Die Miete geförderten Wohnungsbau orientiert sich nicht am Kölner Wohnungsmarkt. Im alten öffentlich geförderten Wohnungsbau (Sozialwohnungen) gilt das Kostenmietprinzip. Die Miete ist von der*dem Vermieter*in auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung eigenverantwortlich zu berechnen. Eine Zustimmung ist erforderlich, wenn die Miete aufgrund einer Modernisierung erhöht werden soll.

Benötigte Dokumente

  • Wirtschaftlichkeitsberechnung mit den dazugehörigen Nachweisen

Für geförderten Wohnraum, welcher seit 2002 errichtet wurde, gilt dieses Kostenmietprinzip nicht mehr. In der Förderzusage wird eine Bewilligungsmiete mit festen Steigerungssätzen für die Dauer der Zweckbindung festgelegt.

Informationen rund um die Mietpreiskontrolle im öffentlich geförderten Wohnungsbau

Die Überprüfung der Kostenmiete erfolgt in der Regel "von Amts wegen".

Aber sowohl Vermieter*innen als auch Mieter*innen können sich bei Problemen, die die Ermittlung oder Höhe der Kostenmiete der geförderten Wohnungen betreffen, an unser Amt für Wohnungswesen wenden.

Grundsätzlich erfolgt nur dann eine Überprüfung, wenn Anlass zur Annahme besteht, dass die Kostenmiete nicht nur geringfügig überschritten wird. Wer eine überhöhte Miete verlangt, handelt ordnungswidrig. Unser Amt für Wohnungswesen kann dazu Geldleistungen und Bußgelder festsetzen. Haben Mieter*innen den Verdacht, dass eine überhöhte Miete verlangt wird und kann oder will der*die Vermieter*in diesen Verdacht nicht ausräumen, können Sie uns informieren. Für zivilrechtliche Ansprüchen wenden Sie sich an den Mieterverein oder eine Rechtsanwält*in.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Bei Mitteilung von Verdachtsfällen auf eine überhöhte Kostenmiete ist eine schriftliche Mitteilung an unser Amt für Wohnungswesen sinnvoll.

Gebühren

Bei Überprüfung der Kostenmiete "von Amts wegen" oder auf Veranlassung der mietenden Person, entstehen keine Gebühren. Bei einem Gutachten für den*die Vermieter*in über die Höhe der Kostenmiete bei Miet- und Genossenschaftsmieten beträgt die Gebühr je nach Einzelfall zwischen 30 und 180 Euro je Gebäude.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Öffentliche Wohnraumförderung
Gottfried-Hagen-Straße 46-48
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-34641
Telefax
0221 / 221-23100
Kontakt
Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Wattstraße)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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