Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, Europäische Union plus Island, Liechtenstein und Norwegen) besitzen, dürfen Sie ohne Visum in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und in die Schweiz einreisen. Dafür benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Sie dürfen sich ohne besondere Erlaubnis in den genannten Mitgliedstaaten aufhalten und dort arbeiten. Dieses Recht nennt sich Freizügigkeit.
Mit welcher Staatsangehörigkeit kann ich die Freizügigkeit nutzen?
Angehörige folgender Staaten genießen grundsätzlich Freizügigkeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
Aufenthalt über drei Monate
Sie dürfen sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind selbständig oder arbeiten angestellt
- Sie studieren oder absolvieren eine Ausbildung
- Sie suchen eine Arbeit. Nach sechs Monaten müssen Sie nachweisen, dass Sie Aussicht darauf haben, eine Arbeitsstelle zu finden.
Sie können sich immer länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, wenn Ihr Lebensunterhalt gesichert ist und Sie krankenversichert sind.
Erhalte ich einen Nachweis über mein Recht auf Freizügigkeit?
Sie brauchen bei einem Umzug nach Deutschland keine besonderen Formalitäten zu erfüllen. Wenn Sie in Köln wohnen möchten, müssen Sie sich lediglich bei einem unserer Kundenzentren anmelden.
Bei uns müssen Sie nicht vorsprechen. Ihnen wird keine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt. Ihr Personalausweis oder Reisepass genügt, um nachzuweisen, dass Sie in Deutschland arbeiten dürfen.
Besonderheit für Staatsangehörige aus der Schweiz
Sollten Sie aus praktischen Gründen Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland nachweisen wollen, dann stellen Sie bei unserem Bezirksausländeramt einen Antrag auf Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels, der Ihr Aufenthaltsrecht bescheinigt. Zuständig für Sie ist das Bezirksausländeramt, in dessen Bezirk Sie wohnen.
Dürfen mich Personen aus anderen Staaten begleiten?
Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz besitzen, gehören zum Personenkreis Drittstaatsangehörige. Drittstaatsangehörige Personen können zusammen mit Ihnen einreisen.
Informationen zur Einreise und Aufenthalt als Begleitung einer freizügigkeitsberechtigten Person
Wie erwerbe ich ein Daueraufenthaltsrecht?
Wenn Sie sich länger als fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Sie ein sogenanntes Daueraufenthaltsrecht. Über dieses Daueraufenthaltsrecht stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus.
Um ein Daueraufenthaltsrecht zu erhalten, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen erwerbstätig oder selbständig sein
- ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz besitzen, also keine Sozialleistungen beziehen.
Die gleichen Voraussetzungen gelten für Ihre Familienangehörigen. Diese erhalten als Nachweis für ihr Daueraufenthaltsrecht eine Daueraufenthaltskarte.
Ihren Antrag auf Bescheinigung eines Daueraufenthaltsrechts können Sie digital stellen:
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Bezirksausländerämter
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln -
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- Telefon
- siehe Abteilungen
- Sicheres Formular
- Öffnungszeiten
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Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)