Du möchtest ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten? Diese Möglichkeit bekommst du ab deinem 14. Geburtstag. Die Voraussetzungen richten sich nach § 25a Aufenthaltsgesetz. Welche das genau sind, erfährst du hier. Solltest du zusätzliche Fragen haben, kannst du dich gerne an uns wenden und wir helfen dir weiter.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Du lebst seit drei Jahren oder länger in Deutschland.
  • Du bist mindestens 14 Jahre und höchstens 26 Jahre alt.
  • Du bist strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten. Das bedeutet, du musstest noch nie zum Amtsgericht oder zur Polizei wegen etwas Verbotenem, was du gemacht hast.
  • Du hast seit mindestens zwölf Monaten eine Duldung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz.
  • Du besitzt einen Reisepass von dem Land, aus dem du kommst beziehungsweise dessen Staatsangehörigkeit du hast.
  • Du wurdest in der Schule regelmäßig in neue Klassenstufen versetzt und hast nur wenige unentschuldigte Fehlstunden. Wenn du nicht mehr zu Schule gehst, brauchst du mindestens einen Hauptschulabschluss und musst eine Ausbildung machen oder eine Arbeit haben. Wenn du bereits einer Arbeit nachgehst, musst du deinen Lebensunterhalt eigenständig sichern. Das bedeutet, dass du keine zusätzlichen Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt erhalten darfst. 

Wir dürfen dir keine Aufenthaltserlaubnis erteilen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Deine Abschiebung ist ausgesetzt, weil du falsche Angaben gemacht hast.
  • Deine Abschiebung ist aufgrund der Täuschung deiner Identität oder Staatsangehörigkeit ausgesetzt.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob du die Anforderungen erfüllst, kontaktiere uns gerne:

Kontaktformular

Wie stelle ich einen Antrag?

Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du über deine Aufenthaltserlaubnis über unser Kontaktformular beantragen. Wähle als Anliegen die Kategorie "Sonstiges" aus. Schreibe in das Kontaktformular:

"Mein Name ist … und ich habe Geburtstag am … Ich möchte eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Aufenthaltsgesetz beantragen."

Bitte füge unbedingt die folgenden Dokumente bei: 

  • deine Schulzeugnisse der letzten drei Jahre, jeweils 1. und 2. Halbjahr
  • dein Abschlusszeugnis (falls vorhanden)
  • deinen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag (falls vorhanden)

Aus technischen Gründen bitten wir dich die Dateien gegebenenfalls zusammenzufügen. 

Kontaktformular

Wie geht es nach der Antragsstellung weiter?

Wir schauen uns deinen Antrag an und geben deinen Eltern oder Erziehungsberechtigten eine Rückmeldung. Wenn wir dir eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis ausstellen können, erhältst du von uns eine Einladung zur Vorsprache, also zu einem Termin bei uns. Solltest du unter 18 Jahre alt sein, muss dich ein Elternteil beziehungsweise eine erziehungsberechtigte Person zu dem Termin begleiten. 

Aufenthaltserlaubnis für die Familie

Wenn du deine Aufenthaltserlaubnis bekommst, können deine Familienmitglieder in bestimmten Fällen auch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dies betrifft die folgenden Familienangehörigen:

  • deine Eltern (wenn du noch minderjährig bist)
  • deine minderjährigen Geschwister (wenn du noch minderjährig bist)
  • dein*e Ehepartner*in
  • deine Kinder

Hierfür ist wichtig, dass deine Familienmitglieder keine Sozialhilfeleistungen bekommen, zum Beispiel Geld vom Jobcenter. Zudem müssen sie alle einen gültigen Reisepass besitzen und dürfen strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein oder treten.

Auch wenn deine Familienmitglieder keine Aufenthaltserlaubnis erhalten, dürfen sie bis zur Vollendung deines 18. Lebensjahres bei dir in Deutschland bleiben.

Gebühren

 Folgende Kosten fallen für die Erteilung deiner Aufenthaltserlaubnis an:

  • bis 18 Jahre: 50 Euro
  • ab 18 Jahre: 100 Euro

Wenn du noch zur Schule gehst und deinen Lebensunterhalt nicht eigenständig sicherst, ist die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für dich kostenlos. Deinen Lebensunterhalt sicherst du nicht eigenständig, wenn deine Familie oder du noch zusätzlich Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt erhalten. 

 

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Ausländeramt
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
siehe Abteilungen
Kontakt
Öffnungszeiten

Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben von uns möglich.
Termine können Sie schriftlich vereinbaren, per E-Mail, Kontaktformular oder Post.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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