- Betriebsferien 2025/2026
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Unsere Dienststellen bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Sonntag, 4. Januar 2026, geschlossen. Nachrichten, die Sie in dieser Zeit an uns schicken, werden ab dem 5. Januar wieder bearbeitet. Für wichtige Dienstleistungen haben wir Notdienste und Rufbereitschaften eingerichtet.
Ein Mittel- oder Höhenfeuerwerk kann man bei Veranstaltungen erleben (zum Beispiel Kirmes oder Schützenfest), es darf nur von einem*einer ausgebildeten Pyrotechniker*in abgebrannt werden.
Benötigte Dokumente
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Formgebundene schriftliche Anzeige
Die Anzeige ist durch die*den für das Abbrennen beauftragte*n Pyrotrechniker*in zu stellen. Den erforderlichen Vordruck bekommen Sie bei unserem Amt für öffentliche Ordnung, auf Wunsch (telefonische Anforderung) wird die Anzeige auch zugeschickt.
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Angaben zu Datum und Uhrzeit des Feuerwerkes
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Angaben zum Ort des Feuerwerkes mit Lageplan des Abbrennplatzes
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Angaben zum Anlass des Feuerwerkes
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Angaben zur Anzahl der Feuerwerkskörper
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Angaben zum*zur Auftraggeber*in des Feuerwerks
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Angaben zu Art und Umfang der vorgesehenen pyrotechnischen Effekte
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Angabe der Sicherungsmaßnahmen
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Einverständnis des*der Grundstückeigentümer*in
Allgemeine Informationen
Das Feuerwerk darf nur von einem*einer ausgebildeten Pyrotechniker*in abgebrannt werden.
Nach § 11 Absatz 2 des Landesimmissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LImschG) darf die Gesamtdauer des Abbrennens eines Feuerwerkes einen Zeitraum von 30 Minuten nicht überschreiten und muss zu folgenden Uhrzeiten beendet sein:
| Zeitraum | Uhrzeit |
|---|---|
| Mit Beginn der MESZ bis 30. April | bis 22:30 Uhr |
| Vom 1. Mai bis 31. Juli | bis 23 Uhr |
| Vom 1. August bis 31. Oktober | bis 22:30 Uhr |
| Vom 1. November bis Beginn der MESZ | bis 22 Uhr |
Falls erforderlich, stellt die Berufsfeuerwehr der Stadt Köln einen Sicherheitswachdienst; die Kosten sind von dem*der Auftraggeber*in zu tragen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Für die Prüfung der Anzeige sind nach Tarifstelle 1 Abschnitt III des Gebührenverzeichnisses zur Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz Gebühren zwischen 30,68 und 306,78 Euro, je nach Einzelfall zu zahlen.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 11 Absatz 2 Landesimmissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LImschG) § 23 Absatz 3 Ziffer 1 Sprengstoffverordnung
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-6569020
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Nutzung öffentlicher Flächen
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)