Sie haben an Ihrem Auto einen Hinweiszettel (Knöllchen) vorgefunden? Ihr Fahrzeug war falsch geparkt, die notwendige Umweltplakette war nicht an Ihrem Fahrzeug angebracht oder Ihr TÜV ist abgelaufen.

Achtung: Sofern der Hinweiszettel von der Polizei stammt, wenden Sie sich bitte an eine Polizeidienststelle.

Wie geht's weiter ?

Das Knöllchen ist der Hinweis, dass Sie als Halter*in eine Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr begangen haben. Die Bußgeldstelle versendet daraufhin ein Schreiben. Je nach Schwere der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit, handelt es sich bei dem Schreiben um eine kombinierte schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld/ Anhörung zur Ordnungswidrigkeit, nur eine Anhörung zur Ordnungswidrigkeit oder einen Zeugenfragebogen in dem dem*der Halter*in des Fahrzeugs Folgendes mitgeteilt wird:

  • der Tatvorwurf bei geringfügigen Verstößen: das festgesetzte Verwarngeld
  • die Art des Verfahrens
  • die Verwarnungsnummer beziehungsweise das Aktenzeichen
  • die zuständige Sachbearbeitung.

Zwischen dem Verstoß und dem Erhalt des Schreibens liegen etwa zwei Wochen.

Wenn Sie Auskunft erhalten wollen, warten Sie bitte ab, bis Sie das Schreiben der Bußgeldstelle erhalten haben. In dem Schreiben finden Sie die Verwarnungsnummer oder das Aktenzeichen. Ohne diese kann die Sachbearbeitung keine Auskunft erteilen.

Die Ziffern der Verwarnungsnummer oder des Aktenzeichens stehen auf dem Schreiben neben dem Betreff in einer Umrahmung oder unter 'Mein Zeichen' und beginnen entweder "71" oder mit "72".

Weitere Einzelheiten zu den unterschiedlichen Verfahren finden Sie hier:

Anhörung / Verwarnung Anzeige / Anhörung zur Ordnungswidrigkeit Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

Informationen zur Höhe der Beträge

Die Höhe des zu zahlenden Bußgeldes richtet sich nach den jeweiligen Rechtsgrundlagen und den daraus resultierenden Rahmensätzen bzw. Bußgeldkatalogen. Bei straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten findet der bundeseinheitlichen geltende Tatbestandskatalog Anwendung. Diesen können Sie auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes einsehen und/oder herunterladen.

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog des Kraftfahrtbundesamtes

Vorsprache

Sie müssen nicht persönlich vorsprechen, da Sie sich auch schriftlich äußern können. Auf jeden Fall benötigen Sie aber die Verwarnungsnummer oder das Aktenzeichen, die Sie im Schreiben der Bußgeldstelle finden. Falls Sie sich persönlich äußern möchten, müssen Sie einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung absprechen.

Gebühren

Gebühren und Auslagen ergeben sich in unterschiedlicher Höhe je nach Art des Verfahrens. Diese sind gesetzlich festgelegt.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Bußgeldstelle
Gottfried-Hagen-Straße 48
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
siehe Anschreiben/Bescheid
Telefax
0221 / 221-27209
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk-Post), Bus-Linie 159 (Haltestelle Wattstraße)
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll, Salmstraße), Bus-Linie 159 (Haltestelle Wattstraße)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19, RB 25 (Haltestelle Bahnhof Trimbornstraße)

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