Informationen in Leichter Sprache

Diese Seite in Alltags-Sprache lesen
© Reinhild Kassing

Sie sind von einem anderen Ort in Deutschland nach Köln

gezogen?

Oder Sie haben ein Fahrzeug von außerhalb gekauft?

Und Sie wollen Ihr Fahrzeug jetzt in Köln zulassen?

Das schwere Wort dafür ist:

Standort-Wechsel.

Das bedeutet:

Ihr Fahrzeug war bis jetzt an einem anderen Ort in Deutschland

zugelassen.

Jetzt lassen Sie Ihr Fahrzeug nach Köln umschreiben.

Oder Sie lassen ein Kölner Fahrzeug auf eine*n neue Halter*in

umschreiben.

© Reinhild Kassing

Sie können das Fahrzeug dann zulassen auf

  • den bisherigen Halter oder die bisherige Halterin
  • einen neuen Halter oder eine neue Halterin

Der Halter oder die Halterin ist die Person,

auf die das Fahrzeug zugelassen wird.

Auf dieser Seite erklären wir,

wie Sie Ihr Fahrzeug umschreiben lassen können.

Wenn Sie von außerhalb nach Köln umziehen,

lesen Sie bitte auch die Infos zum "Umzug und neu in Köln".

Was brauche ich für das Umschreiben?

© Reinhild Kassing

Wenn Sie ein Fahrzeug nach Köln umschreiben wollen, dann

müssen Sie uns diese Papiere zeigen:

Zulassungs-Bescheinigung Teil 1 und Teil 2 

Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen,

dann bekommen Sie die Zulassungs-Bescheinigung Teil 2.

Früher hieß das: Fahrzeug-Brief.

Die Zulassungs-Bescheinigung Teil 2

ist ein Nachweis für den Besitz.

Damit zeigen Sie: Ich darf das Fahrzeug nutzen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungs-Stelle anmelden,

dann bekommen Sie die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1.

Früher hieß das: Fahrzeug-Schein.

Die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1

ist ein Nachweis das Anmelden.

Damit zeigen Sie: Mein Fahrzeug ist beim Amt gemeldet.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug von außerhalb nach Köln umschreiben

wollen,

dann zeigen Sie uns Ihre Zulassungs-Bescheinigung Teil 1.

Oder Ihren Fahrzeug-Schein.

Sie müssen uns auch Ihre Zulassungs-Bescheinigung Teil 2

oder Ihren Fahrzeug-Brief zeigen:

  • wenn sich der Halter oder die Halterin ändert
  • oder wenn sich das Kenn-Zeichen ändert.
© Reinhild Kassing

Personal-Ausweis oder Pass vom Halter oder der Halterin

Der Halter oder die Halterin ist die Person,

auf die das Fahrzeug zugelassen wird.

Die Person muss uns Ihren Personal-Ausweis oder Pass zeigen.

Versicherungs-Bestätigung

In Deutschland muss jedes zugelassene Fahrzeug versichert sein.

Das heißt: Sie brauchen eine Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug.

Sie müssen uns einen Nachweis von der Versicherung zeigen.

Das schwere Wort dafür ist:

elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer

Die Abkürzung dafür ist: EVB-Nummer.

Die eVB-Nummer bekommen Sie von Ihrer Kfz-Versicherung.

© Stadt Köln Ulrich Radermacher

Nachweis über die Haupt-Untersuchung (TÜV)

Sie müssen nachweisen,

dass Sie die Haupt-Untersuchung bestanden haben.

Ein anderes Wort dafür ist: TÜV.

Dazu können Sie uns diese Papiere zeigen:

  1. den Fahrzeug-Schein
  2. oder die Zulassung-Bescheinigung Teil 1
  3. oder den letzten Bericht vom TÜV.
    Also den Bericht über die Haupt-Untersuchung.

Kennzeichen-Schilder

Wenn wir Ihr altes Kennzeichen tauschen sollen

gegen ein neues Kölner Kennzeichen,

dann müssen Sie Ihre Kennzeichen-Schilder mitbringen!

Sie können auch Ihr altes Kennzeichen behalten,

wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen.

Dann müssen Sie Ihr Kennzeichen nicht tauschen.

Das Ändern vom Kennzeichen ist freiwillig.

© Reinhild Kassing

SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer

Wenn Sie in Deutschland ein Fahrzeug zulassen,

dann müssen Sie Steuern dafür bezahlen.

Das schwere Wort dafür ist: Kraft-Fahrzeug-Steuer.

Die Abkürzung ist: Kfz-Steuer.

Das Amt bucht die Steuer automatisch von Ihrem Konto ab.

Sie müssen das Abbuchen von Ihrem Konto vorher erlauben.

Die Erlaubnis dafür heißt: SEPA-Mandat.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug zulassen,

dann müssen Sie uns diese Erlaubnis geben.

Damit das Amt die Steuer von Ihrem Konto abbuchen kann.

Ohne die Erlaubnis dürfen wir Ihr Fahrzeug nicht zulassen.

Die Erlaubnis brauchen wir auch:

Wenn wir Ihre Daten schon zu einem anderen Fahrzeug haben.

Zum Beispiel:

Weil Sie 2 Autos haben.

Hier können Sie das SEPA-Mandat herunterladen.
© Reinhild Kassing

Sie können das Mandat am Computer ausfüllen.

Dann müssen Sie es ausdrucken.

Und am Ende müssen Sie es unterschreiben.

Wichtig:

Auf dem Mandat müssen 2 Unterschriften sein:

  1. Die Unterschrift vom Konto-Inhaber
    oder der Konto-Inhaberin.
  2. Die Unterschrift vom Fahrzeug-Halter
    oder der Fahrzeug-Halterin.

Der Konto-Inhaber ist nicht immer auch der Fahrzeug-Halter.

Manchmal bezahlt eine Person die Kfz-Steuer.

Obwohl eine andere Person das Auto nutzt.

Deshalb brauchen wir immer beide Unterschriften.

© Reinhild Kassing

Achtung:

Wenn Sie kein Konto haben:

Dann müssen Sie vorher zum Haupt-Zoll-Amt.

Das Haupt-Zoll-Amt ist für die Kfz-Steuer zuständig.

Wichtig:

Sie müssen zum Haupt-Zoll-Amt gehen,

bevor Sie Ihr Fahrzeug bei uns umschreiben lassen.

Das ist die Adresse:

Haupt-Zoll-Amt Köln

Stolberger Straße 200

50933 Köln

Lesen Sie bitte die weiteren Informationen zum SEPA-Mandat.

Fragen Sie jemanden um Hilfe,

wenn Sie etwas nicht verstehen.

Weitere Infos zum SEPA-Mandat in Alltags-Sprache.

Wie kann ich ein Fahrzeug umschreiben?

© Reinhild Kassing

 

Sie können das Umschreiben Ihres Fahrzeugs online erledigen.

Online heißt:

Im Internet.

Das heißt:

Sie können es am Computer erledigen.

Zulassung online erledigen - Erklärung in Alltagssprache Direkt zur Zulassung online

Sie möchten lieber persönlich kommen?

© Reinhild Kassing

Wenn Sie lieber persönlich zur Zulassungs-Stelle kommen möchten:

Sie müssen vorher telefonisch oder online einen Termin

ausmachen.

Das heißt:

Sie rufen an oder können am Computer einen Termin machen.

Telefon: 

0221/ 221-26635

0221/ 221-26676

© Reinhild Kassing

Zum Termin kommen Sie dann persönlich zur Zulassungs

Stelle.

Das ist die Adresse:

Zulassungs-Stelle Köln

Max-Glomsda-Straße 4

51105 Köln

Zulassungs-Stelle Köln

Was ist, wenn ich das Fahrzeug als Firmen-Fahrzeug nutze?

© Reinhild Kassing

Wenn Sie das Fahrzeug als Firmen-Fahrzeug nutzen,

dann müssen Sie zur Zulassungs-Stelle in Köln kommen.

Das ist die Adresse:

Zulassungs-Stelle Köln

Max-Glomsda-Straße 4

51105 Köln

© Reinhild Kassing

Wichtig:

Wenn Sie das Fahrzeug als Firmen-Fahrzeug benutzen,

dann müssen Sie uns zusätzlich diese Papiere zeigen:

  • Kopie aus dem Handels-Register
  • Gewerbe-Anmeldung

Was ist, wenn ich unter 18 Jahre bin?

© Reinhild Kassing

Sie können ein Fahrzeug auf eine Person unter 18 Jahren

zulassen.

Das ist aber nur in manchen Fällen möglich.

Zum Beispiel wenn die Person unter 18 Jahren:

  • Eine Fahr-Erlaubnis für das Fahrzeug hat.
  • Oder die Person eine schwere Behinderung hat.

Bitte fragen Sie vorher:

Ob Sie das Fahrzeug zulassen können

auf die Person unter 18 Jahren.

© Reinhild Kassing

Wichtig:

Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen wollen

auf eine Person unter 18 Jahren,

müssen Sie eine Einverständnis-Erklärung zeigen

von beiden Eltern.

Also: Eine Erlaubnis von der Mutter und dem Vater.

Beide Eltern müssen die Erklärung unterschreiben.

© Reinhild Kassing

Und beide Eltern müssen uns ihre Ausweise zeigen.

Ausnahme:

Wenn nur 1 Person das Sorge-Recht hat.

Dann muss nur diese Person ihren Ausweis zeigen.

Das heißt: Wenn nur die Mutter das Sorge-Recht hat.

Oder wenn nur der Vater das Sorge-Recht hat.

Oder wenn sich eine andere Person um das Kind kümmert.

Dann müssen Sie uns nur 1 Ausweis zeigen.

Und einen Nachweis über das Sorge-Recht.

Muss ich persönlich zur Zulassungs-Stelle gehen?

© Reinhild Kassing

Sie können die Zulassung am Computer erledigen. Das heißt

online. Das erklären wir weiter oben.

Sie können auch persönlich zur Zulassungs-Stelle kommen. Dafür

können Sie einen Termin vereinbaren.

Wenn Sie nicht persönlich kommen können,

dann kann auch eine andere Person für Sie zu uns kommen.

Die Person muss uns dann eine Vollmacht zeigen.

Eine Vollmacht ist ein Papier, auf dem steht:

Dass Sie jemanden etwas erlauben.

Hier können Sie das Formular für die Vollmacht herunterladen.
© Reinhild Kassing

Das Formular für die Vollmacht

können Sie am Computer ausfüllen.

Dann müssen Sie das Formular ausdrucken.

Dann müssen Sie das Formular unterschreiben.

Beim Zulassen muss die Person, die Sie bevollmächtigen,

uns die Vollmacht im Original vorlegen.

Und die Person muss uns ihren Ausweis oder Pass zeigen.

Zusätzlich muss die Person uns den Personalausweis oder Pass

des Halters oder der Halterin zeigen.

Eine Kopie reicht hier aus.

Wie viel kostet das Umschreiben?

© Reinhild Kassing

Das Umschreiben kostet 24,80 Euro,

wenn sich der Halter oder die Halterin nicht ändert.

Das Umschreiben kostet 28,80 Euro,

wenn sich der Halter oder die Halterin ändert.

Achtung:

Manchmal müssen Sie weitere Gebühren bezahlen!

Zum Beispiel: Für Ihre Kennzeichen.

© Reinhild Kassing

Sie können nur mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.

Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.

Sie können nicht mit Bar-Geld bezahlen.

Weitere Informationen