Wenn Sie nach Auflösung Ihrer Ehe Ihren Ehenamen ablegen, kann Ihr Kind dieser Namensführung folgen, wenn der andere Elternteil zustimmt. Sollte der andere Elternteil der Namensänderung nicht zustimmen, kann das Familiengericht die fehlende Zustimmung ersetzen, wenn sie dem Kindeswohl dient.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass

  • aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk

    Sollte die Ehe in Köln geschlossen worden sein, ist eine Vorlage nicht notwendig.

  • Geburtsurkunde des Kindes

    Sollte das Kind in Köln geboren sein, ist eine Vorlage nicht notwendig

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache von den Eltern ist erforderlich.

Sollte Ihr Kind das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist die persönliche Vorsprache Ihres Kindes ebenfalls notwendig.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 1617 d Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Fortführung Personenstandsregister
Gülichplatz 1-3
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
115 oder 0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-6569133
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)

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