Beschreibung
Diese Seite in Leichter Sprache anzeigenDie Vergabe der öffentlich geförderten Wohnung erfolgt aufgrund einer Belegungsvereinbarung zwischen der Kölner Wohnungswirtschaft und der Stadt Köln nur durch die Vermieterinnen und Vermieter selbst. Für die Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Benötigt werden
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Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, der in Nordrhein-Westfalen ausgestellt wurde, müssen Sie keinen besonderen Antrag stellen.
Ansonsten ist eine Antragstellung erforderlich.
Hinweis für Wohnungssuchende
Eine direkte Vermittlung durch die Stadt Köln erfolgt nicht mehr. Beratungen zum Thema Wohnungssuche bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Wohnberechtigungsschein (WBS) an. Ihre Wohnungssuche müssen sie jedoch in Eigenregie gestalten. Eine Übersicht von Vermieterinnen und Vermieter von gefördertem Wohnraum können Sie unter folgenden Link aufrufen.
Für wohnungssuchende Rollstuhlfahrer gibt es weiterhin eine spezielle Beratungsstelle, die auch über besondere Wohnformen, wie zum Beispiel Seniorenwohnungen, Mehrgenerationenwohnen et cetera informiert.
Behindertengerecht WohnenGebühren
Es fallen grundsätzlich keine gesonderten Gebühren an. Lediglich im Zuge eines Freistellungsantrages wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Wohnberechtigungsschein und Wohnungsberatung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefon
- 0221 / 221-0
- Telefax
- 0221 / 221-22771
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Wohnberechtigungsschein und Wohnungsberatung
- Öffnungszeiten
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Montag und Dienstag, 8 bis 12 Uhr
Donnerstag, 8 bis 12 Uhr