Wenn Sie Nester besonders geschützter Arten wie der Europäischen Hornisse oder Hummeln entfernen lassen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.

Eine Ausnahmegenehmigung zum Umsiedeln oder Abtöten kann nur erteilt werden, sofern keine alternative Lösungsmöglichkeit zur Verfügung steht.

 

 

Benötigte Dokumente

  • Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Aussagekräftige Fotos von den Tieren und dem Neststandort

 

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr für eine Genehmigung ist abhängig vom Aufwand und liegt bei einem Mindestbeitrag von 30 Euro.

Für eine Ablehnung fallen 75 % der Verwaltungsgebühr an.

Weitere Informationen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Naturschutzbehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
siehe Servicenummern in den einzelnen Abteilungen
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln