Seit dem 1. Januar 2021 können Bürger*innen der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.

Mit der eID-Karte können die Karteninhaber*innen die Online-Ausweisfunktion nutzen.

Benötigte Dokumente

  • Online-Antrag

    Die Beantragung der eID-Karte erfolgt online. Klicken Sie hierzu unter "Downloads und Infos" auf den Link "Online-Antrag für eine Karte zum elektronischen Identitätsnachweis für EU- und EWR-Bürger"

  • Gebührenzahlung

    Unmittelbar nach Eingabe Ihrer Daten, werden Sie zur Zahlung der Gebühr in Höhe von 40,86 Euro zum Dienstleister ePayBL weitergeleitet. Nähere Informationen finden Sie unter "Gebühren".

  • Terminvereinbarung

    Zur Bestätigung Ihrer Identität müssen Sie einmalig zum Abgleich Ihrer Daten persönlich zu uns kommen. Einen Link zur Online-Terminvereinbarung erhalten Sie automatisch, nachdem Sie die Gebühr gezahlt haben.

  • Ausländischer Pass oder ausländischer Personalausweis

    Bitte erscheinen Sie erst, wenn Ihr Termin per E-Mail bestätigt wurde. Bringen Sie Ihren anerkannten, gültigen ausländischen Pass oder ausländischen Personalausweis zur Identitätsfeststellung mit.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen zum Produkt eID-Karte können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren

unter 0221 / 221-0

oder schreiben Sie uns eine E-Mail an 

eID-Karte@stadt-koeln.de

Wofür kann ich eine eID-Karte verwenden?

Mit der eID-Karte können Sie sich gegenüber elektronisch identifizieren. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt durch Übermittlung von Daten aus dem Chip Ihrer eID-Karte an die abfragende Institution.

Der Nachweis der Identität kann durch die eID-Karte auch erbracht werden, um eine Bevollmächtigung für eine andere Person, ein Unternehmen oder eine Behörde nachzuweisen.

Ferner können Sie die eID-Karte dazu nutzen, die gespeicherten Daten unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Endgerätes fehler- und verlustfrei unter Anwesenden elektronisch zu übermitteln (zum Beispiel um die Daten in ein elektronisches Formular zu übernehmen).

Die eID-Karte dient nicht als Ausweis- oder Reisedokument. Daher sind auf der eID-Karte weder Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße noch Augenfarbe gespeichert.

Wer kann eine eID-Karte beantragen?

Einen Antrag auf Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) kann bei der örtlich zuständigen eID-Karte-Behörde gestellt werden von Staatsangehörigen

  • eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU)
  • eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die keine Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Staatsangehörige dieser Staaten sind antragsberechtigt:

26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Deutschland)

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Niederlande
  • Italien
  • Irland
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

EWR-Staaten

  • 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Deutschland)
  • Norwegen
  • Island
  • Liechtenstein

Wie beantrage ich die eID-Karte?

Um eine eID-Karte zu erhalten, sind folgende vier Schritte erforderlich. Achtung – Sie müssen dabei die Reihenfolge der Schritte unbedingt einhalten:

  1. Schritt: Online-Antrag
    Die Beantragung der eID-Karte erfolgt seit dem 1. Januar 2021 online. Klicken Sie unter "Downloads und Infos" auf den Link "Online-Antrag für eine Karte zum elektronischen Identitätsnachweis für EU- und EWR-Bürger*innen".
  2. Schritt: Gebührenzahlung
    Unmittelbar nach Eingabe Ihrer Daten werden Sie zur Zahlung der Gebühr zum Dienstleister ePayBL weitergeleitet. Nähere Informationen zu den Kosten der eID-Karte finden Sie unter "Gebühren". Nachdem Wenn der Bezahlvorgang abgeschlossen ist, erhalten Sie von uns eine automatische Bestätigung über die Antragstellung sowie über die Gebührenzahlung und einen Link zur Terminvereinbarung.
  3. Schritt: Terminvereinbarung
    Zur Bestätigung Ihrer Identität müssen Sie einmalig zum Abgleich Ihrer Daten persönlich zu uns kommen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin über den Link, den Sie automatisch per E-Mail von uns erhalten, sobald Sie die Gebühr gezahlt haben.
  4. Schritt: Persönliche Vorsprache
    Eine persönliche Vorsprache ist erst möglich, wenn Sie per E-Mail eine Bestätigung für den Online-Termin erhalten haben. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren, gültigen ausländischen Pass oder ausländischen Personalausweis mit.

Nachdem wir Ihre Identität bei Ihrem persönlichen Termin bestätigt haben, geben wir den Auftrag zur Produktion Ihrer eID-Karte an die Bundesdruckerei.

 

Wie erhalte ich meine eID-Karte?

Sobald wir Ihre fertige eID-Karte von der Bundesdruckerei erhalten, wird diese Ihnen per Post an die Wohnanschrift zugestellt, die Sie bei der Antragstellung angegeben haben. Parallel erhalten Sie von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief ebenfalls an diese Adresse. Nähere Informationen finden Sie unter "PIN-Brief".

Wann erhalte ich meine eID-Karte?

Nach dem persönlichen Termin erhalten Sie Ihre eID-Karte innerhalb von zwei bis vier Wochen. Die genaue Dauer hängt von den Produktionskapazitäten der Bundesdruckerei ab.

PIN-Brief

Nachdem die Bundesdruckerei Ihre eID-Karte hergestellt hat, schickt sie Ihnen einen PIN-Brief an die von Ihnen angegebene Wohnanschrift.

Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit der Sie selbst eine eigene sechsstellige PIN festlegen müssen. Erst danach ist die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort, damit Sie die Online-Ausweisfunktion bei Bedarf sperren können.

Nähere Informationen dazu finden Sie unter "Sperrung und Entsperrung".

Welche Daten werden auf der eID-Karte gespeichert?

Auf einer eID-Karte sind folgende Angaben über die Inhaber*in zu lesen:

  • Seriennummer
  • Angabe der ausstellenden Behörde
  • letzter Tag der Gültigkeitsdauer
  • Zugangsnummer
  • Familienname
  • Vornamen
  • Tag und Ort der Geburt

Auf dem Chip einer eID-Karte sind folgende Daten gespeichert:

  • Familienname 
  • gegebenenfalls Geburtsname
  • Vornamen
  • gegebenenfalls Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt
  • Anschrift
    Hat der*die Karteninhaber*in keinen Wohnsitz in Deutschland, kann dies mit "keine Wohnung in Deutschland" angegeben werden.
  • Staatsangehörigkeit
  • Gegebenenfalls Ordensname, Künstlername
  • Dokumentenart
  • letzter Tag der Gültigkeitsdauer

Gültigkeit

Die eID-Karte ist 10 Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.

Sie können eine neue eID-Karte beantragen, noch bevor Ihre aktuelle eID-Karte abläuft.

Verlust der eID-Karte

Wenn Sie Ihre eID-Karte verlieren, müssen Sie den Verlust unverzüglich Ihrer Meldebehörde oder der Polizei anzeigen. Auch wenn Sie Ihre eID-Karte doch wiederfinden.

Im Falle des Verlusts Ihrer eID-Karte müssen Sie zur Sicherheit die Online-Ausweisfunktion Ihrer eID-Karte sperren lassen. Nähere finden Sie unter "Sperrung und Entsperrung".

Ist Ihre eID-Karte nicht wieder auffindbar, können Sie eine eID-Karte neu beantragen. Nähere Informationen zum hierzu finden Sie unter "Wie beantrage ich die eID-Karte?".

Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag auf eine neue eID-Karte nicht wiederrufen können, auch wenn die verloren geglaubte eID-Karte wieder auftaucht.

Sperrung und Entsperrung

Die Sperrung Ihrer eID-Karte stellt bei einem Verlust sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Eine gesperrte eID-Karte kann weder genutzt noch ausgelesen werden.

Sie sind verpflichtet, einen Verlust Ihrer eID-Karte Ihrer Meldebehörde oder der Polizei anzuzeigen. Die Meldebehörde sperrt dann die Online-Ausweisfunktion.

Sie können Ihre eID-Karte auch telefonisch sperren lassen: unter der Rufnummer116 116 (aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfrei). Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 (gebührenpflichtig). Sie benötigen für diesen Anruf Ihr Sperrkennwort, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Nähere Informationen zum PIN-Brief finden Sie unter "PIN-Brief".

Auch bei einer telefonischen Sperrung müssen Sie den Verlust Ihrer eID-Karte Ihrer Meldebehörde oder der Polizei anzeigen.

Sollten Sie Ihre eID-Karte wiederfinden, müssen Sie auch dies unverzüglich Ihrer Meldebehörde mitteilen. Die Meldebehörde veranlasst dann die Entsperrung Ihrer Karte.

Vorsprache

Bitte beachten Sie zunächst die Hinweise zum Beantragungsablauf unter "Wie beantrage ich die eID-Karte?". Ihr persönlicher Termin bei uns ist erst möglich, wenn Sie alle vier Schritte der Betragung Ihrer eID-Karte erfolgt sind.

Wenn Sie Ihre eID-Karte online beantragt und bezahlt haben, erhalten Sie von uns einen Link. Über diesen vereinbaren Sie online einen Termin für Ihren Besuch bei uns vor Ort. Bringen Sie zu dem per E-Mail bestätigten Termin bitte Ihren ausländischen Pass oder ausländischen Personalausweis mit.

Nach Ihrem Besuch bei uns vor Ort, wird Ihre eID-Karte von der Bundesdruckerei produziert und Ihnen von uns per Post zugeschickt.

Gebühren

Für die Ausstellung einer eID-Karte für Bürger*innen der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums erheben wir eine Grundgebühr von 37 Euro.

Dazu kommt eine Kostenpauschale von 3,86 Euro für die Zustellung Ihrer eID-Karte. Der Versand ins Ausland kann deutlich teurer ausfallen.

Die Gesamtgebühr von 40,86 Euro müssen Sie im Rahmen des Beantragungsprozesses zahlen. Nähere Informationen zum Beantragungsprozess finden Sie unter "Wie beantrage ich die eID-Karte?".

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kundenzentrum Innenstadt
Laurenzplatz 1-3
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-91484
Kontakt
Öffnungszeiten

Kundenzentrum Innenstadt I (Laurenzplatz 1-3, Erdgeschoss):
Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung
Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung
Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

Kundenzentrum Innenstadt II (Laurenzplatz 1-3, 4. Etage):
nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hauptbahnhof)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12 und S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)

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Downloads und Infos