Sie beabsichtigen Versorgungsleiten oder Telekommunikationslinien zu verlegen und müssen dazu öffentliches Straßenland aufgraben?

Dann schicken Sie uns die unter Downloads und Infos bereitstehende Aufgrabungsmeldung. Wenn die Maßnahme abgeschlossen ist, benötigen wir eine entsprechende Meldung über die Fertigstellung. Nutzen Sie dazu bitte das Formular unter Downloads und Infos.

Benötigte Dokumente

  • Aufgrabungsmeldung

    Bitte nutzen Sie das Formular unter Downloads und Infos. Die Meldung einer Aufgrabung mitsamt allen erforderlichen Unterlagen reichen Sie mindestens zehn Werktage vor der geplanten Durchführung bei uns ein.

  • Lageplan

    Bitte fügen Sie der Aufgrabungsmeldung Pläne als Übersicht über die gesamte Maßnahme in einem Maßstab zwischen 1:100 und 1:1000 bei. Daraus muss hervorgehen, wo der exakte Standort der Aufgrabung liegt, welche Straße also betroffen ist, wie lang und breit die Aufgrabung ist und welche Teileinrichtungen der Straße davon betroffen sind.

  • Genehmigung

    Sofern Ihnen ein Gestattungsvertrag, eine Sondernutzungserlaubnis oder eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung vorliegt, fügen Sie auch diese bitte der Aufgrabungsmeldung bei.

  • Fertigmeldung

    Bitte nutzen Sie auch hier das vorgesehene Formular unter Downloads und Infos.

  • Bildmaterial

    Bitte fügen Sie der Fertigmeldung nach Abschluss der Arbeiten Fotos bei. Die wiederhergestellte Oberfläche der Aufgrabung muss darauf vollständig erkennbar sein, frei von Sichthindernissen und in gutem Licht.

Ablauf des Verfahrens

1. Aufgrabungsmeldung 

Wenn Sie eine Aufgrabung im öffentlichen Straßenland beabsichtigen, schicken Sie uns bitte die unter Downloads und Infos bereitstehende Aufgrabungsmeldung inklusive aller notwendigen Unterlagen rechtzeitig zu. 

2. Genehmigung und Beweissicherung

Wenn uns alle Unterlagen vollständig vorliegen, erteilen wir Ihnen eine Aufgrabungsnummer, die sogenannte VIS-Nummer. Bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen, müssen Sie eine eigenständige Beweissicherung durchführen. Die Beweissicherung müssen Sie uns auf Nachfrage spätestens zum Zeitpunkt der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht zur Verfügung stellen. Bei Aufgrabungen, die größer als 10 Quadratmeter und Trassen, die länger als 50 Meter sind, findet zur Beweissicherung eine gemeinsame Begehung statt. Bitte fragen Sie nach Erhalt der VIS-Nummer einen entsprechenden Ortstermin an. Während des Termins führen Sie ein Begehungsprotokoll. Einen entsprechenden Vordruck für das Protokoll finden Sie unter Downloads und Infos.

Liegt keine Beweissicherung vor, gehen wir von einem ordnungsgemäßen Zustand der Anlageteile aus.

3. Verkehrsrechtliche Anordnung

Wenn Ihnen die VIS-Nummer vorliegt, holen Sie bitte beim Amt für Verkehrsmanagement eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung der Baustelle ein. In diesem Zuge wird Ihre Aufgrabung zeitlich mit anderen Baustellen im direkten Umfeld koordiniert.

4. Verkehrssicherungspflicht

Mit Beginn der Arbeiten gehen die Pflichten der Verkehrssicherung und der Bauüberwachung für die Aufgrabung an Sie über. Bei der Bauausführung sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten, allen voran die aktuelle Fassung der ZTV A-StB. Sollten Sie gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen, können Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Wenn Sie Beginn- oder Endzeitpunkt der Maßnahme nicht einhalten können, geben Sie uns bitte unbedingt eine Mitteilung mit Begründung. Dies gilt auch für die Stornierung von gemeldeten Aufgrabungen.

5. Fertigmeldung

Nach Abschluss der Bauarbeiten reichen Sie bitte umgehend eine Fertigmeldung zusammen mit aussagekräftigem Bildmaterial der wiederhergestellten Oberfläche bei uns ein. Im Falle einer gemeinsamen Begehung im Vorhinein der Maßnahme, vereinbaren Sie bitte zusätzlich einen weiteren Ortstermin zur Übernahme. 

6. Übernahme und Gewährleistung

Wenn die Bauleistungen frei von Sachmängeln sind, übernehmen wir die Verkehrssicherungspflicht innerhalb von wenigen Tagen. Sollten wesentliche Mängel vorliegen, können wir die Übernahme allerdings bis zu deren Beseitigung verweigern. Mit unserer Übernahme tritt für Sie eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren ein. Damit sind Sie verpflichtet, alle Mängel, die während der Gewährleistungsfrist an der wiederhergestellten Aufgrabung auftreten, nach schriftlicher Aufforderung auf eigene Kosten zu beseitigen.

Eine grafische Aufbereitung des Ablaufs finden Sie unter Downloads und Infos.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können die Unterlagen per Post senden. Bitte achten Sie auf die entsprechenden Fristen.

Gebühren

Für die Meldung der Aufgrabung sowie deren Fertigmeldung fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

Alle Baufirmen, die in öffentlichen Verkehrsflächen arbeiten, müssen für den Ausführungszeitraum zugelassen sein. Über die Zulassung entscheidet das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen auf eine entsprechende Bewerbung hin.

Sofern sich die rechtliche Grundlage der Aufgrabung nicht aus Konzessionsverträgen oder dem Telekommunikationsgesetz ergibt, müssen Sie beim Bauverwaltungsamt ein Gestattungsvertrag oder eine Sondernutzungserlaubnis einzuholen.

Bei Gaststättenangelegenheiten benötigen Sie stattdessen eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung vom Amt für öffentliche Ordnung

Die rechtlichen Grundlagen im Überblick:

  • Konzessionsvertrag        
  • Wegerecht nach § 127 Absatz 7 TKG        
  • Gestattungsvertrag nach § 23 Absatz 1 StrWG NRW        
  • Sondernutzungserlaubnis nach § 18 StrWG NRW         
  • Straßenverkehrsrechtliche Genehmigung nach § 21 StrWG NRW in Verbindung mit § 46 Absatz 1 Ziffer 8 StVO
Telekommunikationsgesetz Straßen und Wegerecht des Landes Nordrhein-Westfalen Straßenverkehrs-Ordnung

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Aufgrabungsmanagement
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27659
Telefax
0221 / 221-27882
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

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