Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn sich Ihr Vorhaben bereits im Baugenehmigungsverfahren befindet und Sie noch vor der eigentlichen Baugenehmigung beginnen möchten, zum Beispiel mit der Ausschachtung der Baugrube oder der Errichtung einzelner Bauteile oder Bauabschnitte. 

Benötigte Dokumente

  • Formloser Antrag

    Den Antrag auf Teilbaugenehmigung müssen Sie als formloses Schreiben mit Angabe des genauen Antragsgegenstandes sowie des Aktenzeichens des zugehörigen Bauantrages im PDF-Dateiformat hochladen.

  • Lageplan und Bauzeichnungen

    Der Lageplan muss den Anforderungen des Paragrafen 3 der BauprüfVO (Verordnung über bautechnische Prüfungen) entsprechen. Er soll aktuell sein und die geplante Teilbaumaßnahme darstellen. Auf dem Lageplan muss immer auch die entwurfsverfassende Person mit Vor- und Nachname sowie Büroanschrift benannt sein, auch wenn ein*e Vermesser*in den Lageplan angefertigt hat. Die Bauzeichnungen müssen im Maßstab 1:100 erstellt sein. Auch für den Lageplan und die Bauzeichnungen gilt das PDF-Dateiformat.

  • Nachweis der Standsicherheit

    In der Regel muss vor Erteilung der Teilbaugenehmigung der Standsicherheitsnachweis in geprüfter Form vorliegen. Die Prüfung muss von staatlich anerkannten Sachverständigen vorgenommen werden. Nur für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und 2, eingeschossige Gebäude bis 200 Quadratmeter Grundfläche und freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude sind bautechnische Nachweise in ungeprüfter Form ausreichend. Planen Sie eine Baugrube, muss die Statik auch die dafür gegebenfalls notwendigen Sicherungsmaßnahmen umfassen. Je nach Maßnahme kann die Prüfung auch den baulichen Brand- sowie Schall- und Wärmeschutz betreffen, zum Beispiel wenn Sie oberirdische Gebäudeteile planen.

Was Sie beachten müssen

  • Eine Teilbaugenehmigung können Sie nicht gesondert beantragen, ein solcher Antrag ist nur in laufenden Bauantragsverfahren mit bereits erfolgter materieller Prüfung möglich. Das laufende Antragsverfahren muss zudem von uns als genehmigungsfähig eingeschätzt werden.
  • Einen Teilbauantrag können Sie daher nur stellen, wenn Sie vorher mit der für das laufende Antragsverfahren zuständigen sachbearbeitenden Person Kontakt aufgenommen haben. Klären Sie bitte auch, welche Bauvorlagen gegebenenfalls zusätzlich eingereicht werden müssen. Erst dann können Sie die notwendigen Unterlagen über die Vorgangsauskunft+ im Hauptverfahren hochladen.

Sie haben Fragen?

Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserer Antragsberatung Bauen. Wir beraten Sie zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich des Baurechts. Bitte beachten Sie, dass wir nur zu konkreten Einzelfragen Auskunft geben können, wenn Sie den Antrag gestellt haben.

Nutzen Sie unser Kontaktformular, wenn Sie eine Frage haben.

Gebühren

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW) errechnet. Die Gebühr beträgt mindestens 50 bis maximal 5.000 Euro, siehe Tarifstelle 3.1.4.5.

Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, die Prüfung des Standsicherheitsnachweises und so weiter werden gesondert berechnet.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
Telefax
0221 / 221-22567
Kontakt

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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