Betriebsferien 2025/2026

Von 24. Dezember 2025 bis 4. Januar 2026 bleibt unser Betrieb geschlossen. Ausnahmen gelten für ausgewählte Dienststellen und Freizeiteinrichtungen. Wichtige Services sind über Notdienste und Rufbereitschaften weiterhin verfügbar.

Alle Informationen finden Sie hier.

Die Regelsätze in der Sozialhilfe dienen der Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes. Daneben gibt es die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Pass

  • Kontoauszüge der letzten drei Monate

  • Versicherungspolicen

  • Nachweise zu Einkommen und Vermögen

Leistungen

Die Höhe des Regelsatzes richtet sich nach dem Alter der jeweiligen Personen.

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2024:

  • für Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro
  • für Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften: 506 Euro
  • Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII): 451 Euro
  • Nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern (nach SGB II): 451 Euro
  • für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 471 Euro
  • für Kinder von 6 bis 13 Jahren: 390 Euro
  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren: 357 Euro

Darüber hinaus gibt es folgende Leistungen:

  • die Unterkunft und Heizung im tatsächlichen, angemessenen Umfang
  • die Erstausstattung einer Wohnung
  • die Erstausstattung mit Bekleidung
  • mehrtägige Klassenfahrten
  • Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen

 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Vorsprache kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen; Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters sind vorzulegen.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

III. und IV. Kapitel Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)

Downloads und Infos