Sie möchten durch Eintragung einer Baulast die Bebauung Ihres Grundstückes ermöglichen? Oder eine vorhandene Baulast löschen lassen?
Benötigte Dokumente
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Formloser Antrag
Die notwendigen Angaben werden in der Eingabemaske des Bauportals von Ihnen abgefragt. Wenn SIe möchten, können Sie zusätzlich ein formloses Schreiben hochladen.
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Zustimmung zur Verpflichtung
Die Person, die die Verpflichtung übernimmt, muss schriftlich zustimmen. Diese Zustimmung des*der Grundstückseigentümer*in ist formlos möglich, das eingescannte Schreiben muss jedoch die Unterschrift der zustimmenden Person enthalten.
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Grundbuchauszug für das zu belastende Grundstück
Der Grundbuchauszug darf nicht älter als ein Monat sein, eine Beglaubigung ist nicht erforderlich. Den Grundbuchauszug können Sie dem Baulastantrag beifügen, er muss spätestens bei der Unterschriftsleistung der Baulast vorliegen.
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Amtlicher Lageplan
Der Lageplan muss mindestens im Maßstab 1:500 erstellt werden, darf nicht älter als sechs Monate und muss amtlich sein. Das "amtlich" bedeutet, er muss von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder einer solchen Vermessungsingenieurin angefertigt werden. Die Darstellung von Baulastflächen muss in grüner Umgrenzung und Schraffur mit Vermaßung ausgeführt werden. Je belastetem Grundstück müssen zwei Lagepläne eingereicht werden. Auch für Vereinigungsbaulasten ist die Einreichung eines amtlichen Lageplanes erforderlich.
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die von meist benachbarten Grundstückseigentümer*innen zugunsten Ihres Bauvorhabens freiwillig übernommen werden können. Dazu gehören beispielsweise Baulasten zu Abstandsflächen, für Pkw-Stellplätze und für die Erschließung (Geh-, Fahr- und Leitungsrechte). Erfüllt Ihr Bauvorhaben nicht alle baurechtlichen Vorgaben, ermöglicht die Baulast oft erst die Genehmigung des Projektes.
Wie stellen Sie einen Antrag?
Den Baulastantrag stellen Sie digital, dafür laden Sie die vollständigen Bauvorlagen beim Bauportal.NRW unter der Antragsart "Antrag auf Eintragung oder Löschung von Baulasten" hoch. Wir sind an das Bauportal angebunden und erhalten Ihren Antrag. Weitere Informationen zur genauen Vorgehensweise erhalten Sie auf unserer Infoseite:
Was Sie wissen müssen
Verschmelzung anstatt Vereinigungsbaulast?
Neben der kostenpflichtigen Vereinigungsbaulast können Flurstücke alternativ und kostenfrei über eine Verschmelzung zusammengeführt werden. Die Verschmelzung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Die Flurstücke müssen laut Abteilung III des Grundbuchs gleichmäßig belastet oder belastungsfrei sein.
- Die Flurstücke müssen im gleichen Eigentum stehen.
- Die Flurstücke müssen eine örtliche und wirtschaftliche Einheit bilden.
- Es dürfen keine unterschiedlichen Lasten und Beschränkungen in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen sein.
Im Gegensatz zur Vereinigung von Grundstücken im Grundbuch (§ 890 BGB) wird die Flurstücksverschmelzung von Amts wegen durchgeführt. Einen Antrag zur Verschmelzung beim Katasteramt mit persönlicher Unterschrift vor Ort können folgende Personen stellen:
- der*die Eigentümer*in
- eine schriftlich bevollmächtigte Vertretungsperson, deren Unterschrift durch eine*n öffentlich bestellte*n Vermessungsingenieur*in oder eine* Notar*in beglaubigt wurde
- bei Gesellschaften muss entsprechend die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden
Durch die Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszuges können Sie das Verfahren beschleunigen. Die Bearbeitungszeit liegt bei etwa drei Wochen. Zuständig für die Durchführung der katastermäßigen Verschmelzung ist das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster.
Baulasten auf öffentlichen Grundstücken
Eine Baulast auf einem städtischen Grundstück kann Auswirkungen auf die Verfügungs- oder Verwertungsabsichten der Stadt haben. Eine Baulasteintragung bedeutet für die begünstigte Person einen Vermögensvorteil, für die Stadt einen Nachteil, der entschädigt werden muss. Ist der entsprechende Betrag ermittelt, muss die von der Baulast begünstigte Person mit der Entschädigung einverstanden sein. Anschließend muss der Rat oder der zuständige Ausschuss der Belastung des städtischen Grundstücks noch zustimmen. Ist das Verfahren abgeschlossen und die Entschädigung gezahlt, wird die Verpflichtungserklärung zur Eintragung der Baulast unterzeichnet.
Das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster prüft die Verfügungs- oder Verwertungsabsichten der Stadt, bevor eine Baulast eingetragen werden kann. Hierzu müssen weitere städtische Ämter beteiligt werden. Wir empfehlen deshalb, dass Sie sich frühzeitig mit der Liegenschaftsabteilung in Verbindung setzen. Sie erreichen die Mitarbeiter*innen unter diesen Rufnummern:
- Stadtbezirk Innenstadt: 0221 / 221-23019
- Stadtbezirke Chorweiler, Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes und Rodenkirchen: 0221 / 221-23074
- Stadtbezirke Kalk, Mülheim und Porz: 0221 / 221-23981
- Allgemeine Auskunft: 0221 / 221-23029
Existieren bereits Baulasten auf Ihrem Grundstück?
Sollten Sie Informationen benötigen, ob auf Ihrem Grundstück eine Baulast eingetragen ist, so können Sie dies online mit einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis abfragen. Den Link zum Service des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster finden Sie unter "Downloads und Infos".
Löschen einer Baulast
Das Löschen einer Baulast ist möglich, wenn die Baulast
- nicht mehr erforderlich ist
- durch eine andere Maßnahme kompensiert oder
- durch eine neue Baulast ersetzt wird.
Die Löschung einer Baulast können Sie digital beantragen. Dazu wählen Sie beim Bauportal.NRW die Verfahrensart "Antrag auf Eintragung oder Löschung von Baulasten". Die Daten werden dann von Ihnen abgefragt. Hilfreich ist es, wenn Sie uns den Auszug aus dem Baulastenverzeichnis als Anlage hochladen. Den Link zum Baulastenverzeichnis finden Sie unter "Downloads und Infos".
Sie haben Fragen?
Sie haben die Informationen unter "Was Sie beachten und wissen müssen" gelesen? Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne:
Gebühren
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr beträgt je Baulast mindestens 50 Euro und maximal 250 Euro je Baulast.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22567
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)