Sie benötigen eine Verlängerung, bevor Ihre Baugenehmigung oder Ihr Vorbescheid nach jeweils drei Jahren die Gültigkeit verliert. Mit einer Verlängerung bleibt Ihre Baugenehmigung, Ihre Teilbaugenehmigung oder Ihr Vorbescheid ein weiteres Jahr gültig.
Benötigte Dokumente
-
Onlineformular
Das Onlineformular können Sie direkt ausfüllen und online an uns senden. Bitte füllen Sie alle Felder aus. Weitere Unterlagen sind nicht notwendig.
Was Sie beachten müssen
- Bitte beantragen Sie eine Verlängerung frühestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Gültigkeit des Bauantrages oder Vorbescheids.
- Eine Bau- oder Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens beginnen oder Sie die Ausführung länger als ein Jahr unterbrechen.
- Die Gültigkeitsdauer kann bis zu einem Jahr verlängert werden, wenn Sie die Verlängerung innerhalb der möglichen Verlängerungsfrist beantragen. Eine rückwirkende Verlängerung ist demnach bis vor Ablauf von vier Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung möglich.
- Eine Baugenehmigung oder ein Vorbescheid kann mehrfach von Ihnen verlängert werden.
- Hinderungsgründe für eine Verlängerung können zum Beispiel sein: Das Planungsrecht ändert sich, etwa ein Bebauungsplan tritt in Kraft und Ihr Vorhaben entspricht nicht mehr den dann gültigen Festsetzungen. Auch wenn die Landesbauordnung eine Änderung erfährt und Ihr Vorhaben von den neuen Anforderungen abweicht, kann eine Verlängerung nicht erteilt werden.
Sie haben Fragen?
Sie haben die Informationen unter "Was Sie beachten müssen" gelesen? Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne:
Gebühren
Die Gebühr wird auf Basis der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Einen Link zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen finden Sie unter "Rechtliche Voraussetzungen", maßgeblich ist die Tarifstelle 02 (Teil I und II).