Beschreibung
Sie möchten gerne Elternzeit in Anspruch nehmen? Nach der Geburt Ihres Kindes können Sie in Deutschland für einen Zeitraum freigestellt werden. Als Arbeitnehmer*in haben Sie einen Rechtsanspruch auf diese Freistellung.
Benötigt werden
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Antragsformular
Das notwendige Antragsformular finden Sie unter Downloads und Infos.
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Geburtsurkunde Ihres Kindes
Sie erhalten die Geburtsurkunde Ihres Kindes im Standesamt des Geburtsortes des Kindes. Die Geburtsurkunde Ihres Kindes können Sie uns nachreichen. Den Link zur Bestellung von Urkunden finden Sie unter Downloads und Infos.
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Sie haben als Lehrkraft Anspruch auf Elternzeit, wenn Sie mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen. Ihr Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Ihres Kindes. Sie können die Elternzeit auch anteilig nehmen, von jedem Elternteil allein oder gemeinsam. Insgesamt ist die Elternzeit jedoch auf bis zu drei Jahre einschließlich der Mutterschutzfrist für jedes Kind begrenzt.
Sie können einen Anteil der Elternzeit von bis zu 24 Monaten mit unserer Zustimmung auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres für jedes Kind übertragen. Einen entsprechenden Antrag sollten Sie bereits vor Ablauf des dritten Lebensjahres Ihres Kindes beim uns stellen.
Wie läuft das Verfahren ab?
Sie müssen die Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahres Ihres Kindes mindestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber beantragen. Zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr Ihres Kindes müssen Sie die Elternzeit 13 Wochen vor Beginn beantragen. Wenn Sie die Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr Ihres Kindes beantragen, müssen Sie gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Sie Elternzeit nehmen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
§§ 15 und 16 Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (BEEG)
Hier finden Sie die gesetzliche Grundlage zur ElternzeitWar dieser Artikel hilfreich für Sie?
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Schulamt für die Stadt Köln (Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde)
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefon
- 0221 / 221-29266 oder 29277 (Zentrale Rufnummern des Schulamtes)
- Telefax
- 0221 / 221-29253
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Schulamt für die Stadt Köln (Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde)
- Öffnungszeiten
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Geschäftsstelle: Wir bitten grundsätzlich um eine Terminvereinbarung.
Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Mittwoch, 8 bis 12 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
Schulaufsicht:
Donnerstag, 14 bis 16 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
- Bitte informieren Sie sich, ob Sie vor dem Besuch einer Dienststelle einen Termin vereinbaren müssen.
- Für die Zutrittsregelungen zu unseren Kultureinrichtungen (Museen, Bühnen, Stadtbibliothek und Weitere) informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Internetseiten der Einrichtungen.
- Tragen Sie bei Ihrem Besuch eine medizinische Maske (Standard: FFP2 oder KN95/N95) und beachten Sie die Einhaltung der AHA-Regeln.
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