Beschreibung

Sie möchten Blumen, Grablichter, Kerzen und Kränze auf öffentlichem Straßenland zum Verkauf anbieten.

Benötigt werden

  • Formloser schriftlicher Antrag

  • Angaben zum Zeitraum des beabsichtigten Verkaufs

  • Angaben zum beabsichtigten Standort

  • Angaben zur Größe der Verkaufsfläche

    (Länge und Breite)

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.Falls noch Fragen bestehen, erreichen Sie uns unter folgenden Telefonnummern:Für den Stadtbezirk 1: 0221 / 221-27797Für die Stadtbezirke 2,3,4,6: 0221 / 221-26824Für die Stadtbezirke 5,7,8,9: 0221 / 221-27732

Gebühren

70 Euro, sofern kein Ortstermin erforderlich ist.130 Euro, sofern ein Ortstermin erforderlich ist.Sofern eine Ausnahmegenehmigung von der Pflicht zum Führen einer Reisegewerbekarte erforderlich ist (§ 55 Gewerbeordnung) werden hierfür zusätzlich Verwaltungsgebühren in Höhe von 100 Euro erhoben.Darüber hinaus werden nach Tarif Nummer 1.3 des Gebührentarifes zur Sondernutzungssatzung für die Verkaufsfläche pro Quadratmeter und Tag 7,60 Euro Sondernutzungsgebühren erhoben. Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.

Rechtliche Voraussetzungen

Diverse Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG), des Ladenschlussgesetzes sowie der städtischen Sondernutzungssatzung. Für den Fußgängerverkehr muss nach Aufstellung des Verkaufsstandes eine Mindestgehwegfläche, je nach Örtlichkeit von 1,50 Metern zur Verfügung stehen.

Straßenverkehrsordnung Straßen- und Wegesetz NRW Sondernutzungssatzung Stadt Köln
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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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