Sie benötigen eine neue Sondernutzungserlaubnis für Ihre bereits genehmigte Außengastronomiefläche? Dann füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Die Sondernutzungserlaubnis schicken wir Ihnen per Post zu.
Achtung:
Eine Betriebsaufnahme 2026 nach Erhalt der Bestätigungsmail ist grundsätzlich - wenn nicht Gründe dagegen sprechen - wie im Vorjahr stadtweit möglich.
Die neuen Regeln zur barrierefreien und optischen Gestaltung des öffentlichen Raums werden ab 2026 schrittweise auch für Bestands-Außengastronomien eingeführt.
Maßgeblich hierfür ist der Bedeutungsplan der Stadt Köln. Informieren Sie sich hier in welchem Bereich sich Ihre Gastronomie befindet: Bedeutungsplan - Stadt Köln
Sofern sich Ihre Fläche in der internationalen Zone befindet, muss diese im Jahr 2026 innerhalb einer Übergangszeit an das neue Regelwerk ‚Köln.Gestaltet.Außengastronomie.‘ angepasst werden. Unsere Sachbearbeitenden werden Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen.
Bestands-Flächen in den Zonen der stadtweiten und nachbarschaftlichen Bedeutung bleiben zunächst unverändert bestehen und können in der bisherigen Form weiter betrieben werden.
Hinweise:
Bitte beantragen Sie für alle Flächen, die Sie 2026 weiterhin nutzen möchten, eine Sondernutzungserlaubnis. Flächen, für die Sie keine Sondernutzungserlaubnis beantragt haben, dürfen Sie ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr nutzen, diese müssen freigeräumt werden.
Sofern Sie für mehr als vier Flächen eine Verlängerung beantragen möchten, senden Sie bitte dieses Formular ein zweites Mal ab und weisen uns im Reiter "Weitere Infos" darauf hin.
Die Verwaltungsgebühr wird nach dem jeweils entstandenen Verwaltungsaufwand für jeden Einzelfall individuell berechnet. Sie beträgt jedoch mindestens 152,50 Euro. Die Berechnung erhalten Sie zusammen mit dem Gebührenbescheid. Die Höhe der Sondernutzungsgebühr errechnet sich aus der Größe, der Lage und der Dauer der Nutzung der Außengastronomiefläche.
Sie erhalten nach Absenden des Formulars automatisch eine Bestätigungs-E-Mail. Diese E-Mail halten Sie bitte bis zur schriftlichen Erlaubniserteilung beziehungsweise -versagung im Gaststättenbetrieb bereit. Sie müssen diese E-Mail zu Kontrollzwecken jederzeit den zur Kontrolle befugten Personen, insbesondere unseren Mitarbeitenden des Ordnungsamtes, vorlegen können. Flächen, für die Sie bei einer Kontrolle keine Bestätigungs-E-Mail vorgelegen können, dürfen Sie nicht weiter nutzen, sämtliches Mobiliar müssen Sie entfernen.