Ist Ihr Kind aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Gründe, wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung, auf ein Verkehrsmittel angewiesen, haben Sie einen Anspruch auf Schülerfahrkosten. Ist die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder nicht zumutbar, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Schülerspezialverkehr zu stellen.
Benötigte Dokumente
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Antragsformular
In der Regel wird die jeweilige Schule von sich aus auf Sie zukommen und Sie beraten, wenn für Ihr Kind eine Schulbeförderung infrage kommt. Das Antragsformular erhalten Sie im Sekretariat der Schule, die Ihr Kind besucht. Das Antragsformular geben Sie bitte mit allen notwendigen Nachweisen und Anlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben wieder im Schulsekretariat ab.
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Arbeitsbescheinigung
Anhand der Arbeitsbescheinigung wird beispielsweise geprüft, ob Sie als Erziehungsberechtige*r zeitlich in der Lage sind, Ihr Kind auf dem Schulweg zu begleiten.
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Schweigepflichtentbindung
Wenn uns eine Schweigepflichtentbindung vorliegt, können wir veranlassen, dass Ihr Kind dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes vorgestellt wird.
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Kopie Vorder- und Rückseite Schwerbehindertenausweis
Falls Ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis besitzt, fügen Sie bitte eine Kopie bei.
Bitte fügen Sie alle benötigten Unterlagen Ihrem Antrag bei. Wenn Nachfragen zu fehlenden Unterlagen notwendig sind, können wir eine rechtzeitige Bearbeitung Ihres Antrages nicht garantieren. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich. Für die Prüfung Ihres Antrages und die Zusammenstellung von Schulbuslinien oder einem sonstigen Schülerspzialverkehr benötigen wir eine ausreichende Vorlaufzeit.
Das Sekretariat leitet Ihren Antrag an uns weiter. Nach Prüfung des Antrages und Vorlage der Schweigepflichtentbindung können wir veranlassen, dass Ihr Kind dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Gesundheitsamt vorgestellt wird. Weiterhin prüfen wir beispielsweise anhand der Arbeitsbescheinigungen, ob Sie als Erziehungsberechtigte*r in der Lage sind, Ihr Kind auf dem Schulweg zu begleiten.
Bitte beachten Sie, dass bei der Prüfung eines möglichen Anspruchs grundsätzlich die Entfernung zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart zugrunde gelegt wird. Sofern sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht, wird die nächstgelegene, geeignete Gemeinschaftsschule beziehungsweise Bekenntnisschule mit "Gemeinsamem Lernen" zugrundegelegt.
Bitte beachten Sie
Sie haben als Erziehungsberechtigte*r dafür Sorge zu tragen, dass Ihr schulpflichtiges Kind ordnungsgemäß am Unterricht und an sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt. Somit sind Sie in erster Linie grundlegend dafür verantwortlich, dass Ihr Kind oder Ihre Kinder zur Schule gelangt beziehungsweise gelangen. Diese Verpflichtung der Erziehungsberechtigten schließt mit ein, dass Sie selbst das Kind oder die Kinder auf dem Schulweg begleiten, entweder zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem privaten PKW. Dies schließt auch die Begleitung für den Fall ein, dass Ihr Kind laut schulärztlichem Gutachten nicht in der Lage ist, selbstständig öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Wir entscheiden als Schulträgerin im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung über Art und Umfang der Schülerbeförderung. Uns obliegt keine Pflicht zur Beförderung.
Kontakt
Wir beraten Sie gerne weiter, Sie erreichen uns unter 0221 / 221-28935 (Servicetelefon).
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Amt für Schulentwicklung
Peter-Huppertz-Straße 7
51063 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-29203
- Telefax
- 0221 / 221-29241
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Amt für Schulentwicklung
- Öffnungszeiten
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Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Anfahrt
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