Beschreibung
Nicht jede Grünfläche kann für Veranstaltungen genutzt werden, da sich weite Teile städtischer Grünanlagen und Waldflächen in Gebieten befinden, die nach dem Landschaftsschutzgesetz unter einem besonderen Schutz stehen. Sie dienen in erster Linie der Naherholung der Bevölkerung.
Für Veranstaltungen in Parks, Grünanlagen und auf Waldflächen müssen Sie daher vorab eine Genehmigung einholen. Die Genehmigung wird in Abstimmung mit einigen anderen städtischen Ämtern und den zuständigen Polizeidienststellen erteilt. Stellen Sie Ihren Antrag daher bitte mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung, damit der von Ihnen geplante Termin realisiert werden kann.
Darüber hinaus müssen Sie gegebenenfalls weitere ordnungsrechtliche Erlaubnisse einholen, zum Beispiel eine Schankerlaubnis. Informieren Sie sich bitte auch hierüber bei der Abteilung Straßen- und Grünflächennutzung.
Benötigt werden
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Schriftlicher Antrag
Bitte verwenden Sie den Vordruck, der Ihnen in unserem Downloadservice zur Verfügung steht beziehungsweise machen Sie folgende Angaben:
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Anschrift des*der Veranstalter*in mit Telefon- und Fax-Nummer
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Veranstaltungsart, -inhalte und -ablauf
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Datum und zeitlicher Rahmen
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Veranstaltungsort (Lageplan, Skizze)
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Veranstaltungsdauer (Uhrzeiten)
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notwendige Aufbauten für die Veranstaltung
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voraussichtliche Teilnehmendenzahl
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Die Gebühren sind abhängig von Art und Umfang der Veranstaltung und dem damit verbundenen Aufwand. In einigen Fällen ist die Hinterlegung einer Kaution erforderlich.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Siehe unter "Kontakt" bei Straßen- und Grünflächennutzung.
Rechtliche Voraussetzungen
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Nutzung öffentlicher Flächen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln - Zugänglichkeit
-
- Telefax
- siehe Servicenummern
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Nutzung öffentlicher Flächen
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
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Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)
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