Baugenehmigungen und Vorbescheide werden ungültig, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren beginnen zu bauen oder wenn die Arbeiten länger als ein Jahr ruhen. Hier können Sie Ihre Genehmigung oder Ihren Vorbescheid online verlängern. Die Verlängerung gilt für ein Jahr.

Benötigte Dokumente

Formular

Das Formular können Sie online ausfüllen und absenden.

Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung

So funktioniert der Online-Antrag

  1. Sie füllen das Online-Formular aus und drücken auf "senden". 
  2. Sobald das Formular bei uns eintrifft, senden wir Ihnen einen Brief mit Ihren Zugangsdaten zur Vorgangsauskunft+. Im Falle einer Nachforderung können Sie die Unterlagen in der Vorgangsauskunft+ hochladen.
  3. Wir bearbeiten Ihren Antrag und teilen Ihnen das Ergebnis über die Vorgangsaukunft+ mit.
Vorgangsauskunft+
Anleitung Vorgangsauskunft+ 2026
PDF, 758 kb

Was Sie beachten müssen

  • Stellen Sie den Antrag auf Verlängerung frühestens sechs Monate vor Ablauf des Bauantrags oder Vorbescheids.
  • Sie können den Verlängerungsantrag bis spätestens ein Jahr nach Ablauf der Genehmigung stellen. Da die Genehmigung drei Jahre gültig ist, kann die Verlängerung demnach bis zu vier Jahre nach Erteilung der Genehmigung von Ihnen beantragt werden.
  • Die Genehmigung kann um jeweils ein Jahr verlängert werden.
  • Sie können eine Verlängerung mehrfach beantragen. 
  • Befristete Baugenehmigungen können Sie nicht verlängern lassen. Hier müssen Sie erneut einen Bauantrag stellen.

Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn sich zum Beispiel das Planungsrecht oder die Landesbauordnung geändert haben und Ihr Vorhaben dadurch nicht mehr den aktuellen Vorschriften entspricht.

Sie haben Fragen?

Sie haben die Informationen unter "Was Sie beachten müssen" gelesen, es ergeben sich dennoch Fragen? Dann nutzen Sie unser Beratungsangebot:

Antragsberatung Bauen des Bauaufsichtsamtes

Gebühren

Die Gebühr berechnen wir auf Basis der Tarifstelle 02, Teil I und II, der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
Telefax
0221 / 221-22567
Kontakt

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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