Fahrkosten für die Schüler*innen der städtischen Schulen Kölns werden vom Schulträger - Stadt Köln - dann übernommen, wenn die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
Primarstufe - Grundschule Klasse 1 bis 4
Die Einzelheiten für die Schüler*innen der Primarstufe entnehmen Sie bitte dem Download "Beförderung von Schulkindern der Primarstufe", das Sie unter der Überschrift "Downloads und Infos" finden.
Sekundarstufe I und II sowie Berufskolleg
Für Schüler*innen der weiterführenden, städtischen Schulen besteht die Möglichkeit, ein SchülerTicket zur preisgünstigen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel des Verkehrsverbundes RheinSieg (VRS) zu erwerben. Informationen zu den Voraussetzungen und der Antragsstellung finden Sie unter der Überschrift "Downloads und Infos".
Anteilige Rückerstattung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine anteilige Rückerstattung der Kosten für das SchülerTicket durch uns möglich. Schüler*innen steht eine Freifahrt zu, wenn
der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule mehr als 3,5 Kilometer beträgt. Das gilt für Schüler*innen der Klassen 5 bis 10 der Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen mit den Förderschwerpunkten "emotionale und soziale Entwicklung" sowie "Lernen".
oder der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule mehr als 5 Kilometer beträgt. Das gilt für Schüler*innen der Klassen 11 und 12/13 der Gymnasien und der Gesamtschulen und zum Teil der Berufskollegs mit Ausnahme der oben aufgeführten Bildungsgänge, die von der Beantragung ausgeschlossen sind.
oder im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung dieser Weg besonders gefährlich ist und kein zumutbarer Schulersatzweg zur Verfügung steht, sodass eine Ausnahmeregelung erforderlich wird.
Im Bereich "Downloads und Infos" finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen, zur Antragstellung sowie das Antragsformular auf Kostenrückerstattung.
Benötigt werden
Antragsformular für die Fahrtickets der Schüler*innen
Das Antragsformular für die Fahrtickets der Schüler*innen erhalten Sie im Schulsekretariat oder in den Bürgerämtern, nicht aber beim Amt für Schulentwicklung. Den ausgefüllten Antrag geben Sie bitte in der Schule ab. Dort wird der Schulbesuch bestätigt und der Antrag an die Kölner Verkehrsbetriebe AG weitergeleitet.
Antragsformular auf anteilige Kostenrückerstattung
Das Antragsformular zur anteiligen Kostenrückerstattung für das SchülerTicket finden Sie im Bereich "Downloads und Infos". Sie können das Antragsformular herunterladen und am Bildschirm ausfüllen. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte an das zuständige Bürgeramt. Die richtige Adresse wird automatisch im Antragsformular ausgefüllt. Alternativ können Sie es im Sekretariat der besuchten Schule abgeben.
Schülerspezialverkehr
Neben der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs werden an einzelnen Schulen auch Schulbusse sowie weitere Verkehrsmittel vom Schulträger eingesetzt (Schülerspezialverkehr). Die Beförderung erfolgt hier nur nach Einzelfallprüfung.
Nähere Auskünfte erhalten Sie in den jeweiligen Schulsekretariaten oder unter den Telefonnummern 0221 / 221-29237 oder -29238.
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