pauschbetragsgesetz
Was ist ein Pauschbetrag? Einen Pauschbetrag können Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Durch den Pauschbetrag verringert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen und Sie haben einen finanziellen Vorteil.
Das Finanzamt berücksichtigt bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 steuerliche Pauschbeträge. Bei einem GdB von 20 liegt der Pauschbetrag zum Beispiel bei 384 Euro (Stand Januar 2021).
Auf Antrag stellen wir Ihnen eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt aus. Diese Bescheinigung benötigen Sie, wenn bei Ihnen ein GdB von 20, 30 oder 40 festgestellt wurde. Ab einem GdB von 50 können Sie dem Finanzamt – wie bisher – Ihren Schwerbehindertenausweis vorlegen.
Bei Rückfragen: Nutzen Sie bitte unser Serviceangebot. Wir beantworten Ihnen gerne auch Ihre Fragen rund um das Thema Pauschbeträge.
Online-Service
Mit unserem erweiterten Online-Service, können Sie Ihren Antrag stellen und sich über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages informieren. Nach Ihrer Antragstellung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit einem Sicherheitscode. Damit erhalten Sie auch weitere Informationen, um Ihr Lichtbild elektronisch bei uns einreichen zu können.
Bei Bedarf können Sie diese Informationen auch gesondert anfordern.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch weiterhin zur persönlichen Vorsprache zur Verfügung. Die neuen Online-Verfahren sind nur ein zusätzlicher Service für Sie.
Informationen zum Antragsverfahren
Nachdem wir Ihren Antrag und die Bewertung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen geprüft haben, erstellen wir Ihnen einen Bescheid. Dieser ist dann ein Feststellungsbescheid oder ein ablehnender Bescheid.
Im Feststellungsbescheid tragen wir Ihren "Grad der Behinderung" ein. Damit stellen wir fest, in welchem Ausmaß Sie gesundheitlich beeinträchtigt sind. Zusätzlich können von uns auch Merkzeichen festgestellt werden, die Sie dazu berechtigen weitere Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen. Zu diesen Nachteilsausgleichen gehören verschiedene Leistungen und Hilfen, wie zum Beispiel:
- Freifahrt für Bus und Bahn, im Nahverkehr
- Berechtigung zum Parken auf Behindertenparkplätzen
- Reduzierte Steuersätze
Beachten Sie hierzu bitte auch unsere weiterführenden Links.
Ausweisverlängerung
Wenn Sie schon einen Schwerbehindertenausweis haben und die Gültigkeitsdauer verlängern wollen, genügt uns ein formloser Antrag, unter Nennung Ihres Geschäftszeichens bei uns. Sie können den Antrag stellen:
- Schriftlich auf dem Postweg
- Schriftlich über unser sicheres Kontaktformular
- Telefonisch
Weiterführende Links
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Es werden keine Gebühren erhoben.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Schwerbehindertenstelle
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-30702 und 221-30703
- Telefax
- 0221 / 221-30744
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Schwerbehindertenstelle
- Öffnungszeiten
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Montag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12:30 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Um eine bessere Barrierefreiheit zu gewährleisten, wurde der Eingang verlegt, an den Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)