Ein Mittel- oder Höhenfeuerwerk kann man bei Veranstaltungen erleben (zum Beispiel Kirmes oder Schützenfest), es darf nur von einem*einer ausgebildeten Pyrotechniker*in abgebrannt werden.
Benötigte Dokumente
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Formgebundene schriftliche Anzeige
Die Anzeige ist durch die*den für das Abbrennen beauftrage*n Pyrotrechniker*in zu stellen. Den erforderlichen Vordruck bekommen Sie bei unserem Amt für öffentliche Ordnung, auf Wunsch (telefonische Anforderung) wird die Anzeige auch zugeschickt.
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Angaben zu Datum und Uhrzeit des Feuerwerkes
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Angaben zum Ort des Feuerwerkes mit Lageplan des Abbrennplatzes
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Angaben zum Anlass des Feuerwerkes
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Angaben zur Anzahl der Feuerwerkskörper
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Angaben zum*zur Auftraggeber*in des Feuerwerks
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Angaben zu Art und Umfang der vorgesehenen pyrotechnischen Effekte
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Angabe der Sicherungsmaßnahmen
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Einverständnis des*der Grundstückeigentümer*in
Allgemeine Informationen
Das Feuerwerk darf nur von einem*einer ausgebildeten Pyrotechniker*in abgebrannt werden.
Nach § 11 Absatz 2 des Landesimmissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LImschG) darf die Gesamtdauer des Abbrennens eines Feuerwerkes einen Zeitraum von 30 Minuten nicht überschreiten und muss zu folgenden Uhrzeiten beendet sein:
Zeitraum | Uhrzeit |
---|---|
Mit Beginn der MESZ bis 30. April | bis 22:30 Uhr |
Vom 1. Mai bis 31. Juli | bis 23 Uhr |
Vom 1. August bis 31. Oktober | bis 22:30 Uhr |
Vom 1. November bis Beginn der MESZ | bis 22 Uhr |
Falls erforderlich, stellt die Berufsfeuerwehr der Stadt Köln einen Sicherheitswachdienst; die Kosten sind von dem*der Auftraggeber*in zu tragen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Für die Prüfung der Anzeige sind nach Tarifstelle 1 Abschnitt III des Gebührenverzeichnisses zur Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz Gebühren zwischen 30,68 und 306,78 Euro, je nach Einzelfall zu zahlen.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 11 Absatz 2 Landesimmissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LImschG) § 23 Absatz 3 Ziffer 1 Sprengstoffverordnung
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- siehe Servicenummern
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Nutzung öffentlicher Flächen
- Öffnungszeiten
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Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)