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Am Montag 8. Dezember 2025 sind wir telefonisch nicht zu erreichen.

Bitte alle Anfragen per E-Mail53-Gesundheitszeugnis@stadt-koeln.de

Belehrungen für den Lebensmittelbereich

Sie möchten erstmalig im Lebensmittelbereich tätig werden? Hierzu benötigen Sie vorab eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). In einem Kurzvortrag werden Sie von Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes über die rechtlichen Voraussetzungen und die gesundheitlichen Risiken belehrt.

Benötigte Dokumente

  • Gültiges Ausweisdokument

Wer benötigt eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz?

Nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes benötigt jede Person, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

Die Bescheinigungspflicht ist nicht an ein Berufsbild gekoppelt. Es kommt einzig und alleine auf eine Tätigkeit mit Lebensmitteln an.

Wenn Sie sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung aufhalten, benötigen Sie auch eine solche Bescheinigung.

Auch das Reinigungspersonal (zum Beispiel Spülpersonal) der Lebensmittelbedarfsgegenstände (etwa Töpfe, Teller) benötigt eine solche Bescheinigung.

Die Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes ist ein Leben lang gültig unter der Voraussetzung, dass man innerhalb von 3 Monaten nach Aushändigung der Bescheinigung die Tätigkeit aufgenommen hat.

Freie Termine Präsensbelehrung

Freie Termine zur Präsenzbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt – eine Teilnahme ist nur mit Termin möglich:  

  • am 9. Dezember 2025 um 8:30 und 11 Uhr
  • am 10. Dezember 2025 um 8:30 und 11 Uhr
  • am 15. Dezember 2025 um 9:45 und 11 Uhr
  • am 16. Dezember 2025 um 8:30 und 11 Uhr
  • am 17. Dezember 2025 um 8:30 und 11 Uhr
  • am 22. Dezember 2025 um 9:45 und 11 Uhr
  • am 23. Dezember 2025 um 8:30 und 11 Uhr
  • ab 5. Januar 2026   

Anmeldung über Anmeldeformular Präsenzbelehrung im Gesundheitsamt Köln (siehe unten "Anmeldeformular").

Anmeldung sind auch per E-Mail möglich mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Wunschtermin: 53-Gesundheitszeugnis@stadt-koeln.de

Personen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen (Lesen und Sprechen) benötigen eine*n Dolmetscher*in (dies kann eine Person aus dem Freundes- oder Familienkreis sein), um an der Belehrung nach §43 IfSG teilnehmen können.

Da es sich um eine Gruppenbelehrung. Es können keine Kinder mitgebracht werden.

Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz kann auch Online durchgeführt werden: siehe Online-Belehrung.

Informationen und Anmeldeformular Präsenzbelehrung

  • Präsenzbelehrung im Gesundheitsamt Köln.
  • Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das Anmeldeformular Belehrung nach § 43 IfSG
  • Folgende Informationen sind im Anmeldeformular anzugeben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und 2 bis 3 Wunschtermine (siehe freie Termine)

Anmeldeformular Präsenzbelehrung im Gesundheitsamt Köln

Anmeldeformular Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Die Terminbestätigung erfolgt per E-Mail.

Wann kann ich zur Belehrung kommen?

Anmeldezeitraum:

Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 11 Uhr.

  • Kommen Sie nur mit Terminbestätigung ins Anmeldebüro (Zimmer 35) des Gesundheitsamtes.
  • Kalkulieren Sie eine Wartezeit ein.
  • Nehmen Sie an der Belehrung teil. Diese dauert etwa 30 Minuten.
  • Anschließend erhalten Sie Ihre Bescheinigung.

Informationen Belehrung/Schulpraktikum

  • Die Belehrung für das Schulpraktikum findet in schriftlicher Form statt.
  • Die Abwicklung erfolgt über die Schule. Die Schule schickt die leserlich ausgefüllte Erklärung "Sorgeberechtigte" unterschrieben an das Gesundheitsamt. Dies ist nur für Kölner Schulen möglich und für Schüler*innen, die in Köln gemeldet sind.
  • Danach erfolgt die Ausstellung der Bescheinigung. 
  • Die Unterlagen können über folgende E-Mail-Adresse angefordert werden:
E-Mail: 53-Gesundheitszeugnis@stadt-koeln.de

Wo findet die Anmeldung zur Belehrungen statt?

Im Gesundheitsamt Köln, Neumarkt 15-21, Raum 35

Stadtplan

Zweitschrift

Zweitschriften können Sie persönlich im Gesundheitsamt Köln abholen:

Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 8:30 Uhr bis 11 Uhr.

Gebühren für die Zweitschrift: 15 Euro – Kassenautomat: Bar- und EC-Kartenzahlung sind möglich.

Zweitschrift/Kopien können auch per Post zugeschickt werden:

E-Mail an: 53-Gesundheitszeugnis@stadt-koeln.de

Hierfür geben Sie bitte folgendes an:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und dass Sie die Gebühren in Höhe von 15 Euro nach Erhalt der Zweitschrift und Rechnung überweisen.

Eine Zweitschrift kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Bescheinigung bei uns erworben wurde und die Daten noch im System gespeichert sind. 

Aktuell können für Online durchgeführte Belehrungen keine Zweitschriften erstellt werden!

Online-Belehrung

Anmeldung zur Online-Belehrung

Informationen zur Online-Belehrung

Wenn Sie sich für die Online-Belehrung entscheiden, läuft die komplette Begleitung durch das TZG !

Hierüber können wir keine Zweitschrift erstellen.

Wir habent das Technologiezentrum Glehn (TZG), Telefon 02182 / 850765, mit der Durchführung der Online-Belehrung beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:

  1. Sie buchen einen Termin für die Online-Belehrung
  2. Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
  3. Die Belehrung findet Online statt, das bedeutet, Sie müssen nirgendwo hinfahren. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgebenden oder wie es für Sie passend ist, erledigen. Sie benötigen einen PC, ein Notebook, Tablet oder ein Smartphone und eine stabile Internetverbindung. Bitte schalten Sie Ihr Gerät mindestens 10 Minuten vor dem Termin ein.
  4. Sobald Sie angerufen werden, erfolgt zuerst eine Legitimationsprüfung durch eine Live-Schaltung.
  5. Sie zeigen sich und Ihren Lichtbildausweis über Ihre Kamera, so dass ein Vergleich möglich ist.
  6. Nun erhalten Sie Ihren Anmelde-Code und können zwischen einigen Sprachen auswählen. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
  7. Sie schauen sich in der Online-Belehrung einen Belehrungsfilm an und lesen sich das Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
  8. Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit fünf Fragen. Der Test kann wiederholt werden.
  9. Sie haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Online-Belehrungssystem und den Service zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
  10. Ihre Bescheinigung, sofern alle benötigten Dokumente vorliegen, können Sie nach Freigabe im System herunterladen und ausdrucken. Die Bescheinigung kann Ihnen auf Wunsch auch per E-Mail zugesendet werden.
  11. Während Ihrer Online-Belehrung steht Ihnen technisch fachkundiges Personal unter der Rufnummer 02182 / 850765 zur Verfügung.

Gebühren

Die Bescheinigung kostet 25 Euro.

Die Zweitschrift kostet 15 Euro.

Bezahlen können Sie am Kassenautomat. Es ist eine Bar- und EC-Kartenzahlung möglich.

Die Bescheinigung für Inhaber*innen der Ehrenamtskarte NRW ist kostenfrei. Die Bescheinigung gilt in diesem Fall nur für eine ehrenamtliche Tätigkeit. Die kostenfreie Belehrung wird nur in der Präsenzbelehrung angeboten.

Eine Kostenübernahmeerklärung muss an das Gesundheitsamt Köln gerichtet sein und mit der Rechnungsadresse und Unterschrift versehen sein.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Aus- und Weiterbildung in der Hygiene (Belehrungen)
Neumarkt 15-21
50667 Köln
Telefon
0221 / 221-25155 0221 / 221-25638 oder Bürgertelefon: 115 oder 0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-28635
Kontakt
Öffnungszeiten

Anmeldezeitraum: Montag, bis Freitag von 8:30 bis 11:30 Uhr
Nachmittags: nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18 (Haltestelle Neumarkt)

Bus-Linien 136, 146 (Haltestelle Neumarkt)

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