Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesenWenn Sie bestimmte Dinge nicht mehr selbst tun können.
Und Hilfe brauchen bei wichtigen Entscheidungen.
Zum Beispiel:
Weil Sie schwer krank sind.
Oder weil Sie einen Unfall hatten.
Dann bekommen Sie vom Gericht eine gesetzliche Betreuung.
Was ist eine gesetzliche Betreuung?
Die gesetzliche Betreuung hilft Ihnen:
- Beim Amt.
- Bei Fragen zu Gesetzen.
- Bei Fragen zu Ihren Rechten.
Sie hilft zum Beispiel:
- Einen Brief an den Vermieter oder die Vermieterin schreiben.
- Einen Platz in einem Heim finden.
- Einen Brief an ein Amt schreiben.
- Zum Amt gehen.
Sie können selbst entscheiden, wer Sie am besten betreuen soll.
Dafür gibt es einen Antrag.
Dieser Antrag heißt Betreuungs-Verfügung.
Was ist die Betreuungs-Verfügung?
Mit einer Betreuungs-Verfügung können Sie selbst bestimmen:
Wer Ihr gesetzlicher Betreuer oder Betreuerin wird.
Zum Beispiel:
- Menschen aus Ihrer Familie
- Freunde
- Nachbarn
- Bekannte
Der Betreuer oder die Betreuerin muss einverstanden sein.
Das heißt: Die Person muss Ja sagen zur Betreuung.
Wichtig: Sie können dem Gericht Personen vorschlagen.
Sie können aber nicht alleine entscheiden:
Wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin wird.
Das Gericht entscheidet:
Wer Ihr gesetzlicher Betreuer oder Ihre Betreuerin wird.
Das Gericht beachtet Ihre Wünsche.
Aber wenn Sie keine Person finden:
Dann muss das Gericht eine Person finden.
Sie können eine Person auch ablehnen.
Das heißt: Sie sagen Nein zu der Person.
Sie sagen: Die Person soll nicht mein Betreuer oder meine Betreuerin sein.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie die Person nicht mögen.
- Wenn Sie sich nicht gut verstehen.
Was steht in der Betreuungs-Verfügung?
In die Betreuungs-Verfügung schreiben Sie:
Wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin sein soll.
Sie können hier auch aufschreiben:
Wer nicht Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin werden soll.
Die Betreuungs-Verfügung muss eine bestimmte Form haben.
Dabei helfen wir Ihnen.
Bei Fragen können Sie Hilfe von uns bekommen.
Betreuungs-Stelle der Stadt Köln
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Muss ich persönlich vorsprechen?
Ja.
Sie müssen persönlich vorsprechen.
Bitte rufen Sie uns vorher an.
Und machen Sie einen Termin aus.
Unsere Telefon-Nummer ist: 0221 / 221 – 27 610
Wir helfen Ihnen gerne.
Was kostet die Betreuungs-Verfügung?
Das Amt beglaubigt die Betreuungs-Verfügung.
Beglaubigt heißt:
Ein Amt sagt:
Die Verfügung ist echt.
Die Beglaubigung kostet 10 Euro.
Sie können mit Bar-Geld bezahlen.
Das heißt:
Sie können mit Geld-Scheinen und Münzen bezahlen.
Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.
Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.
Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.
Und Sie können damit Geld an einem Automaten abheben.
Dazu geben Sie Ihre Geheim-Nummer in ein Gerät ein.
Diese Geheim-Nummer heißt PIN.
Das Geld wird dann von Ihrem Bank-Konto abgebucht.