Zur Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis. Eine Liste dieser Tätigkeiten finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter "Wo gibt es welche Erlaubnis?".
Benötigte Dokumente
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Personalausweis oder Nationalpass
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Aufenthaltsbescheinigung
Wenn Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie eine gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen vorweisen können.
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Erlaubnis
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Weitere Belege
Die darüber hinaus erforderlichen Belege hängen vom jeweiligen Gewerbe ab. Informieren Sie sich dazu auf den speziellen Informationsseiten, indem Sie auf die Links unter "Ähnliche Dienstleistungen" weiter unten klicken.
Wo gibt es welche Erlaubnis?
Erlaubnisse | Behörde |
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Güterkraftverkehrsgewerbe, | Amt für öffentliche Ordnung |
Maklergewerbe, | Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegenheiten, |
gewerbliche | Landesarbeitsamt NRW |
Versicherungsvermittler*innen | IHK Köln |
Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit anmelden (§ 14 GewO). Sollte die Aufnahme der Tätigkeit länger als drei Monate zurückliegen, muss ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Aufnahme der Tätigkeit mehr als sechs Monate zurück, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Elektronische Gewerbemeldung
Sie haben die Möglichkeit Gewerbemeldungen online im Wirtschaft-Service-Portal Nordrhein-Westfalen zu tätigen. Sie erhalten unmittelbar nach Durchführung Ihrer Gewerbemeldung Ihre maschinell erstellte Empfangsbescheinigung, den so genannten Gewerbeschein. Der Gewerbeschein wird Ihnen als PDF-Dokument im Wirtschafts-Service-Portal Nordrhein-Westfalen zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.
Vorsprache
Um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit anzumelden wird gegebenenfalls eine persönliche Vorsprache erforderlich sein. Sollten Sie nicht persönlich Vorsprechen können, besteht die Möglichkeit sich von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten zu lassen. Diese Person muss zur Vorsprache die Vollmacht und Ihren Personalausweis oder Pass mitbringen.
Gebühren
Die nachfolgend aufgeführten Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW:
26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind (GbR, oHG, KG, GmbH und Co. KG et cetera)
33 Euro für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften sind
13 Euro für jede*n weitere*n gesetzliche*n Vertreter*in bei juristischen Personen
Über die Gebühren erhalten Sie eine Rechnung.
Rechtliche Voraussetzungen
Gewerbeordnung und angrenzende Rechtsgebiete
GewerbeordnungKontakt und Erreichbarkeit
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