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Das Interesse an Einbürgerungen ist derzeit sehr hoch. Aktuell beträgt die Wartezeit auf einen Termin ungefähr zwölf Monate. Sobald Ihre Anfrage an der Reihe ist, erhalten Sie einen Terminvorschlag. Wir bitten daher um Ihre Geduld.

Sie möchten sich in den deutschen Staatsverband einbürgern lassen? Wir informieren Sie zu den Antragsvoraussetzungen und zum Verfahren.

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber in Deutschland geboren und aufgewachsen sind oder sich seit mindestens fünf Jahren hier aufhalten und alle übrigen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, kommt eine Einbürgerung für Sie in Frage!

Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie alle in Deutschland geltenden bürgerlichen Rechte. Hier gehören zum Beispiel das Wahlrecht, das Recht auf Freizügigkeit innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union oder die Visafreiheit in vielen Ländern der Welt.

Benötigte Dokumente

  • Einbürgerungsantrag

    Für alle Antragstellenden ist ab dem 16. Lebensjahr ein eigener Antrag erforderlich. Dieser muss komplett ausgefüllt aber noch nicht unterschrieben sein. Ab dem 16. Lebensjahr benötigen wir zusätzlich einen Lebenslauf mit allen Kontaktdaten (Mobilnummer, E-Mail, Anschrift).

  • Identitätsdokumente

    Wir benötigen Ihren Nationalpass oder Reiseausweis. Sofern Ihr Herkunftsstaat weitere Identitätsdokumente, wie beispielsweise einen Staatsangehörigkeitsausweis oder eine Personal-/Identitätskarte (ID-Karte) ausstellt, benötigen wir diese ebenfalls im Original und mit beglaubigter Übersetzung. Wir benötigen Ihre Geburtsurkunde. Falls Sie nicht ledig sind, benötigen wir die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift / einen beglaubigten Auszug aus dem Familienbuch beziehungsweise Familienregister. Im Falle einer Scheidung benötigen wir das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk. Sollten Sie nicht über eine deutsche oder internationale Urkunde verfügen, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung von einem*einer vereidigten Dolmetscher*in, der*die in Deutschland ansässig ist. Die Übersetzung muss mit der Kopie des Originals verbunden und gesiegelt sein. Ausländische Urkunden aus Russland, Ukraine beziehungsweise den Staaten der ehemaligen Sowjetunion müssen nach der ISO-Transliterationsnorm übersetzt sein.

  • Gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (keine Fiktionsbescheinigung)

  • Nachweis der Deutschkenntnisse

    Ihre Deutschkenntnisse können Sie nachweisen durch: einen Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule, Gesamtschule oder Gymnasium), ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule, wobei das Studium ebenfalls in deutscher Sprache absolviert wurde, eine erfolgreich abgeschlossene deutsche Berufsausbildung oder ein Deutsch-Zertifikat mit mindestens Niveau B1 (Telc, Goethe, TestDaF).

  • Nachweise der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung

    Ihre staatsbürgerlichen Kenntnisse können Sie nachweisen durch: einen Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule, Gesamtschule oder Gymnasium), einen Abschluss eines Studiums in Germanistik, Politik-/Sozial-/Rechtswissenschaften oder durch ein erfolgreich abgeschlossener Einbürgerungstest mit mindestens 17 Punkten.

  • Unterlagen von Schüler*innen bis 15 Jahre

    Zeugnisse der letzten vier Jahre des 2. Halbjahres, Schulbescheinigung des aktuellen Halbjahres sowie die Zustimmung zur Einbürgerung durch die Eltern oder das sorgeberechtigte Elternteil mit Passkopie und gegebenenfalls dem Sorgerechtsurteil.

  • Unterlagen von Schüler*innen ab 16 Jahre

    Ein Abschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder wenigstens gleichwertigen deutschen Schulabschluss) oder eine Schulbescheinigung des aktuellen Halbjahres.

  • Unterlagen von Auszubildenden

    Ausbildungsvertrag, Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate. Bei einer schulischen Ausbildung benötigen wir eine Schulbescheinigung des aktuellen Halbjahres.

  • Unterlagen von Studierenden

    Studienbescheinigung des aktuellen Semesters und eine aktuelle Studienverlaufsbescheinigung.

  • Unterlagen von Arbeitnehmer*innen

    Arbeitsvertrag über eine Vollzeitstelle mit den letzten drei Gehaltsabrechnungen, aktueller Rentenversicherungsverlauf, Nachweis Ihrer Mietzahlungen für die letzten drei Monate und Ihren Mietvertrag. Bei Wohneigentum benötigen wir einen Nachweis der aktuellen Wohnkosten, Kreditkosten und einen Grundbuchauszug.

  • Unterlagen von selbstständig arbeitenden Personen

    Aktuelle Bescheinigung Ihres*Ihrer Steuerberater*in über Ihre Nettoeinkünfte der letzten sechs Monate, die letzten zwei Steuerbescheide, Gewerbeanmeldung, Nachweise Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung, Nachweise über eine Alterssicherung, Nachweise Ihrer Mietzahlungen der letzten drei Monate sowie Mietvertrag. Bei Wohneigentum benötigen wir einen Nachweis der aktuellen Wohnkosten, Kreditkosten und Grundbuchauszug.

  • Unterlagen von Rentner*innen

    aktueller Rentenbescheid, aktueller Rentenversicherungsverlauf, Nachweise Ihrer Mietzahlungen der letzten drei Monate sowie Mietvertrag. Bei Wohneigentum benötigen wir einen Nachweis der aktuellen Wohnkosten, Kreditkosten und Grundbuchauszug.

  • bei Bezug von öffentliche Leistungen nach dem SGB II

    Sollten Sie und Ihre Familie zusätzlich öffentliche Leistungen nach dem SGB II ("Bürgergeld") oder SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, müssen Sie nachweisen, dass Sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate in Vollzeit gearbeitet haben.

  • Unterlagen bei bestehender Krankheit und/oder Schwerbehinderung

    Falls vorhanden benötigen wir von Ihnen Ihren Schwerbehindertenausweis mit dem vollständigen Bescheid über Ihre eingetragene Schwerbehinderung, ein ärztliches Fachgutachten über Ihre festgestellte Arbeitsunfähigkeit oder teilweise Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über Ihre leistbaren Arbeitsstunden, ein ärztliches Attest eines*einer Fachärzt*in, sofern Ihre Erkrankung Sie daran hindert die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache oder Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung zu erbringen, Pflegegeldbescheid oder Ihr Pflegegutachten mit Nachweis der eingetragenen Pflegestufe.

  • Unterlagen bei Antragstellung in Vertretung

    Bestellung mit allen Kontaktdaten des Bevollmächtigten oder Vollmacht der juristischen Vertretung/Rechtsanwalt*in

Allgemeine Voraussetzungen für eine Einbürgerung

  • Sie haben Ihren Erstwohnsitz in Köln
  • Sie leben seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland. Die Zeit verkürzt sich auf drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen (zum Beispiel besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftlichem Engagement), eigenständiger Sicherung des Lebensunterhaltes und einem Sprachniveau der Stufe C1. Ebenfalls verkürzt sich die Zeit auf drei Jahre, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren mit einem*einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind. Wenn Ihr*e Ehepartner*in oder Ihre Kinder zusammen mit Ihnen einen Antrag stellen, gelten für diese kürzere Fristen.

    Achtung: Duldungszeiten werden nicht auf die erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet.
  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen
  • Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel 
    • Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltstitel (nicht ausreichend sind §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5, 104c des Aufenthaltsgesetzes) 
    • Freizügigkeit – Sie sind Staatsangehörige*r eines Staates des Europäischen Union oder Islands, Lichtensteins, Norwegens, oder der Schweiz.
    • Blaue Karte EU
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der Rechts-und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) oder Sozialhilfe 
    Sie und Ihre Familie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Menschen, die bis zum 30. Juni 1974 zur Arbeitsaufnahme in die Bundesrepublik beziehungsweise bis zum 16. Juni 1990 in die damalige DDR eingereist sind ("Gastarbeiter*innen" oder "Vertragsarbeiter*innen") oder für Menschen, die in Vollzeit erwerbstätig sind und dies innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate waren.
  • Sie wurden nie wegen einer Straftat verurteilt 
    Sie wurden nie zu Geldstrafen über 90 Tagessätzen oder Haftstrafen über drei Monate zur Bewährung verurteilt. Auch geringere Strafen können ein Hindernis sein, wenn ein antisemitisches, rassistisches, fremdenfeindliches oder sonstiges menschenverachtendes Motiv festgestellt wurde. 

Beratung

Derzeit erreichen uns mehr Beratungsanfragen, als wir zeitnah bearbeiten können. Wir arbeiten stetig an der Verbesserung der Situation und informieren Sie an dieser Stelle über Neuigkeiten. Unserer Erfahrung nach erfüllen die meisten Personen, die sich über den Quick Check der Bundesregierung informiert haben, die Voraussetzungen für eine Einbürgerung.

Sofern Sie bereits einen Termin von zum Antragsklärungsgespräch erhalten haben, werden wir im Gespräch Ihre Fragen beantworten und das weitere Vorgehen besprechen.

Antragstellung

Wenn Sie nach Durchführung des Quick Checks die Entscheidung getroffen haben, dass Sie sich einbürgern lassen möchten, nehmen Sie bitte über unser Formular Kontakt zu uns auf. Wählen Sie hierzu bitte das Anliegen Terminvereinbarung aus.

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben:

  • Vollständige Personalien mit Geburtsdatum
  • die Anzahl und Namen der Familienmitglieder, die mit Ihnen gemeinsam einen Einbürgerungsantrag stellen möchten.

Ihre Anfrage wird von uns bereits als Antragstellung gewertet. Sie werden daraufhin schnellstmöglich zu einem persönlichen Antragsklärungsgespräch eingeladen. In dem Termin besprechen wir mit Ihnen Ihre Antragsunterlagen und prüfen diese auf Vollständigkeit. Welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie sich optimal auf den Termin vorbereiten können, erfahren Sie unter: Allgemeine Voraussetzungen für eine Einbürgerung und Benötigte Unterlagen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir alle Anfragen in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten. Sobald Ihre Anfrage an der Reihe ist, erhalten Sie einen Terminvorschlag. Mehrfachanfragen über das Kontaktformular sind daher nicht notwendig.

Kontaktformular

Verpflichtungen während des Einbürgerungsverfahrens

Die Terminanfrage oder ein bereits gestellter Einbürgerungsantrag entbindet Sie nicht von den Verpflichtungen Ihrem Herkunftsland gegenüber oder von Ihren aufenthaltsrechtlichen Pflichten in Deutschland. Das bedeutet, bis zur endgültigen Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag müssen Sie diesen Pflichten unverändert nachkommen. Dies bezieht sich auch auf die Gültigkeit von Nationalpässen und das Vorhandensein eines Aufenthaltstitels. 

Ablauf und Dauer des Verfahrens

Sobald Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, beginnen wir die individuelle Prüfung Ihres Einbürgerungsantrags. Ein Bestandteil der Prüfung ist die Beteiligung von anderen Stellen, zum Beispiel Sicherheitsbehörden. Auf Grund der gestiegenen Nachfrage kommt es derzeit auch hier zu längeren Wartezeiten, auf die wir keinen Einfluss haben.

Bitte stellen Sie Ihre Unterlagen gewissenhaft zusammen. Erst wenn uns die Unterlagen vollständig vorliegen, können wir mit der Prüfung beginnen. Sollten wir weitere Unterlagen von Ihnen anfordern, übersenden Sie diese bitte so zeitnah wie möglich unter Angabe Ihres Aktenzeichens.

Wenn wir Ihren Einbürgerungsantrag positiv entscheiden, erfolgt die Einbürgerung in unserem Front-Office im Bezirksrathaus Kalk. Sie erhalten hierzu eine schriftliche Einladung mit weiteren Informationen. Vor der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde leisten Sie ein mündliches Bekenntnis auf das Grundgesetz in Form eines feierliches Eides.

Häufig gestellte Fragen

Gebühren

Die Einbürgerungsgebühr beträgt pro erwachsenen Antragstellenden 255 Euro. Für minderjährige Kinder, die noch kein eigenes Einkommen haben, beträgt die Gebühr 51 Euro. Für minderjährige Kinder, die einen Einbürgerungsantrag eigenständig stellen, beträgt die Gebühr 255 Euro. 

Bei Antragstellung zahlen Sie die volle Einbürgerungsgebühr. Sofern wir Ihre Einbürgerung ablehnen oder Sie Ihren Antrag zurückziehen, erstatten wir Ihnen 25 Prozent von der bereits bezahlten Gebühr. Wir bitte Sie daher in Ihrem eigenen Interesse sorgfältig zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Einbürgerung
Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-29835 Montag bis Freitag von 8-12 Uhr
Kontakt
Öffnungszeiten

Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

Fahrplanschnellsuche

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Downloads und Infos