Durch Krankheit oder einen Unfall kann der Fall eintreten, dass Sie Ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer Personen angewiesen sind. Mit einer rechtzeitig und ausreichend erteilten Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer Ihre persönlichen Angelegenheiten regeln soll. So vermeiden Sie, dass das Betreuungsgericht eine Betreuung anordnen muss. Damit Ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall gültig ist und anerkannt wird, ist einiges zu beachten. Bei dem Erstellen Ihrer Vorsorgevollmacht beraten wir Sie gern.
Auf der Webseite der Verbraucherzentrale erhalten Sie eine umfassende Anleitung, die Ihnen dabei hilft, ein Vorsorgedokument zu erstellen:
Form und Inhalt
Da es sich um eine sehr weitreichende und in der Regel lebenslang wirksame Erklärung handelt, sollten Sie sie eigenständig, erst nach reiflicher Überlegung und gegebenenfalls nach Beratung im Familienkreis zu Papier bringen.
Vorgeschrieben ist lediglich die Schriftform. In Fällen, in denen über Grundvermögen verfügt werden soll, ist die öffentliche Beglaubigung oder die notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben.
Die Vollmacht sollten Sie an einem sicheren Ort hinterlegen. Als Vollmachtgeber*in sollten Sie ein entsprechendes Hinweiskärtchen bei sich tragen. Selbstverständlich sollte natürlich auch die Vertrauensperson, die sich künftig um alles kümmern soll, Bescheid wissen. Ein Eintrag im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist ebenfalls sinnvoll.
Informationen über die Möglichkeiten einer
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- allgemeinen Beratung (keine Rechtsberatung)
erhalten Sie bei den Kölner Betreuungsvereinen, beim Beratungstelefon für Senior*innen und Menschen mit Behinderung und bei unserer Betreuungsbehörde.
Beim Senior*innentelefon und der Betreuungsbehörde erhalten Sie auch ein Informationspaket, das Formulierungsbeispiele und Textvorschläge enthält.
Auswahl des oder der Bevollmächtigten
Mit Ihrer Vorsorgevollmacht ist die von Ihnen ausgewählte Person sofort handlungsfähig, wenn Sie hilfebedürftig werden. Bedenken Sie dabei, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person das Recht hat, für Sie Entscheidungen in allen Lebensbereichen zu treffen. Besprechen Sie deshalb vorher Ihre Entscheidung mit Ihrer Vertrauensperson und Ihrer Familie.
Mit Ihrer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie, dass das Betreuungsgericht eine Betreuung anordnen muss. Grundsätzlich schließt Ihre Vorsorgevollmacht die Bestellung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht sogar aus. Es kann sinnvoll sein, eine Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Ihre Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne in unserer Beratung.
Rufnummern der Betreuungsstelle
Sie erreichen uns unter der folgenden Servicenummer:
0221 / 221-27610
Weiterführende Informationen
Ganz gleich, ob Sie Ihre Vorsorgevollmacht notariell beurkundet und beglaubigt haben lassen oder sie ohne Mitwirkung eines*r Notar*in erstellt haben: Sie können sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Die Meldung können Sie per Post vornehmen, die Adresse lautet:
Bundesnotarkammer
Zentrales Vorsorgeregister
Postfach 08 01 51
10001 Berlin
Die Registrierung ist aber auch per Internet möglich:
Weitere Informationen zum zentralen Vorsorgeregister und den anfallenden Gebühren erhalten Sie unter der Rufnummer 0180 / 5355050.
Downloads und Infos
Vorsprache
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Gebühren
Es fallen Gebühren in Höhe von 10 Euro für die Beglaubigung von Unterschriften auf der Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls Betreuungsverfügung an.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Betreuung für Volljährige/Koordination
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-27610
- Telefax
- 0221 / 221-27546
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Betreuung für Volljährige/Koordination
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag, 14 bis 16 Uhr.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14 bis 16 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)