Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.

Per Antrag können Sie für Ihr Unternehmen Auskunft über eventuelle Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen.

 

Ausnahmen

Wenn Sie als Einzelunternehmen, als eingetragener Kaufmann (e. K.) oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einen Gewerbezentralregisterauszug benötigen, finden Sie Informationen dazu unter dem Link "Gewerbezentralregisterauszug für natürliche Personen" in der Service-Box unter "ähnliche Dienstleistungen".

 

Eilige Angelegenheit

Wenn Sie Ihren Gewerbezentralregisterauszug dringend benötigen, haben Sie die Möglichkeit den Antrag hier zu stellen und diesen persönlich beim Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn abzugeben und den Auszug dort ausgehändigt zu bekommen.

 

Antragstellende Person

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann nur von der Geschäftsführung beantragt werden.

 

Benötigte Dokumente

  • Ausweisdokument der antragstellenden Person

    Personalausweis oder Pass

  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister

    erhältlich beim Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Telefon: 0221 / 7711-0

  • Vollmacht bei Vertretung

    Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, persönlich zu erscheinen, können Sie jemanden bevollmächtigen. Diese Person benötigt zuzüglich zu allen benötigten Unterlagen eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht zur Beantragung des Gewerbezentralregisterauszuges und eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes.

  • Verwendungszweck

    Benötigen Sie den Auszug unmittelbar für eine Behörde, dann geben Sie bitte den Antragsgegenstand, das Aktenzeichen und die Anschrift dieser Behörde an. Ihr Gewerbezentralregisterauszug wird dann automatisch dorthin geschickt.

Neu: Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz

Beim Bundesamt für Justiz können Sie Ihren Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch online beantragen und bezahlen.

Zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz

Vorsprache

Sie können zur Beantragung persönlich hier vorsprechen.

Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Kontaktleiste unter "Kontakt".  

Sie können sich bei der Antragstellung auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Wenn Sie die Auskunft auf dem Postweg beantragen möchten, übersenden Sie uns bitte einen formlosen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister mit gut lesbaren Kopien aller benötigten Unterlagen.

Gebühren

13 Euro pro Gewerbezentralregisterauszug gemäß Tarifstelle 804 der Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO) in Verbindung mit § 150 Gewerbeordnung (GewO).

Sie erhalten eine Rechnung, eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich. Bei schriftlichem Antrag fügen Sie bitte einen Verrechnungsscheck in Höhe von 13 Euro bei. Sollte die Übersendung eines Verrechnungsschecks nicht möglich sein, schicken wir Ihnen eine Rechnung zu.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbemeldestelle
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27751, Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr
Telefax
0221 / 221-28643
Kontakt

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 193, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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