Wollen Sie eine Gaststätte mit Alkoholausschank von jemandem übernehmen und ohne Unterbrechung fortfahren? Dann besteht die Möglichkeit, hierfür eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zu erhalten. Gleichzeitig - oder auch nachträglich - können Sie für Ihre*n Stellvertreter*in eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen.

Dies setzt allerdings voraus, dass Sie die Gaststätte baulich unverändert und im bisher genehmigten Umfang betreiben. Außerdem müssen Sie einen Antrag auf eine endgültige Erlaubnis stellen und die Erlaubnis der*des Vorgänger*in darf nicht erloschen sein.

Wenn Sie in der Gaststätte nur alkoholfreie Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben, so brauchen Sie nach dem Gaststättengesetz keine Erlaubnis, sondern nur eine Gewerbeanmeldung.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis

    oder Nationalpass mit Meldebescheinigung

  • Ausländische Staatsangehörige,

    mit Ausnahme von Angehörigen der Europäischen Union, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit berechtigt. Bei einer Tätigkeit als Geschäftsführer*in einer juristischen Person oder als Stellvertreter*in einer natürlichen Person muss die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer vergleichbaren unselbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigen

  • Unterlagen des Objektes

    Grundrisszeichnung aller Betriebsräume und ein Lageplan in zweifacher Ausfertigung

  • Pacht- oder Mietvertrag

    in Kopie, die Bruttopacht muss erkennbar sein

  • bei Eigentum: Grundbuchauszug

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

25 bis 250 Euro. Gleichzeitig wird mit der Gebühr für die vorläufige Erlaubnis auch die Gebühr für die endgültige Gaststättenerlaubnis fällig. Sie können die Gebühr überweisen oder bar einzahlen.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 11 Gaststättengesetz (GastG)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbeabteilung – Gaststätten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27761
Telefax
0221 / 221-26131
Kontakt
Öffnungszeiten

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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