Zur Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis. Eine Liste dieser Tätigkeiten finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter "Wo gibt es welche Erlaubnis?".

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Nationalpass

  • Aufenthaltsbescheinigung

    Wenn Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie eine gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen vorweisen können.

  • Erlaubnis

  • Weitere Belege

    Die darüber hinaus erforderlichen Belege hängen vom jeweiligen Gewerbe ab. Informieren Sie sich dazu auf den speziellen Informationsseiten, indem Sie auf die Links unter "Ähnliche Dienstleistungen" weiter unten klicken.

Wo gibt es welche Erlaubnis?

 

ErlaubnisseBehörde

Güterkraftverkehrsgewerbe,
Taxigewerbe, Mietwagengewerbe

Amt für öffentliche Ordnung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Maklergewerbe,
Bauträger*innen,
Baubetreuer*innen,
Bewachungsgewerbe,
Spielhallen,
Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten,
Gaststätten

Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegenheiten,
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln

gewerbliche
Arbeitnehmerüberlassung

Landesarbeitsamt NRW
Josef-Gockeln-Straße 7
40474 Düsseldorf
Telefon 0211 / 4306-0
Fax 0211 / 4306-443

Versicherungsvermittler*innen

IHK Köln
Unter Sachsenhausen 10 bis 26
50667 Köln


Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit anmelden (§ 14 GewO). Sollte die Aufnahme der Tätigkeit länger als drei Monate zurückliegen, muss ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Aufnahme der Tätigkeit mehr als sechs Monate zurück, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Elektronische Gewerbemeldung

Sie haben die Möglichkeit Gewerbemeldungen online im Wirtschaft-Service-Portal Nordrhein-Westfalen zu tätigen. Sie erhalten unmittelbar nach Durchführung Ihrer Gewerbemeldung Ihre maschinell erstellte Empfangsbescheinigung, den so genannten Gewerbeschein. Der Gewerbeschein wird Ihnen als PDF-Dokument im Wirtschafts-Service-Portal Nordrhein-Westfalen zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.

Online-Gewerbemeldung

Vorsprache

Um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit anzumelden wird gegebenenfalls eine persönliche Vorsprache erforderlich sein. Sollten Sie nicht persönlich Vorsprechen können, besteht die Möglichkeit sich von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten zu lassen. Diese Person muss zur Vorsprache die Vollmacht und Ihren Personalausweis oder Pass mitbringen.

Gebühren

Die nachfolgend aufgeführten Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW:

26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind (GbR, oHG, KG, GmbH und Co. KG et cetera)

33 Euro für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften sind

13 Euro für jede*n weitere*n gesetzliche*n Vertreter*in bei juristischen Personen

Über die Gebühren erhalten Sie eine Rechnung.

Rechtliche Voraussetzungen

Gewerbeordnung und angrenzende Rechtsgebiete

Gewerbeordnung

Downloads und Infos