Sie betreiben eine Gaststätte und möchten gerne eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche einrichten, zum Beispiel auf einem Bürgersteig oder Platz? Dann benötigen Sie verschiedene Erlaubnisse. Über temporär aufgestellte Elemente zum Wind- und Wetterschutz, Beheizung etc. müssen Sie eine Mitteilung machen. Formulare dazu finden Sie unter "Downloads und Infos"
gültige Gaststättenerlaubnis oder die Gewerbeanmeldung
Formloser schriftlicher Antrag
mit einem Lageplan über die beabsichtigte Außengastronomiefläche. Der Lageplan muss maßstabsgerecht in einem Maßstab von 1:100 oder 1:50 gezeichnet sein. Er soll die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten der Fläche widerspiegeln, zum Beispiel Gehweg, Straßenlaternen, Mülleimer et cetera, und genaue Angaben über die Anzahl der Plätze und Größe der gewünschten Außengastronomie beinhalten.
eventuell eine schriftliche Vollmacht,
wenn Sie sich bei der Antragstellung vertreten lassen.
Erlaubnisformen
Die Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland umfasst zwei, unter Umständen drei Genehmigungen:
Eine erweiterte Gaststättenerlaubnis für die vorgesehene Fläche und
eine Sondernutzungserlaubnis. Diese kann als saisonale Erlaubnis vom 1. März bis zum 31. Oktober eines Jahres oder als Ganzjahreserlaubnis vom 1. Januar bis 31. Dezember ausgestellt werden;
eine baurechtliche Genehmigung; bitte beachten Sie hierzu die Hinweise des Bauaufsichtsamtes im "Infoblatt an Gastro-Betreiber", das Sie bei Downloads und Infos einsehen können.
Die erweiterte Gaststättenerlaubnis und die eventuelle baurechtliche Genehmigung müssen Sie nur einmalig beantragen, die Sondernutzungserlaubnis hingegen jährlich.
Vorsprache
Eine Vorsprache ist erforderlich. Stellen Sie wiederholt einen Antrag? Dann können Sie sich von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht und ihren eigenen Personalausweis oder Pass mitbringen.
Gebühren
• Gebührenfestsetzung: individuell je nach Dauer der Sondernutzung, Größe der Fläche und Lage des Betriebs.
• Gebühr für die erweiterte Gaststättenerlaubnis liegt zwischen 198,25 Euro und 3.500 Euro.
• Einmalige Verwaltungsgebühr (mindestens 152,50 Euro), die den tatsächlichen Arbeitsaufwand abdeckt.
• Zusätzliche Kosten bei erhöhtem Aufwand (z. B. Ortstermine, Stellungnahmen, mehrere Flächen).
• Monatliche Sondernutzungsgebühr zwischen 2,80 Euro und 7,90 Euro pro Quadratmeter, je nach Lage der Außengastronomie.
• Zahlung: Per Überweisung
Rechtliche Voraussetzungen
§ 2 Gaststättengesetz (GastG), § 18 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW), §§ 32, 33 in Verbindung mit § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Sondernutzungssatzung der Stadt Köln.
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule) Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena) Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena) Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule) S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)