Wenn Sie Nester besonders geschützter Arten wie der Europäischen Hornisse oder Hummeln entfernen lassen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.
Eine Ausnahmegenehmigung zum Umsiedeln oder Abtöten kann nur erteilt werden, sofern keine alternative Lösungsmöglichkeit zur Verfügung steht.
Benötigte Dokumente
- Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Aussagekräftige Fotos von den Tieren und dem Neststandort
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr für eine Genehmigung ist abhängig vom Aufwand und liegt bei einem Mindestbeitrag von 30 Euro.
Für eine Ablehnung fallen 75 % der Verwaltungsgebühr an.
Weitere Informationen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Untere Naturschutzbehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- siehe Servicenummern in den einzelnen Abteilungen
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Untere Naturschutzbehörde
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)