Sie wollen auf der Straße aus einem Fahrzeug heraus leicht verderbliche Waren, wie zum Beispiel Obst und Gemüse, Brot und Backwaren, Speiseeis oder nichtalkoholische Heißgetränke zum Verkauf anbieten.

Der Verkauf aus einem Fahrzeug heraus wird auch als ambulanter Handel bezeichnet. Dabei unterscheidet man die Genehmigungen für

  • den allgemeinen ambulanten Handel und
  • den ambulanten Handel mit Speiseeis und nichtalkoholischen Heißgetränken.

Beim Verkauf aus einem Fahrzeug heraus handelt es sich außerdem um eine Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes. Diese ist nach den unten genannten Vorschriften erlaubnis- und gebührenpflichtig.

Ein fester Standort wird hierbei nicht eingenommen. Die Standzeit darf den Zeitraum von 20 Minuten nicht überschreiten.

Hier finden Sie Informationen zur ersten Beantragung und zur Verlängerung.

Benötigte Dokumente

  • Formloser schriftlicher Antrag

  • Warenkatalog

    Stellen Sie eine Liste der Waren auf, die Sie anbieten wollen.

  • Fahrzeug, mit dem der Verkauf durchgeführt werden soll

    Machen Sie Angaben zum Fahrzeug und zum Kennzeichen. Das jeweilige Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein.

  • Angabe des Zeitraumes, in dem der Verkauf erfolgen soll

  • Fotokopie der gültigen Reisegewerbekarte

    Wenn Sie Obst und Gemüse selber erzeugen, benötigen Sie keine Reisegewerbekarte.

  • Fotokopie der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

  • Fotokopie des Führerscheins

  • Fotokopie des Kraftfahrzeugscheins

  • Personalausweis oder Nationalpass (Aufenthaltsnachweis)

  • Kopie des Abnahmeprotokolls - Bescheinigung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes

Bei Abholung der Erlaubnis sind alle Dokumente im Original vorzulegen.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erst beim Abholen der Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Falls Sie noch Fragen haben, erreichen Sie uns

per Telefon: 0221 / 221-26824

oder per Fax: 0221 / 221-27838.

Gebühren

Die Erlaubnis für den ambulanten Handel umfasst mehrere einzelne Erlaubnisformen, für die auch einzelne Gebühren anfallen.

Diese berechnen sich wie folgt:

Verwaltungsgebühr für die straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung:

Diese Gebühr beträgt 50 Euro je Monat.

Sondernutzungsgebühr für die Sondernutzungserlaubnis:

Diese Gebühr bemisst sich nach den Maßen des Fahrzeugs, inklusive der Überdachung (Länge mal Breite des eingesetzten Kraftfahrzeuges). Pro Quadratmeter Fläche, die das Fahrzeug einnimmt, fallen monatlich 11,60 Euro Gebühr an.

Sie können die Gebühren auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte bezahlen.

Rechtliche Voraussetzungen

Diverse Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Straßen- und Wegegesetzes (StWG) sowie der städtischen Sondernutzungssatzung.

Straßenverkehrsordnung (StVO) Straßen- und Wegesetz NRW (StrWG NRW) Sondernutzungssatzung Stadt Köln

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
siehe Servicenummern
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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