Wenn Sie eine*n ausländische*n Ehepartner*in oder eingetragene*n Lebenspartner*in in Deutschland haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung beantragen. Voraussetzung ist, dass Ihr*e ausländische*r Ehepartner*in oder eingetragene*r Lebenspartner*in eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzt. Wir erklären Ihnen auf dieser Seite, welche Voraussetzungen in der Regel vorliegen müssen und welche Unterlagen Sie bei Ihrer Antragsstellung einreichen müssen.
Voraussetzungen
- Der Hauptgrund für den Aufenthalt muss sein, dass Sie mit einer ausländischen Person zusammenleben. Diese Person muss im Besitz eines Aufenthaltstitels sein und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
- Sie müssen über einfache deutsche Sprachkenntnisse (A1) verfügen.
- Der Hauptwohnsitz Ihrer Lebensgemeinschaft muss in Deutschland sein. Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie in Köln wohnen.
- Sie und Ihr*e Ehepartner*in oder eingetragene*r Lebenspartner*in müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie müssen Ihren Lebensunterhalt vollständig sichern. Das heißt, Sie dürfen keine Sozialleistungen wie Bürgergeld beziehen.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antrags-Formular, auch online möglich
- Anerkannter und gültiger Nationalpass
- Falls erforderlich die Kopie des Einreisevisums
- Biometrisches Passfoto, nicht älter als drei Monate
- Heiratsurkunde (nur für den Erstantrag)
- Sie müssen Ihren Mietvetrag zusammen mit einem Nachweis über die aktuelle Miethöhe, zum Beispiel einem aktuellen Kontoauszug, vorlegen. Wenn Sie in einem Eigentum wohnen, benötigen wir den Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und gegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten sowie über das monatliche Wohn- oder Hausgeld.
- Sie müssen einfache deutsche Sprachkenntnisse Stufe A1 durch ein geeignetes Sprachstandszeugnis der Stufe A1 (zum Beispiel "Deutsch-Test für Zuwanderer") nachweisen. Die Nachweise müssen durch das Goethe-Institut, TestDaF-Institut oder telc gGmbH zertifiziert sein.
- Sie müssen einen Nachweis über die vollständige Lebensunterhaltssicherung aller berufstätigen Familienmitglieder vorlegen. Wenn Sie Arbeitnehmer*in sind, benötigen wir die Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate. Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, benötigen wir den letzten Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des*der Steuerberaters*Steuerberaterin, gegebenenfalls Gewerbeanmeldung, Rentenversicherungs- beziehungsweise Lebensversicherungsnachweis. Erhalten Sie öffentliche Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch, zum Beispiel Bürgergeld, benötigen wir den Bescheid des Sozialamtes oder des Jobcenters.
- Nachweis über Ihren vollständigen Krankversicherungsschutz, falls Sie nicht gesetzlich krankenversichert sind
Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung vor. Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder Legalisation.
Es kann sein, dass wir in Einzelfällen weitere Unterlagen bei Ihnen anfragen.
Vorsprache
Ihren Antrag für die Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung können Sie uns online zuschicken. Wenn wir Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie von uns eine Rückmeldung. Sie erhalten eine Termineinladung zur Vorsprache, wenn wir Ihnen die Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung ausstellen können.
Gebühren
Folgende Kosten fallen für die Aufenthaltserlaubnis an:
- Ersterteilung bis 18 Jahre: 50 Euro
- Ersterteilung ab 18 Jahre: 100 Euro
- Verlängerung bis 18 Jahre: 46,50 Euro
- Verlängerung ab 18 Jahre: 93 Euro
Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige gilt:
- bis 24 Jahre: 22,80 Euro
- ab 24 Jahre: 37 Euro
Gebührenfrei:
Die Erteilung beziehungsweise Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist für Personen gebührenfrei, die ihren Lebensunterhalt nur mit Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch oder Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten können. Bitte legen Sie einen aktuellen Bescheid des Jobcenters oder Sozialamts zum Nachweis vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Ausländerangelegenheiten – Integration
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-29835 Montag bis Freitag von 8-12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-33002
- Sicheres Formular
- Öffnungszeiten
-
Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)