Eine Genehmigungsfreistellung ist ein baurechtliches Anzeigeverfahren, bei dem für bestimmte Vorhaben keine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Die Freistellung ist nicht für alle Vorhaben und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, über die wir Sie auf dieser Seite informieren.
Benötigte Dokumente
Formular
Das Formular können Sie online ausfüllen und absenden. Die erforderlichen Unterlagen können SIe direkt in das Formular hochladen.
Formular Genehmigungsfreistellung
Lageplan
Der Lageplan muss zwingend § 3 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) entsprechen und insbesondere die vollständigen Festsetzungen des Bebauungsplans enthalten. Der Lageplan muss maßstäblich sein, wir empfehlen einen Maßstab von 1:250 oder 1:500. Wir empfehlen Ihnen deshalb, einen Vermesser-Lageplan oder einen amtlichen Lageplan anfertigen zu lassen.
Flurkarte
Die Flurkarte, auch "Auszug aus dem Liegenschaftskataster" genannt, benötigen wir dann, wenn Sie keinen amtlichen Lageplan vorlegen. Sie darf nicht älter als sechs Monate sein. Sie erhalten die Flurkarte NRW ausschließlich beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster. Auszüge aus TIM-Online (Internet-Anwendung des Landes Nordrhein-Westfalen) oder ähnlich sind nicht ausreichend.
Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung und weitere Angaben
Die von Ihnen beauftragte entwurfsverfassende Person muss nachweisen, dass alle Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten werden, beispielsweise die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ), die Geschossigkeit, die Art der Nutzung und so weiter. Wenn Sie im Genehmigungsfreistellungsformular "ja" zur Weiterbehandlung als Bauantrag angekreuzt haben, müssen Sie auch die Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277 oder die Rohbaukosten und die Herstellungskosten angeben.
Bauzeichnungen
Sie müssen Grundrisszeichnungen aller Geschosse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100 einreichen. Die Zeichnungen müssen dabei § 4 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) entsprechen.
Baubeschreibung
Wenn Sie zur Weiterbehandlung des Antrages als Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsformular "ja" angekreuzt haben, dann müssen Sie das amtliche Formular "Formular Baubeschreibung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW" ausfüllen und beifügen.
Formular Baubeschreibung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW
Statistikbogen
Der Service "Bautätigkeitsstatistik-Online" wird auf dem Server des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg bundesweit zur Verfügung gestellt. Dort finden Sie auch die Meldung zu den Bautätigkeitsstatistiken für Nordrhein-Westfalen in elektronischer Form.
Bauvorlageberechtigung
Die von Ihnen beauftragte entwurfsverfassende Person muss nachweislich über eine Bauvorlageberechtigung verfügen. Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung kann beispielsweise durch Kammerstempel, Angabe der Mitgliedsnummer oder Mitgliedsurkunde der Kammer erfolgen.
Weitere nützliche Informationen finden Sie hier:
Formular zur Prüfung eines Grundstückes auf mögliche Belastung mit Kampfmitteln
So funktioniert der Online-Antrag
- Sie füllen das Online-Formular aus, laden die benötigten Unterlagen in diesem hoch und drücken auf "senden".
- Sobald das Formular bei uns eintrifft, senden wir Ihnen einen Brief mit Ihren Zugangsdaten zur Vorgangsauskunft+.
- Im Falle einer Nachforderung laden Sie die Unterlagen in der Vorgangsauskunft+ hoch.
- Wir bearbeiten Ihren Antrag und teilen Ihnen das Ergebnis über die Vorgangsaukunft+ mit.
Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung
Ihr*e Architekt*in ist dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen für die Freistellung vorliegen.
Es müssen unter anderem folgende Voraussetzungen vorliegen, damit Ihr Vorhaben genehmigungsfrei gestellt werden kann:
- Geplant sind Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 bis 4, sonstige Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 oder Nebengebäude- und Anlagen für die vorgenannten Gebäude.
- Es liegt ein qualifizierter Bebauungsplan für Ihr Grundstück vor.
- Die Erschließung für Ihr Grundstück ist vollständig gesichert.
- Ihr Vorhaben entspricht allen Festsetzungen des Bebauungsplans und anderer, gegebenenfalls vorliegender, örtlicher Bauvorschriften. Es bedarf keiner Befreiung oder Ausnahme.
- Ihr Vorhaben entspricht allen bauordnungsrechtlichen Anforderungen, eine Abweichung darf nicht ausgelöst werden.
- Der Antrag muss über eine bauvorlageberechtigte Person gestellt werden, in der Regel sind dies Architekt*innen. Aktuelle Listen über Architekten*innen und Bauingenieur*innen werden bei den Kammern geführt, siehe "Downloads und Infos".
Diese Aufzählung ist eine vereinfachte und nicht vollständige Auflistung.
Die Voraussetzungen sind im § 63 und die Gebäudeklassen in § 2 Absatz 3 der Bauordnung NRW geregelt.
Was Sie beachten müssen
Bei der Genehmigungsfreistellung tragen Sie sowie die von Ihnen beauftragten Personen die volle Verantwortung für Ihr Bauvorhaben. Wir werden zwar über Ihr Vorhaben informiert, prüfen jedoch nicht, ob es allen rechtlichen Vorschriften entspricht. Die Mitteilung dient ausschließlich dazu, dass wir unsere eigenen Aufgaben wahrnehmen können.
Bitte beachten Sie: Mit der Einreichung der Unterlagen bestätigt die entwurfsverfassende Person, dass die Anforderungen an den Brandschutz eingehalten werden.
Außerdem gilt: Sie dürfen erst vier Wochen nachdem uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen mit Ihrem Bauvorhaben beginnen. Ein früherer Baubeginn ist möglich, wenn wir Ihnen mitteilen, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt wird.
Sie haben Fragen?
Sie haben die Informationen unter "Was Sie beachten müssen" gelesen, es ergeben sich aber dennoch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne:
Gebühren
Die Gebühr wird auf Basis der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Maßgeblich ist die Tarifstelle 02 (Teil I und II).
Rechtliche Voraussetzungen
Die Anforderungen an Bauvorlagen werden in der Verordnung über bautechnische Prüfungen geregelt (BauPrüfVO).
Bauordnung NRW 2018 Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) Nordrhein-Westfalen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22567
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)