Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 55 Gewerbeordnung (GewO).
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend unter "Benötigt werden" genannten Unterlagen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein dürfen.
Benötigte Dokumente
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Personalausweis oder Pass des Heimatlandes
Ausländische Staatsangehörige, mit Ausnahme von Angehörigen der Europäischen Union, benötigen zudem noch eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.
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Führungszeugnis nach Belegart O
Das Führungszeugnis nach Belegart O können Sie direkt bei Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten oder bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes unter Angabe des Aktenzeichens "32-321/10" beantragen.
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Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Den Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart 9 können natürliche und juristische Personen direkt bei Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten oder bei der Meldebehörde des Wohnsitzes unter Angabe des Aktenzeichens "32-321/10" beantragen.
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Auszug aus der Schuldnerkartei "um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden"
Den Auszug erhalten Sie nur online über das Vollstreckungsportal der Länder (§ 882b Zivilprozessordnung). Den Link finden Sie unter "Downloads und Infos".
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Negativattest des Insolvenzgerichts
Das Negativattest des Insolvenzgerichts müssen Sie bei dem Amtsgericht beantragen, in deren Bezirk Sie als Gewerbetreibende*r oder gesetzliche Vertretung in den vergangenen drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten. Für Wohnsitz und Betriebssitz in Köln ist das Amtsgericht Köln zuständig: Luxemburger Straße 101, 50939 Köln (Justizzentrum).
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Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
Die Bescheinigung müssen Sie beim Finanzamt beantragen, in deren Bezirk Sie einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung haben.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
Die Bescheinigung müssen Sie bei dem Gemeindesteueramt beantragen, in deren Bezirk Sie oder Ihre gesetzliche Vertretung in den vergangenen drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten. Für Wohnsitz und Betriebssitz in Köln können Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern.
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Nur bei Schausteller*innen und Schaustellerbetrieben: Bestätigung über Haftpflichtversicherung
Bei Schausteller*innen und Schaustellerbetrieben muss zusätzlich eine Bestätigung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für die Ausübung unterhaltender Tätigkeiten als Schausteller*in oder nach Schaustellerart gemäß § 55f Gewerbeordnung in Verbindung mit § 1 SchauHV eingereicht werden.
Antrag durch eine juristische Person
Stellen Sie den Antrag als juristische Person (zum Beispiel GmbH, AG), sind die oben genannten Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen
- Geschäftsführer*in
- Vorstandsvorsitzende*r
vorzulegen.
Zusätzlich müssen Sie mitbringen:
- Handelsregisterauszug und
- Gesellschaftsvertrag.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich. Die Antragsunterlagen können Sie auf dem Postweg oder per E-Mail übersenden.
Gebühren
Die Gebühren für die Erteilung einer Reisegewerbekarte werden im Einzelfall erhoben. Die Gebühren bemessen sich anhand nachfolgender Kriterien:
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte von einer natürliche Person:
- Keine Negativerkenntnisse: 244 Euro
- Negativerkenntnisse ohne Auswirkungen: 305 Euro
- Schwerer Fall: 366 Euro
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte von einer juristische Person:
- Keine Negativerkenntnisse: 305 Euro
- Negativerkenntnisse ohne Auswirkung: 366 Euro
- Schwerer Fall: 427 Euro
Hinzu kommen eventuell Gebühren für die Beantragung des Führungszeugnis sowie des Auszugs aus dem Gewerbezentralregister. Diese betragen jeweils 13 Euro.
Bitte beachten Sie:
Der Antrag ist auch bei einer Ablehnung gebührenpflichtig. Außerdem wird ein Teil der Gebühren fällig, wenn Sie den Antrag zurücknehmen, wir aber bereits mit der Bearbeitung begonnen haben. Die Gebühr beträgt dann im Regelfall 75 Prozent der Gebühr, die für eine Erlaubnis fällig gewesen wäre.
Dies gilt nicht, wenn er wegen Unzuständigkeit abgelehnt wurde, § 15 Absatz 2 Gebührengesetz.
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Gewerbeabteilung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- siehe Service-Fax
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbeabteilung
- Öffnungszeiten
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Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!
Erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Mittwoch: geschlossen
nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)