Planen Sie die Errichtung eines Mobilfunksendemastes oder einer zugehörigen Versorgungseinheit, benötigen Sie dafür nur in bestimmten Fällen eine Baugenehmigung. 

Folgende Fälle sind baugenehmigungsfrei:

  • der Mobilfunksendemast ist nicht höher als 20 Meter
  • der freistehende Mast ohne Höhenbegrenzung befindet sich im Außenbereich und die Bauherrschaft lässt sich die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit bescheinigen 
  • die zugehörige Versorgungseinheit hat einen Brutto-Rauminhalt von nicht mehr als 30 Kubikmetern
  • der Antennenträger ist ortsveränderlich und wird nur vorübergehend, bis maximal 48 Monate, aufgestellt

In allen anderen Fällen müssen Sie bei uns eine Baugenehmigung beantragen.

Benötigte Dokumente

  • Angaben zum Bauvorhaben

    Das Antragsformular müssen Sie im digitalen Verfahren nicht mehr ausfüllen und hochladen, die notwendigen Angaben werden bei der Antragstellung vom Bauportal.NRW abgefragt. Als Antragsart wählen Sie entweder das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gemäß § 64 der Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018) oder – wenn der Sendemast eine Höhe von mehr als 30 Metern haben soll – das Baugenehmigungsverfahren gemäß § 65 BauO NRW 2018. Falls Sie den Vordruck dennoch ausfüllen und beifügen möchten, finden Sie ihn als Link unter "Downloads und Infos". Mit Wegfall der Schriftformerfordernis müssen Sie die Formulare nicht mehr unterschreiben.

  • Baubeschreibungsformular

    Bitte verwenden Sie hier nur das amtliche Formular, das unter "Downloads und Infos" verlinkt ist. Es muss als PDF abgespeichert und hochgeladen werden.

  • Betriebsbeschreibungsformular

    Auch dieses Formular finden Sie unter "Downloads und Infos".

  • Flurkarte - Deutsche Grundkarte

    Die Flurkarte darf nicht älter als sechs Monate sein. Nur so ist gewährleistet, dass die aktuellen Grenzverläufe und die aktuelle bauliche Situation dargestellt ist. Handelt es sich um ein Vorhaben, das in einem Bereich ohne Bebauungsplan oder im Außenbereich liegt, dann muss zusätzlich zur Flurkarte eine amtliche Basiskarte eingereicht werden. Sie erhalten beide Karten ausschließlich beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster. Auszüge aus TIM-Online oder von anderen, zum Teil auch kostenpflichtigen Anbieterfirmen, stellen keine amtliche Flurkarten dar. Sie können von uns nicht akzeptiert werden.

  • Lageplan

    Der Lageplan, in der Regel im Maßstab 1:50, muss auf der Grundlage einer aktuellen amtlichen Flurkarte erstellt sein. Wenn die Grundstücksgrenzen nicht festgestellt oder Koordinaten nicht ermittelt werden können, Grenzüberbauungen vorliegen oder Flächen angrenzender Grundstücke von Baulasten zugunsten des Baugrundstücks betroffen sind, dann müssen sie einen amtlichen Lageplan vorlegen. Neben den üblichen Angaben müssen die Abstandsflächen, die Lage- und Bauteilvermaßung und die Bauteil- und Geländehöhen angegeben werden. Ein Unterschriftenerfordernis besteht nur für den amtlichen Lageplan, die Unterschrift und das Siegel des oder der ÖbVI müssen auf diesem erkennbar sein.

  • Rechnerische Nachweise

    Die geschätzte Herstellungssumme muss einschließlich der Umsatzsteuer ermittelt sein.

  • Nachweis der Standsicherheit

    Der Nachweis der Standsicherheit muss in geprüfter Form vorgelegt werden. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren muss der Standsicherheitsnachweis erst bei Baubeginn vorgelegt werden.

  • Baulicher Brandschutz

    Bauliche Einhausungen elektrischer und elektronischer Anlagen innerhalb und außerhalb des Gebäudes sowie brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen sind beim baulichen Brandschutz zu berücksichtigen. Ein Brandschutzkonzept ist erforderlich, wenn ein bestehendes Brandschutzkonzept verändert wird. Das Konzept muss von brandschutzsachverständigen Personen mit einer Qualifikation gemäß § 54, Absatz 3 Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 aufgestellt und unterzeichnet werden. Auch die entwurfsverfassende Person muss das Brandschutzkonzept unterzeichnen.

  • Bauvorlageberechtigung

    Die Bauvorlagen müssen von der entwurfsverfassenden Person, die bauvorlageberechtigt sein muss, durch Unterschrift anerkannt sein. Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung kann beispielsweise durch Kammerstempel, Angabe der Mitgliedsnummer der Kammer oder Kopie der Mitgliedsurkunde erfolgen. Für juristische Personen des öffentlichen Rechts und Unternehmen muss die bauvorlageberechtigte Person unterzeichnen, unter deren Leitung die Bauvorlagen gefertigt wurden. Aktuelle Listen über bauvorlageberechtigte Personen werden bei den Architekten- und Bauingenieurkammern der Bundesländer geführt.

  • Standortbescheinigung

    Die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur muss vor Inbetriebnahme der Anlage vorgelegt werden.

  • Nachweis der Gebietsversorgung

    Bei Errichtung in Wohngebieten ist der Nachweis der Erforderlichkeit der Anlage für die Sicherung der Versorgung des Gebietes gemäß Baunutzungsverordnung zu erbringen. Die Notwendigkeit des Aufbaus sollte durch Darstellung der Funknetzplanung (Versorgung: vorher – nachher) belegt werden.

  • Bauzeichnungen

    Die Bauzeichnungen der Anlage und die Darstellung von Gebäuden in, an oder auf welchem die Anlage errichtet werden soll, muss im Maßstab 1:100 eingereicht werden. Die Darstellung des Gebäudes umfasst den Höhenschnitt, alle Ansichten, Dachaufsicht und die Grundrisse, an denen Änderungen vorgenommen werden.

Was Sie beachten müssen

  • Ist die geplante Mobilfunksendeanlage baugenehmigungsfrei, müssen Sie uns die Inbetriebnahme gemäß der "Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze" von Juni 2020 schriftlich mitteilen.  
  • Die Höhe von 20 Metern wird bei Mobilfunkmasten auf Gebäuden ab dem Schnittpunkt der Anlage mit der Dachhaut gemessen, ansonsten ab Oberkante Gelände.  
  • Mit Außenbereich ist der planungsrechtlich definierte Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) gemeint.
  • Die Bescheinigung über die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit muss sich die Bauherrschaft von einer berechtigten Person gemäß § 54 Absatz 4 BauO NRW schriftlich bescheinigen lassen. Die Bescheinigung muss die Bauherrschaft aufbewahren und der Bauaufsicht auf Verlangen im Original vorzeigen können.

So stellen Sie den digitalen Antrag

Ist der Mobilfunksendemast baugenehmigungspflichtig und höher als 30 Meter, wählen Sie im Bauportal.NRW unter "Anträge" das Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten gemäß § 65 BauO NRW 2018. 

Bei einer Höhe von nicht mehr als 30 Metern ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gemäß § 64 BauO NRW 2018 das richtige.  

Alle weiteren Infos zur digitalen Antragstellung erhalten Sie hier:

Bauanträge digital stellen

Was prüft das Bauaufsichtsamt?

Im Falle einer erforderlichen Baugenehmigung prüfen wir, ob 

  • die Anlage mit dem Planungsrecht übereinstimmt, zum Beispiel aufgrund eines Bebauungsplans
  • die baurechtlichen Abstandflächen eingehalten werden
  • die Anlage standsicher ist
  • Belange des Denkmalschutzes gewahrt werden
  • der Brandschutz gewährleistet ist.

Wir prüfen hingegen nicht, ob die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung eingehalten werden. Diese Prüfung obliegt allein der Bundesnetzagentur, die für jede Mobilfunkantenne eine sogenannte Standortbescheinigung erteilt. Aufgrund der ausschließlichen Zuständigkeit der Bundesnetzagentur dürfen wir die Frage der Strahlenbelastung nicht erneut prüfen. Auch können wir nicht eigenmächtig niedrigere Grenzwerte festsetzen, da allein der Bund zuständig ist.

Weitere Informationen zum Thema Mobilfunk finden Sie unter "Downloads und Infos"

Gebühren

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises und so weiter werden gesondert berechnet.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
Telefax
0221 / 221-22567
Kontakt

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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Downloads und Infos