Betriebsferien 2025/2026

Von 24. Dezember 2025 bis 4. Januar 2026 bleibt unser Betrieb geschlossen. Ausnahmen gelten für ausgewählte Dienststellen und Freizeiteinrichtungen. Wichtige Services sind über Notdienste und Rufbereitschaften weiterhin verfügbar.

Alle Informationen finden Sie hier.

Ein Mittel- oder Höhenfeuerwerk kann man bei Veranstaltungen erleben (zum Beispiel Kirmes oder Schützenfest), es darf nur von einem*einer ausgebildeten Pyrotechniker*in abgebrannt werden.

Benötigte Dokumente

  • Formgebundene schriftliche Anzeige

    Die Anzeige ist durch die*den für das Abbrennen beauftragte*n Pyrotrechniker*in zu stellen. Den erforderlichen Vordruck bekommen Sie bei unserem Amt für öffentliche Ordnung, auf Wunsch (telefonische Anforderung) wird die Anzeige auch zugeschickt.

  • Angaben zu Datum und Uhrzeit des Feuerwerkes

  • Angaben zum Ort des Feuerwerkes mit Lageplan des Abbrennplatzes

  • Angaben zum Anlass des Feuerwerkes

  • Angaben zur Anzahl der Feuerwerkskörper

  • Angaben zum*zur Auftraggeber*in des Feuerwerks

  • Angaben zu Art und Umfang der vorgesehenen pyrotechnischen Effekte

  • Angabe der Sicherungsmaßnahmen

  • Einverständnis des*der Grundstückeigentümer*in

Allgemeine Informationen

Das Feuerwerk darf nur von einem*einer ausgebildeten Pyrotechniker*in abgebrannt werden.

Nach § 11 Absatz 2 des Landesimmissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LImschG) darf die Gesamtdauer des Abbrennens eines Feuerwerkes einen Zeitraum von 30 Minuten nicht überschreiten und muss zu folgenden Uhrzeiten beendet sein: 

 

ZeitraumUhrzeit
Mit Beginn der MESZ bis 30. Aprilbis 22:30 Uhr
Vom 1. Mai bis 31. Julibis 23 Uhr
Vom 1. August bis 31. Oktoberbis 22:30 Uhr
Vom 1. November bis Beginn der MESZbis 22 Uhr

 

Falls erforderlich, stellt die Berufsfeuerwehr der Stadt Köln einen Sicherheitswachdienst; die Kosten sind von dem*der Auftraggeber*in zu tragen.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Für die Prüfung der Anzeige sind nach Tarifstelle 1 Abschnitt III des Gebührenverzeichnisses zur Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz Gebühren zwischen 30,68 und 306,78 Euro, je nach Einzelfall zu zahlen.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 11 Absatz 2 Landesimmissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LImschG) § 23 Absatz 3 Ziffer 1 Sprengstoffverordnung

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-6569020
Kontakt

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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