Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesen.Wenn Sie mit Lebensmitteln arbeiten,
brauchen Sie dafür eine Erlaubnis vom Gesundheits-Amt.
Die Erlaubnis heißt: Nachweis für die Arbeit mit Lebensmitteln.
Lebensmittel bedeutet: Essen und Trinken.
Sie brauchen einen Nachweis, wenn Sie Lebensmittel
• herstellen
• verarbeiten
• oder verkaufen
• und dabei die Lebensmittel anfassen.
Zum Beispiel:
• Wenn Sie in einer Küche arbeiten.
• Wenn Sie in einem Imbiss arbeiten.
• Wenn Sie in einem Restaurant arbeiten.
• Wenn Sie in einer Gemeinschafts-Einrichtung arbeiten.
Das heißt:
Wer mit Lebensmitteln arbeitet
und die Lebensmittel bei der Arbeit berührt,
der muss eine Belehrung beim Gesundheits-Amt machen.
Belehrung ist ein schweres Wort für einen Kurs oder Unterricht.
Bei der Belehrung lernen Sie:
• Was Sie über Lebensmittel wissen müssen.
• Wie Sie mit Lebensmitteln arbeiten müssen.
Dann bekommen Sie einen Nachweis vom Gesundheits-Amt.
Damit zeigen Sie:
Ich habe die Belehrung beim Gesundheits-Amt gemacht.
Ich kenne mich mit Lebensmitteln gut aus.
Ich darf mit Lebensmitteln arbeiten.
Das ist wichtig für den Schutz vor Krankheiten.
Das schwere Wort dafür ist: Infektions-Schutz.
Das steht im Infektions-Schutz-Gesetz.
Wann kann ich zur Belehrung kommen?
Sie müssen sich zur Belehrung anmelden.
Das sind die Anmelde-Zeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
von 8:30 bis 11 Uhr.
Kommen Sie ins Anmelde-Büro vom Gesundheits-Amt.
Sie brauchen für das Anmelden keinen Termin.
Sie können ohne Termin zu uns kommen.
Aber Sie müssen oft warten.
Wichtig:
Am Nachmittag haben wir nicht geöffnet.
Sie können nicht zur Belehrung kommen.
Sie können keine Kopie bekommen.
Ausnahme:
Am Nachmittag gibt es Belehrungen für Gruppen und Firmen.
Das heißt: Ab 10 Personen.
Dafür können Sie sich per E-Mail anmelden.
Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht am Computer.
Belehrung für Schüler und Schülerinnen
Die Belehrung für Schüler und Schülerinnen
ist immer am Freitag von 8:30 bis 11 Uhr.
Die Schüler-Belehrung ist für Kölner Schulen.
Oder für Schüler oder Schülerinnen,
• die ein Schul-Praktikum machen
• und in Köln gemeldet sind.
Die Schulen müssen vorher einen Termin machen.
Das ist die Fax-Nummer: 02 21 / 22 12 86 35.
Achtung:
Eine Schüler-Belehrung ohne Termin ist nicht möglich.
In den Ferien finden keine Belehrungen statt.
Wo kann ich mich zur Belehrung anmelden?
Wie bekomme ich eine Kopie von dem Nachweis?
Wenn Sie eine Kopie von dem Nachweis brauchen,
dann müssen Sie zu uns ins Gesundheits-Amt kommen.
Das ist die Adresse:
Gesundheits-Amt Köln
Neumarkt 15-21
Raum 1
Wichtig:
Wir können Ihnen nur eine Kopie geben:
• Wenn Sie die Belehrung im Gesundheits-Amt Köln gemacht haben.
• Und wenn Ihre Daten noch bei uns gespeichert sind.
Was ist, wenn ich wenig Deutsch verstehe?
Wie lange ist der Nachweis gültig?
Der Nachweis ist ein Leben lang gültig:
Wenn Sie in den 3 Monaten nach der Belehrung
mit Ihrer Arbeit angefangen haben.
Wichtig:
Das alte Gesundheits-Zeugnis ist weiter gültig.
Sie brauchen dann keinen neuen Nachweis.
Achtung:
Wenn Sie 3 Monate nach der Belehrung keine Arbeit angefangen haben,
dann müssen Sie die Belehrung noch einmal machen.
Wie viel kostet der Nachweis?
In welchem Gesetz stehen die Regeln zum Nachweis?
Wo bekomme ich Beratung und Hilfe?
Häufige Fragen
Wir haben häufige Fragen und Antworten für Sie zusammen gefasst.