Wollen Sie eine Gaststätte mit Alkoholausschank von jemandem übernehmen und ohne Unterbrechung fortfahren? Dann besteht die Möglichkeit, hierfür eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zu erhalten. Gleichzeitig – oder auch nachträglich – können Sie für Ihre*n Stellvertreter*in eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen.
Dies setzt allerdings voraus, dass Sie die Gaststätte baulich unverändert und im bisher genehmigten Umfang betreiben. Außerdem müssen Sie einen Antrag auf eine endgültige Erlaubnis stellen und die Erlaubnis der*des Vorgänger*in darf nicht erloschen sein.
Wenn Sie in der Gaststätte nur alkoholfreie Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben, so brauchen Sie nach dem Gaststättengesetz keine Erlaubnis, sondern nur eine Gewerbeanmeldung.
Benötigte Dokumente
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Personalausweis
oder Nationalpass mit Meldebescheinigung
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Ausländische Staatsangehörige,
mit Ausnahme von Angehörigen der Europäischen Union, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit berechtigt. Bei einer Tätigkeit als Geschäftsführer*in einer juristischen Person oder als Stellvertreter*in einer natürlichen Person muss die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer vergleichbaren unselbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigen
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Unterlagen des Objektes
Grundrisszeichnung aller Betriebsräume und ein Lageplan in zweifacher Ausfertigung
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Pacht- oder Mietvertrag
in Kopie, die Bruttopacht muss erkennbar sein
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bei Eigentum: Grundbuchauszug
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
25 bis 250 Euro. Gleichzeitig wird mit der Gebühr für die vorläufige Erlaubnis auch die Gebühr für die endgültige Gaststättenerlaubnis fällig. Sie können die Gebühr überweisen oder bar einzahlen.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 11 Gaststättengesetz (GastG)
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Gewerbeabteilung – Gastroservice
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-27761
- Telefax
- 0221 / 221-65-69921
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbeabteilung – Gastroservice
- Öffnungszeiten
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Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung.
Anfahrt
Stadtbahn: Linien 1, 3, 4, 9
Bus: Linien 150, 153, 156
Haltestelle: Bf. Deutz-Messe LANXESS arena, Deutz Technische Hochschule (Linien 1, 9, 153)
S-Bahn: Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-RB- und Fernverkehr