Beschreibung
Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgeben oder Ihren Betriebssitz an einen Ort außerhalb Kölns verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Benötigt werden
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Personalausweis,
bei EU-Staatsbürgerinnen oder EU-Staatsbürgern der nationale Personalausweis oder Reisepass, bei Staatsangehörigen eines Nicht-EU-Staates der Reisepass
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Gewerbeanzeige
soweit vorhanden
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bei auswärtigem Wohnsitz und sofern kein Personalausweis vorgelegt wird:
Anmeldebestätigung der für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldebehörde
Was müssen Sie mitteilen?
Eine Abmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.
Die Gewerbeabmeldung können Sie formlos schriftlich mitteilen.
Achten Sie aber bitte darauf, dass die Gewerbeabmeldung von Ihnen unterschrieben ist. Fügen Sie bitte eine Kopie der bisherigen Gewerbeanmeldung bei.
Elektronische Gewerbemeldung
Ab sofort können Sie Ihre Gewerbemeldung auch online erledigen, von Ihrem PC, Tablet oder Smartphone aus. Dazu nutzen Sie bitte den Link auf das Fachverfahren eMeldung:
Vorsprache
Eine Vorsprache ist grundsätzlich nicht erforderlich. Gewerbemeldungen können, sofern ihr Anlass nicht länger als 6 Wochen zurückliegt, schriftlich vorgenommen werden.
Ab sofort können Sie Ihre Gewerbemeldung auch online erledigen, von Ihrem PC, Tablet oder Smartphone aus. Nutzen Sie dazu den Link auf das Fachverfahren in der Rubrik "Elektronische Gewerbemeldung".
Gebühren
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Rechtliche Voraussetzungen
§14 Gewerbeordnung (GewO)
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Gewerbe - An-, Ab- und Ummeldung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln - Zugänglichkeit
-
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- Telefon
- 0221 / 221-27751
- Telefax
- 0221 / 221-28643
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbe - An-, Ab- und Ummeldung
- Öffnungszeiten
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Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!
- Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
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Bitte beachten Sie: In der Regel müssen Sie vor dem Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbaren.
Besucherinnen und Besucher müssen bei Behördengängen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dieses gilt für alle Dienstgebäude und Aufzüge sowie deren Wartebereiche innerhalb unserer Verwaltungsgebäude. Aufzüge dürfen von maximal 2 Personen gleichzeitig genutzt werden.
Termine können telefonisch oder in einigen Bereichen online vereinbart werden.
Informationen zu Regelungen für einzelne Dienststellen finden Sie auf folgender Seite:
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Online Anwendungen
Downloads und Infos
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 193, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)
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