Soll ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen besitzen. 

Die Abgeschlosseneheitsbescheinigung müssen Sie bis auf Weiteres analog, also in Papierform, bei uns einreichen. Bitte reichen Sie alle unten aufgeführten Dokumente in zweifacher Ausfertigung bei uns ein. 

Benötigte Dokumente

  • Formloser Antrag

    Senden Sie uns den Antrag schriftlich und formlos zu. Geben Sie im Schreiben Ihre vollständigen Adressdaten und die Anschrift des betroffenen Grundstückes an.

  • Zusatzerklärung

    In der Zusatzerklärung versichern Sie, dass Ihre Katasterangaben zu Gemarkung, Flur und Flurstücken aktuell und vollständig sind. Sie finden das Formular unter der Überschrift "Downloads und Infos".

  • Bauzeichnungen

    Die Bauzeichnungen müssen Sie anfertigen lassen. Dafür können vorhandene Bestandspläne, zum Beispiel aus Baugenehmigungen, als Grundlage dienen. Bauzeichnungen bestehen aus Grundrissen, Schnitten und Ansichten und sollten den Maßstab 1:100 haben. Sie dürfen jedoch in keinem Fall ein Format aufweisen, das größer als DIN A3 ist. Damit alles auf ein Blatt passt, müssen Sie notfalls einen größeren Maßstab wählen. Skizzen im Maßstab 1:200 können wir leider nicht akzeptieren. Kennzeichnen Sie bitte die Räume in den Grundrissen und Schnitten mit Ordnungsnummern und verwenden Sie dazu ausschließlich arabische Ziffern im Kreis. Jeder einzelne Raum zu einer Nutz- oder Wohneinheit erhält die gleiche Ordnungsnummer. Nur Gemeinschaftseigentum wird nicht beziffert. Auch Außenflächen, wie nicht überdachte Stellplätze oder Carports und Terrassen im Erdgeschoss, können als Sondereigentum angegeben werden. Dafür müssen Sie die Außenflächen vermaßen und ebenfalls mit arabischen Ziffern im Kreis versehen.

Was Sie beachten und wissen müssen

Angaben müssen korrekt sein

Wir bitten Sie darauf zu achten, dass die Katasterangaben sowie die Bezifferungen in den Plänen korrekt und vollständig sind, da wir dies nicht prüfen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nur dann beim Grundbuchamt des Amtsgerichtes anerkannt, wenn alle Angaben mit dem Grundbuch übereinstimmen, dafür muss jede einzelne Ziffer von Ihnen korrekt angegeben werden. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Angaben nachträglich bei uns berichtigen lassen, wofür erneut eine Verwaltungsgebühr erhoben wird. 

Rettungsweg

Als Eigentümer*in müssen Sie eigenverantwortlich sicherstellen, dass für jede Nutzungseinheit ein ausreichender zweiter Rettungsweg vorhanden und auf Dauer gesichert ist.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ersetzt nicht die Baugenehmigung

Sie trifft auch keine Aussagen über den bau- und planungsrechtlichen Zustand Ihres Gebäudes. Bitte informieren Sie sich über den baurechtlichen Genehmigungsstand Ihres Gebäudes. Falls Ihnen keine Unterlagen zum Gebäude vorliegen, können Sie Akteneinsicht in die städtischen Archivakten nehmen, den Link finden Sie unter "Downloads und Infos".

Weiteres Vorgehen

Die von uns ausgetellte Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt Ihr Notar, um damit eine Teilungserklärung anzulegen. Abgeschlossenheitsbescheinigung und Teilungserklärung werden dann vom Notar beim Grundbuchamt des Amtsgerichtes eingereicht. Der Rechtspfleger dort legt schließlich die Grundbuchblätter an, die das Sondereigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regeln. 

Sie haben Fragen?

Sie haben die Informationen unter "Was Sie beachten und wissen müssen" gelesen? Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne:

Antragsberatung Bauen des Bauaufsichtamtes

Gebühren

Grundlage für die Errechnung der Gebühren ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW). Scrollen Sie nach unten und wählen Sie unter "Anlagen:" die "Tarifstelle 03 – Bau, Gebäude und Wohnen, Raumordnung". Die Gebühren werden dort unter der Ziffer 3.1.7 benannt. 

Vereinfacht beschrieben richtet sich die Gebühr nach der Anzahl der gewünschten Ausfertigungen und nach der Anzahl der Sondereigentumsanteile. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Telefax
0221 / 221-22567
Kontakt

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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Downloads und Infos