Sie haben die Betriebserlaubnis für Ihr Zweirad oder Ihren motorisierten Krankenfahrstuhl verloren oder sie wurde Ihnen gestohlen?

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Pass der*des Halter*in

  • Vollmacht bei Vertretung

    und zusätzlich Personalausweis oder Pass der*des Vertreter*in

  • Bescheinigung einer deutschen Polizeidienststelle

    entweder über den Diebstahl der alten Betriebserlaubnis oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass das Fahrzeug bei der Polizei nicht als gestohlen registriert ist.

Verfahrensablauf

Für die Erteilung einer Ersatz-Betriebserlaubnis ist grundsätzlich der*die Fahrzeughersteller*in zuständig. Hierzu erhalten Sie von der Zulassungsstelle einen entsprechenden Auftrag. Bitte beachten Sie, dass dieser Auftrag nur erteilt werden kann, wenn der TÜV eine Bescheinigung über die Ordnungsmäßigkeit des Fahrzeuges ausgestellt hat. Sobald Sie die neue Betriebserlaubnis erhalten haben, ist die Angelegenheit abgeschlossen.

Sollte der*die Hersteller*in oder ein*eine eventuelle*r Rechtsnachfolger*in nicht mehr existieren, erhalten Sie von der Zulassungsstelle einen Auftrag für den TÜV zur Erlangung eines Einzelgutachtens für die Erteilung einer Ersatz-Betriebserlaubnis. Nach Erhalt des Einzelgutachtens müssen Sie sich zur wirksamen Erteilung der Betriebserlaubnis noch einmal an die Zulassungsstelle wenden.

Vorsprache

Für dieses Anliegen ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten zunächst an die Infotheke.

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der*des Vertreter*in vorzulegen sind.

Gebühren

Es fallen Gebühren in Höhe von 5,10 Euro für die Ausstellung des Auftrags an. Die Gebühr für die anschließende Erteilung der Betriebserlaubnis beträgt 39,50 Euro.

Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall anzuwenden sind.

Die Gebühren zahlen Sie bitte mit Karte, wir akzeptieren Girocard, Debit- oder Kreditkarten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag: 7 bis 14 Uhr
Dienstag: 7 bis 18 Uhr
Mittwoch: 7 bis 13 Uhr
Donnerstag: 7 bis 16 Uhr
Freitag: 7 bis 13 Uhr

Servicezeiten für Kurzanliegen
Montag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 10 bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 9 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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Downloads und Infos