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Belehrungen für den Lebensmittelbereich

Sie möchten erstmalig im Lebensmittelbereich tätig werden? Hierzu benötigen Sie vorab eine Belehrung (§ 43 Infektionsschutzgesetz, IFSG). In einem Kurzvortrag werden Sie von Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes über die rechtlichen Voraussetzungen und die gesundheitlichen Risiken belehrt.

Aktuelle Informationen:

Wir sind zur Zeit telefonisch nicht gut zu erreichen, daher bitte alle Anfragen per E-Mail:

53-Gesundheitszeugnis@stadt-koeln.de

Sondertermin am 21. März 2024 um 14:30 Uhr

Freie Termine zur Präsenzbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt Köln: 

am 20. März 2024 um 8:30 Uhr / 9:45 Uhr und 11 Uhr

am 21. März 2024 um 8:30 Uhr 

am 25. März 2024 um 8:30 Uhr / 9:45 Uhr und 11 Uhr

am 26. März 2024 um 8:30 Uhr und 9:45 Uhr

am 27. März 2024 um 11:00 Uhr

am 28. März 2024 um 8:30 Uhr und 9:45 Uhr

ab 2. April 2024

 

Montag bis Mittwoch um 8:30 Uhr, 9:45 Uhr oder 11 Uhr

Donnerstag um 8:30 Uhr und 9:45 Uhr

Anmeldung per E-Mail: 53-Gesundheitszeugnis@stadt-koeln.de

Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Wunschtermin

oder über Anmeldeformular Präsenzbelehrung im Gesundheitsamt Köln (siehe unten "Anmeldeformular").

Personen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen (Lesen und Sprechen) benötigen eine*n Dolmetscher*in (dies kann eine Person aus Freundes- oder Familienkreis sein), um an der Belehrung nach §43 IfSG teilnehmen können.

Da es sich um eine Gruppenbelehrung handelt können keine Kinder mitgebracht werden.

Zweitschriften/Kopien können im Gesundheitsamt Köln abgeholt werden:

Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 8:30 bis 11 Uhr oder per Post zugeschickt werden. Details siehe unten unter "Zweitschrift".

 

Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz kann auch Online durchgeführt werden: siehe Online-Belehrung.

Wenn Sie sich für die Online-Belehrung entscheiden, läuft die komplette Abwicklung und Begleitung durch das Technologiezentrum Glehn.

Hierüber kann keine Zweitschrift erstellt werden.

Benötigte Dokumente

  • Gültiges Ausweisdokument

Wichtige Hinweise

Aktueller Hinweis:

Präsenzbelehrung im Gesundheitsamt Köln: Belehrung nur mit Termin!


Anmeldung per Anmeldeformular Belehrung nach § 43 IFSG

Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und 2 bis 3 Wunschtermine (Montag bis Donnerstag jeweils um 8:30 Uhr, 9:45 Uhr oder 11 Uhr)

Bei nicht ausreichenden deutschkenntnissen, muss eine dolmetschende Person mitgebracht und mit angemeldet werden.

Anmeldeformular Präsenzbelehrung im Gesundheitsamt Köln

Anmeldeformular Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Die Terminbestätigung erfolgt ebenfalls per E-Mail.

  • Seit 1. Juli 2017 ist die Bescheinigung für Inhaber*innen der Ehrenamtskarte NRW kostenfrei, aber die Bescheinigung ist auch nur für die ehrenamtliche Tätigkeit gültig. Die kostenfreie Belehrung kann nur in der Präsensbelehrung angeboten werden. 
  • Kostenübernahmebescheinigung: Ein Bescheid des Jobcenters beziehungsweise ein Antrag auf Erstattung einer Behörde ist hier nicht ausreichend. Die Kostenübernahmebescheinigung muss an das Gesundheitsamt Köln gerichtet sein und mit der Rechnungsadresse und Unterschrift versehen sein.
  • Nachmittagsbelehrungen nur für Gruppen/Firmen, ab einer Anzahl von mindestens 10 teilnehmenden Personen.

Wann kann ich zur Belehrung kommen?

Anmeldezeitraum:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 11 Uhr.

  • Kommen Sie nur mit Terminbestätigung ins Anmeldebüro (Zimmer 35) des Gesundheitsamtes Köln.
  • Kalkulieren Sie eine Wartezeit ein.
  • Nehmen Sie an der Belehrung teil (etwa 30 Minuten).
  • Anschließend erhalten Sie Ihre Bescheinigung.
  • Gebühren Bescheinigung: 25 Euro - Kassenautomat: Bar- und EC-Kartenzahlung möglich.
  • Inhaber*innen der Ehrenamtskarte NRW sind von den Gebühren befreit!

Informationen zur Schülerbelehrung/Schulpraktikum!

Die Belehrung für das Schulpraktikum erfolgt in schriftlicher Form.

Die Anmeldung erfolgt weiterhin über die Schule, die Schule erhält vom Gesundheitsamt eine Erklärung und Informationsmaterial, die Erklärung muss von den Sorgeberechtigten unterschrieben an die Schule zurück gegeben werden und dann ans Gesundheitsamt zurückgeschickt werden.

Danach erfolgt die Ausstellung der Bescheinigung. 

(Nur für Kölner Schulen oder die Schüler*innen müssen in Köln gemeldet sein.)

  • Anmeldeformular muss über die Schulen per Mail ans Gesundheitsamt geschickt werden, Anmeldung muss mindestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn erfolgen!
  • 53-Gesundheitszeugnis@stadt-koeln.de
Anmeldung zu Belehrungen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz für Schüler*innen die ein Berufsfindungspraktikum machen
Informationsblatt Sozialpraktikum - Arbeiten in Gemeinschaftseinrichtungen Berufsfelderkundung Merkblatt eintägige Berufsfelderkundung

Wo findet die Anmeldung zur Belehrungen statt?

Im Gesundheitsamt Köln, Neumarkt 15-21, Raum 35

Stadtplan

Zweitschrift

Zweitschriften können wieder persönlich im Gesundheitsamt Köln abgeholt werden:

Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 8:30 Uhr bis 11 Uhr!

Gebühren Zweitschrift: 15 Euro - Kassenautomat: Bar- und EC-Kartenzahlung möglich.

 

Zweitschrift/Kopien können auch per Post zugeschickt werden:

E-Mail an: 53-Gesundheitszeugnis@stadt-koeln.de

Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und schriftlich, dass die Gebühren in Höhe von 15 Euro nach Erhalt der Zweitschrift und Rechnung überwiesen werden.

Eine Zweitschrift kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Bescheinigung im Gesundheitsamt Köln erworben wurde und die Daten noch im System gespeichert sind. 

Aktuell können für eine Online durchgeführte Belehrung keine Zweitschriften erstellt werden!

Online-Belehrung

Anmeldung zur Online-Belehrung

Informationen zur Online-Belehrung

Wenn Sie sich für die Online-Belehrung entscheiden, läuft die komplette Begleitung durch das TZG !

Das Gesundheitsamt Köln hat das Technologiezentrum Glehn (TZG), Telefon 02182 / 850765, mit der Durchführung der Online-Belehrung beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:

  1. Sie buchen einen Termin für die Online-Belehrung
  2. Die Daten werden Datenschutzkonform übertragen.
  3. Die Belehrung findet Online statt, das bedeutet, Sie müssen nirgendwo hinfahren. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgebenden oder wie es für Sie passend ist, erledigen. Sie benötigen einen PC, ein Notebook, Tablet oder ein Smartphone und eine stabile Internetverbindung. Bitte schalten Sie Ihr Gerät 10 Minuten vor dem Termin ein.
  4. Sobald Sie angerufen werden, erfolgt zuerst eine Legitimationsprüfung durch eine Live-Schaltung.
  5. Sie zeigen sich und Ihren Lichtbildausweis über Ihre Kamera, so dass ein Vergleich möglich ist.
  6. Nun erhalten Sie Ihren Anmelde-Code und können zwischen einigen Sprachen auswählen. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
  7. Sie schauen sich in der Online-Belehrung einen Belehrungsfilm an und lesen sich das Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
  8. Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit fünf Fragen. Der Test kann wiederholt werden.
  9. Sie haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Online-Belehrungssystem und den Service zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
  10. Ihre Bescheinigung, sofern alle benötigten Dokumente vorliegen, können Sie nach Freigabe im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
  11. Während Ihrer Online-Belehrung steht Ihnen technisch fachkundiges Personal unter der Rufnummer 02182 / 850765 zur Verfügung.

Allgemeine telefonische Auskunft

Für allgemeine Fragen zu Belehrungen steht Ihnen unser Bürgertelefon unter der Telefonnummer 115 oder 0221 / 221-0 zur Verfügung.

Wer benötigt eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz?

Nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes benötigt jede Person, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

Die Bescheinigungspflicht ist nicht an ein Berufsbild gekoppelt. Es kommt einzig und alleine auf eine Tätigkeit mit Lebensmitteln an.

Ferner benötigen auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung aufhalten, eine solche Bescheinigung.

Auch das Reinigungspersonal (zum Beispiel Spülpersonal) der Lebensmittelbedarfsgegenstände (etwa Töpfe, Teller) benötigt eine solche Bescheinigung.

Die Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes ist ein Leben lang gültig unter der Voraussetzung, dass man innerhalb von 3 Monaten nach Aushändigung der Bescheinigung die Tätigkeit aufgenommen hat.

Häufig gestellte Fragen

Auf der folgenden Seite haben wir Fragen und Antworten zu Belehrungen für Sie zusammengefasst.

Häufig gestellte Fragen zu Belehrungen

Gebühren

Bescheinigung 25 Euro, Zweitschrift 15 Euro

Kassenautomat: Bar- und EC-Kartenzahlung möglich!

Kostenübernahmebescheinigung: Ein Bescheid des Jobcenters beziehungsweise Antrag auf Erstattung einer Behörde ist hier nicht ausreichend. Die Kostenübernahmebescheinigung muss an das Gesundheitsamt Köln gerichtet und mit der Rechnungsanschrift und Unterschrift versehen sein.

Inhaber*innen der Ehrenamtskarte NRW sind von den Gebühren, gegen Vorlage der Ehrenamtskarte NRW, befreit!

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Aus- und Weiterbildung in der Hygiene (Belehrungen)
Neumarkt 15-21
50667 Köln
Telefon
0221 / 221-25155 0221 / 221-24105 0221 / 221-25638 oder Bürgertelefon: 115 oder 0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-28635
Kontakt
Öffnungszeiten

Anmeldezeitraum: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 bis 11 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18 (Haltestelle Neumarkt)

Bus-Linien 136, 146 (Haltestelle Neumarkt)

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