Wenn sich Ihr Familienname oder auch Ihre Firmenbezeichnung verändert hat, dann werden Änderungen in den Kraftfahrzeug-Papieren erforderlich.
Hierbei handelt es sich um ein Kurzanliegen.

Falls Sie noch im Besitz der "alten" Fahrzeugpapiere, also Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, sind, müssen Sie diese gegen die seit 2005 gültigen Fahrzeug-Papiere Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II austauschen lassen.

Bei diesem Anliegen handelt es sich um ein Kurzanliegen, das Sie ohne Termin innerhalb unserer Servicezeiten in der Kfz-Zulassungsstelle erledigen können.

Benötigte Dokumente

  • Fahrzeugbrief

  • Fahrzeugschein

    beziehungsweise

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

  • Personalausweis oder Pass des*der Halter*in

  • Nachweis über die erfolgte Namensänderung

  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung

    durch den Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung.

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

    bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug.

Finanzierte Fahrzeuge

In diesem Fall kann die Änderung der Fahrzeugpapiere nur in der Zulassungsstelle vorgenommen werden. Lesen Sie hierzu bitte auch die Informationen auf unserer Internetseite

Finanzierte Fahrzeuge

Weiterführende Informationen

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben unter "Download und Infos". Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht auch der Personalausweis oder Pass des*der Vertreter*in vorzulegen sind.

 

Gebühren

Sollten die neuen Papiere bereits vorliegen, beträgt die Gebühr 11,70 Euro für die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I. Es fallen Gebühren in Höhe von 15,50 Euro an, wenn Ihre Papiere gleichzeitig gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgetauscht werden müssen.

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II finanziert, so kommen noch 15,30 Euro für die Sicherungsverwahrung und Rücksendung dazu.

Die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall anzuwenden sind.

Die Gebühren zahlen Sie bitte mit Karte, wir akzeptieren Girocard, Debit- oder Kreditkarten.

Rechtliche Voraussetzungen

Änderungen von Angaben zum*zur Fahrzeughalter*in müssen der Zulassungsbehörde unverzüglich gemeldet werden, damit die Angaben in den Fahrzeugpapieren den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. (§ 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV))

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag: 7 bis 14 Uhr
Dienstag: 7 bis 18 Uhr
Mittwoch: 7 bis 13 Uhr
Donnerstag: 7 bis 16 Uhr
Freitag: 7 bis 13 Uhr

Servicezeiten für Kurzanliegen
Montag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 10 bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 9 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln

Downloads und Infos