Sie können Ihren Geburtsnamen, den Sie vor dem 1. Mai 2025 erhalten haben, unter bestimmten Voraussetzungen bei uns neu bestimmen.
Benötigte Dokumente
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Personalausweis oder Reisepass
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beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
Sie erhalten die beglaubigte Abschrift bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat. Sollten Sie im Ausland geboren sein, bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung mit.
Wiederannahme eines früheren Geburtsnamens
Wenn sich Ihr Geburtsname durch Erwachsenenadoption oder eine Einbenennung geändert hat, können Sie dies durch eine einfache Erklärung vor uns widerrufen.
Annahme des Familiennamens des anderen Elternteils oder eines Doppelnamens
Wenn Ihre Eltern bei Ihrer Geburt keinen gemeinsamen Ehenamen führten, haben Sie einen der Familiennamen Ihrer Eltern als Geburtsnamen erhalten. Sie können nun einmalig Ihren Geburtsnamen in den Familiennamen Ihres anderen Elternteils ändern.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie aus den Familienanmen Ihrer Eltern einen Doppelnamen, mit oder ohne Bindestrich, bilden. Umgekehrt können Sie auch einen Familiennamen, der aus mehreren Namen besteht, reduzieren.
Das gilt nicht, wenn sich Ihr Familienname durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz geändert hat.
Annahme des Geburtsnamens des Elternteil nach Auflösung der Ehe der Eltern
Sollten Ihre Eltern bei Ihrer Geburt verheiratet gewesen sein und einen Ehenamen geführt haben, wurde dieser Ehename Ihr Geburtsname. Wenn die Ehe inzwischen aufgelöst ist und Ihre Eltern wieder die Namen führen, die sie bei der Eheschließung führten, können Sie sich der Wiederannahmeerklärung Ihres Elternteils anschließen, wenn Sie dessen Zustimmung erhalten.
Namenserteilung – Einbenennung
Sollte eines Ihrer Elternteile mit einer anderen Person verheiratet sein und diese einen Ehenamen führen, können Sie diesen Ehenamen als Geburtsnamen erwerben. Voraussetzung dafür ist aber, dass alle Beteiligten zustimmen.
Vorsprache
Die Vorsprache muss persönlich erfolgen.
Gebühren
Die Erklärung kostet 21 Euro.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Fortführung Personenstandsregister
Gülichplatz 1-3
50667 Köln -
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- Telefon
- 115 oder 0221 / 221-0
- Telefax
- 0221 / 221-6569133
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Fortführung Personenstandsregister
- Öffnungszeiten
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Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)