Sie betreiben eine Gaststätte und möchten gerne eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche einrichten, zum Beispiel auf einem Bürgersteig oder Platz? Dann benötigen Sie verschiedene Erlaubnisse.
Über temporär aufgestellte Elemente zum Wind- und Wetterschutz, Beheizung etc. müssen Sie eine Mitteilung machen. Formulare dazu finden Sie unter "Downloads und Infos"

Benötigte Dokumente

  • gültige Gaststättenerlaubnis oder die Gewerbeanmeldung

  • Formloser schriftlicher Antrag

    mit einem Lageplan über die beabsichtigte Außengastronomiefläche. Der Lageplan muss maßstabsgerecht in einem Maßstab von 1:100 oder 1:50 gezeichnet sein. Er soll die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten der Fläche widerspiegeln, zum Beispiel Gehweg, Straßenlaternen, Mülleimer et cetera, und genaue Angaben über die Anzahl der Plätze und Größe der gewünschten Außengastronomie beinhalten.

  • eventuell eine schriftliche Vollmacht,

    wenn Sie sich bei der Antragstellung vertreten lassen.

Erlaubnisformen

Die Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland umfasst zwei, unter Umständen drei Genehmigungen:

  1. Eine erweiterte Gaststättenerlaubnis für die vorgesehene Fläche und
  2. eine Sondernutzungserlaubnis. Diese kann als saisonale Erlaubnis vom 1. März bis zum 31. Oktober eines Jahres oder als Ganzjahreserlaubnis vom 1. Januar bis 31. Dezember ausgestellt werden;
  3. eine baurechtliche Genehmigung; bitte beachten Sie hierzu die Hinweise des Bauaufsichtsamtes im "Infoblatt an Gastro-Betreiber", das Sie bei Downloads und Infos einsehen können.

Die erweiterte Gaststättenerlaubnis und die eventuelle baurechtliche Genehmigung müssen Sie nur einmalig beantragen, die Sondernutzungserlaubnis hingegen jährlich.

Vorsprache

Eine Vorsprache ist erforderlich. Stellen Sie wiederholt einen Antrag? Dann können Sie sich von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht und ihren eigenen Personalausweis oder Pass mitbringen.

Gebühren

• Gebührenfestsetzung: individuell je nach Dauer der Sondernutzung, Größe der Fläche und Lage des Betriebs.

• Gebühr für die erweiterte Gaststättenerlaubnis liegt zwischen 198,25 Euro und 3.500 Euro.

Sondernutzungserlaubnis (verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung):

• Einmalige Verwaltungsgebühr (mindestens 152,50 Euro), die den tatsächlichen Arbeitsaufwand abdeckt.

• Zusätzliche Kosten bei erhöhtem Aufwand (z. B. Ortstermine, Stellungnahmen, mehrere Flächen).

• Monatliche Sondernutzungsgebühr zwischen 2,80 Euro und 7,90 Euro pro Quadratmeter, je nach Lage der Außengastronomie.

•  Zahlung: Per Überweisung

Rechtliche Voraussetzungen

§ 2 Gaststättengesetz (GastG), § 18 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW), §§ 32, 33 in Verbindung mit § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Sondernutzungssatzung der Stadt Köln.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbeabteilung – Gaststätten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27761
Telefax
0221 / 221-6569168
Kontakt
Öffnungszeiten

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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Downloads und Infos