Beschreibung

Wenn Sie als selbständige*r Fahrlehrer*in Fahrschüler*innen ausbilden wollen, dann benötigen Sie gemäß Fahrlehrergesetz eine Fahrschulerlaubnis.

Benötigt werden

  • Fahrlehrerschein

    Eine amtlich beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheins oder Vorlage des Originals und einer Kopie des Fahrlehrerscheins.

  • Nachweis einer mindestens zweijährigen hauptberuflichen Fahrlehrertätigkeit

    Zum Beispiel durch schriftliche Bestätigung der Inhaber*innen der Fahrschulen, bei denen bisher Beschäftigungsverhältnisse bestanden.

  • Teilnahmenachweis am Lehrgang Fahrschulbetriebswirtschaft

  • Eine schriftliche Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist.

  • Nachweis der Nutzungsberechtigung der Unterrichtsräume.

    Zum Beispiel der Mietvertrag

  • Ein maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über deren Ausstattung.

    Die abschließende Raumabnahme erfolgt durch eine*n von der hiesigen Stelle beauftragte*n Sachverständige*n. Die hierdurch entstehenden Kosten werden Ihnen durch einen gesonderten Gebührenbescheid in Rechnung gestellt.

  • Vorlage einer baurechtlichen Genehmigung

    falls keine vorhandene Fahrschule übernommen werden sollte. Dann ist zusätzlich die baurechtliche Genehmigung bezüglich der beabsichtigten Nutzung der Räumlichkeiten als Fahrschule notwendig. Weitergehende Auskünfte erteilt unser Bauaufsichtsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.

  • Eine schriftliche Erklärung,

    dass die nach § 4 DV (Durchführungsverordnung) zum Gesetz über das Fahrlehrerwesen (FahrlG) vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen sowie ein Verfügungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag, Bestellung

  • Eine Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge.

    Falls Sie nicht Fahrzeughalter*in sind, ist eine Nutzungsvereinbarung beizufügen.

  • Ein Führungszeugnis der Belegart O

    Beantragen Sie das Führungszeugnis der Belegart O bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde. Als Verwendungszweck geben Sie bitte "32-322/11 3104 - Erteilung der Fahrschulerlaubnis" an. Sollten Sie Ihren Wohnsitz in Köln haben, so besteht die Möglichkeit, das Führungszeugnis bei der hiesigen Behörde zu beantragen. Hierbei ist eine Gebühr von 13 Euro zu entrichten.

Stellt den Antrag eine juristische Person?

Handelt es sich bei dem*der Antragsteller*in um eine juristische Person, sind folgende zusätzliche Unterlagen vorzulegen:

  • Kopie des Gesellschaftsvertrags
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Führungszeugnis der Belegart O für alle Vertretungen der juristischen Person
  • Angabe der verantwortlichen Leitung des Ausbildungsbetriebs
  • Eine schriftliche Erklärung über die sonstigen beruflichen Verpflichtungen der verantwortlichen Leitung.

Voraussetzungen und Kontakt

Die Fahrschulerlaubnis erteilen wir Ihnen, wenn

  • Sie mindestens 25 Jahre alt sind und keine Tatsachen vorliegen, die Sie für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen.
  • keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass Sie die Pflichten nach § 16 des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG) nicht erfüllen können,
  • Sie die Fahrlehrererlaubnis besitzen, für die Sie die Fahrschulerlaubnis beantragen,
  • Sie mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich als Fahrlehrer*in tätig waren,
  • Sie an einem Lehrgang der Fahrschulbetriebswirtschaft von mindestens 70 Stunden zu jeweils 45 Minuten teilgenommen haben und
  • Sie den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung haben.
  • Bei einer juristischen Person (zum Beispiel GmbH, UG) müssen Sie eine gesetzliche Vertretung der juristischen Person (zum Beispiel Geschäftsführer*in einer GmbH oder UG) zur verantwortlichen Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellen. Diese muss nach dem Gesellschaftsvertrag allgemein alleinvertretungsberechtigt oder alleinvertretungsberechtigt für die Führung des Fahrschul-Ausbildungsbetriebes sein und die oben genannten persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllen. Die verantwortliche Leitung muss nach den Umständen, insbesondere bei Berücksichtigung der beruflichen Verpflichtungen, die Gewähr dafür bieten, dass die Pflichten nach § 16 FahrlG erfüllt werden.

Die Fahrschulerlaubnis beantragen Sie bitte bei der Fahrerlaubnisbehörde des Betriebssitzes.

Vorsprache

Aufgrund der vielen unterschiedlichen und individuellen Voraussetzungen für eine Fahrschulerlaubnis empfehlen wir Ihnen, mit uns einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Zur Beantragung der Erlaubnis ist eine persönliche Vorsprache notwendig. Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die Rufnummern: 0221 / 221-26816 oder 0221 / 221-26820.

Gebühren

Bei Antragstellung für die Maßnahme ist eine Gebühr in Höhe von 102 Euro bei natürlichen Personen und 153 Euro bei juristischen Personen zu entrichten.

Rechtliche Voraussetzungen

wird_geladen

War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern. Bitte beachten Sie! Alle Eingabefelder sind Pflichtfelder (mit * gekennzeichnet) und müssen von Ihnen ausgefüllt werden.

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln
Fahrradroute planen