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Auf dieser Seite erhalten Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen im Bereich:

  • Allgemein zur Gewerbemeldestelle
  • Gewerbemeldungen
 

Die Liste wird ständig erweitert. Ist Ihre Frage nicht dabei? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Stadt Köln
Gewerbemeldestelle

Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln

Telefon: 0221 / 221-27751
Telefax: 0221 / 221-28643

gewerbemeldungen@stadt-koeln.de

Allgemeines

Ist die Gewerbemeldestelle geöffnet?

Derzeit ist die Gewerbemeldestelle nur eingeschränkt für Publikum geöffnet.

Sie können nur mit einem vorher vereinbarten Termin bei uns vorsprechen.

Bitte kommen Sie nicht ohne Termin vorbei!

Termine können Sie über unser Kontaktformular vereinbaren.

Terminvereinbarung per Kontaktformular

Ich habe eine E-Mail an die Gewerbemeldestelle versandt, aber noch keine Antwort erhalten.

Bitte haben Sie etwas Geduld. Wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen.

Wir bitten aufgrund des aktuell bestehenden hohen Arbeitsaufkommens von Nachfragen per E-Mail hinsichtlich des Bearbeitungsstandes Ihrer Anliegen Abstand zu nehmen. Dies führt nur zu weiteren Rückständen bei der Bearbeitung eingehender Emails.

Bitte schicken Sie keine erneuten E-Mails.

Ich kann die Gewerbemeldestelle telefonisch nicht erreichen. Was kann ich tun?

Aufgrund des aktuell bestehenden hohen Arbeitsaufkommens sind unsere Leitungen oftmals belegt. Dies bitten wir zu entschuldigen.

Sollten Sie Fragen haben, hoffen wir, dass Sie die passende Antwort direkt auf dieser Seite finden können. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, schicken Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihrer Frage und Ihren Kontaktdaten oder nutzen unser Kontaktformular.

Wir versuchen, Sie so schnell wie möglich zurückzurufen.

Termine zur persönlichen Vorsprache können Sie ebenfalls per E-Mail oder über unser Kontaktformular vereinbaren.

Frage oder Terminwunsch per Kontaktformular versenden Frage oder Terminwunsch per E-Mail versenden

Ich habe bereits eine Gewerbemeldung eingereicht, aber warte noch immer auf meine Bestätigung. Was kann ich tun?

Bitte haben Sie etwas Geduld. Wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen.

Wir bitten aufgrund des aktuell bestehenden hohen Arbeitsaufkommens von Nachfragen hinsichtlich des Bearbeitungsstandes Ihrer Anliegen Abstand zu nehmen.

Bitte schicken Sie uns Ihre Gewerbemeldung nicht erneut zu.

Dies führt zu weiteren Rückständen bei der Bearbeitung.

Gewerbemeldungen

Welche Unterlagen muss ich für eine Gewerbemeldung einreichen?

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Anzeigeformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Kopie des Personalausweises (Vorderseite und Rückseite).
  • Alternative: Kopie des Reisepasses (nur bei bei Hauptwohnsitz im Ausland: zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung).
  • Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein aktueller Registerauszug.
  • Bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer*innen, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll.
  • Etwaige sonstige Erlaubnisse (zum Beispiel: Vermittlung von Versicherungen, Güterkraftverkehrserlaubnis, Taxikonzession)
  • Bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis (Vollmachtgeber*in und Bevollmächtigende*r

 

Bitte beachten Sie, dass Meldungen ohne oder nicht unterschriebenem Vordruck bzw. mit unvollständigen Unterlagen nicht bearbeitet und zurückgewiesen werden müssen.

Ich möchte ein Gewerbe anmelden. Was muss ich tun?

Ich möchte ein Gewerbe ummelden. Was muss ich tun?

Alle Informationen rund um das Thema Gewerbeummeldung erhalten Sie auf folgender Seite:

Nähere Informationen zur An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbebetriebes

Ich möchte ein Gewerbe abmelden. Was muss ich tun?

Alle Informationen rund um das Thema Gewerbeabmeldung erhalten Sie auf folgender Seite:

Abmeldung einer selbstständigen Tätigkeit

Was kostet eine Gewerbemeldung?

Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung

 

Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind:

Gebühr: 26 Euro

 

Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften sind:

Gebühr: 33 Euro

 

Für jeden weiteren gesetzlichen Vertretenden bei juristischen Personen:

Gebühr: 13 Euro

 

Gewerbeabmeldung

Gebührenfrei

 

Ersatzbescheinigung/Zweitschrift

Gebühr: 15 Euro

Die Geschäftsführer*innen meiner Firma haben sich geändert. Was muss ich tun?

Hierfür ist eine Gewerbeummeldung notwendig.

Alle Informationen rund um das Thema Gewerbeummeldung erhalten Sie auf folgender Seite:

Nähere Informationen zur An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbebetriebes

Wo erhalte ich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister?

Für natürliche Personen erhalten Sie den Auszug bei einem unserer Kundenzentren.

Für juristische Personen erhalten Sie den Auszug bei der Gewerbemeldestelle.

Sie können auch beide Auszüge direkt beim Bundesamt für Justiz online beantragen.

Nähere Informationen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

Gewerbezentralregisterauszug für natürliche Personen Gewerbezentralregisterauszug für juristische Personen Onlineportal des Bundesamts für Justiz Ihr Kontakt zu unseren Bezirkskundenzentren

Ich möchte eine Auskunft aus der Gewerbemeldedatei. Bin ich dazu berechtigt?

Die Grunddaten einer Gewerbeanzeige (Namen, Anschrift und Tätigkeit) kann jede*r online und ohne Registrierung in der öffentlichen Suche der Gewerbemeldestelle abfragen.

Die erweiterten Gewerbemeldedaten können nur Behörden und Unternehmen sowie Privatpersonen mit berechtigtem Interesse erteilt werden.

Wie Sie die Auskunft beantragen können, erfahren Sie auf folgender Seite:

Auskunft aus der Gewerbemeldedatei eAuskunft - Gewerbemeldedatei (öffentliche Suche) eAuskunft - Gewerbemeldedatei (erweiterte Suche)

Wer muss die Gewerbemeldung anzeigen?

Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe (Verkaufsstelle, Dienstleistungsbetrieb, Büroräume, Gaststätte und so weiter) als Haupt- oder Filialbetrieb führen. Ohne Bedeutung ist hierbei, ob die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, sowie die Höhe des erzielten Gewinnes.

Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) ist jede*r geschäftsführende Gesellschafter*in anzeigepflichtig, das heißt, jede*r geschäftsführende Gesellschafter*in füllt einen Vordruck für die Gewerbemeldung aus.

Bei juristischen Personen, zum Beispiel: GmbH, AG, obliegt die Verpflichtung zur Anzeige der gesetzlichen Vertretung, zum Beispiel dem Geschäftsführer einer GmbH.

Muss ich für eine Gewerbemeldung persönlich bei der Gewerbemeldestelle vorsprechen?

Nein, eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Sie haben die Möglichkeit die Gewerbemeldungen schriftlich oder online einzureichen.

Wenn Sie die Gewerbemeldung schriftlich per Post oder per Fax einreichen möchten, verwenden Sie dafür die vorgeschriebenen Vordrucke. Die Vordrucke müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den Kopien der erforderlichen Unterlagen übersendet werden.

Bitte beachten Sie, dass Meldungen ohne oder mit nicht unterschriebenem Vordruck bzw. mit unvollständigen Unterlagen nicht bearbeitet werden und zurückgewiesen werden müssen.