Wenn Sie im Kölner Stadtgebiet einen speziellen Markt in geschlossenen Räumen, oder unter freiem Himmel veranstalten wollen, dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis, den sogenannten Festsetzungsbescheid. Solche Märkte sind zum Beispiel Tauschbörsen oder Modelleisenbahnmessen.

Benötigte Dokumente

  • Schriftlicher Antrag

    Sie müssen den Antrag mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung stellen. Sie können dafür das Formular benutzen, das wir unter Downloads und Infos zum Herunterladen anbieten. Sie können den Antrag auch formlos stellen. Dann muss er folgende Angaben enthalten: Name, Ort und zeitliche Dauer der Veranstaltung, Öffnungszeiten für Besucher*innen sowie für Aussteller*innen, Aufbauzeiten, Abbauzeiten, Teilnahmebedingungen, Teilnahmeberechtigung.

  • Baurechtliche Genehmigung

    Der von Ihnen vorgesehene Veranstaltungsraum muss für die von Ihnen geplante Marktveranstaltung baurechtlich geeignet ist. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie oder die Betreiberin oder der Betreiber des Veranstaltungsraumes eine Baugenehmigung (Nutzungsänderung) für den von Ihnen geplanten Markt beantragen.

  • Verzeichnis über die Ausstellerinnen und Aussteller

    Ein formloses Verzeichnis aller zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannten Aussteller*innen

  • Warenverzeichnis

    Dieses Warenverzeichnis muss Angaben zur Art der angebotenen Waren und der Herstellerfirmen enthalten. Sofern bei Antragstellung noch kein endgültiges Warenverzeichnis existiert, reicht zur Antragsbearbeitung ein vorläufiges Warenverzeichnis aus.

  • Gewerbeanmeldung

    Eine aktuelle Gewerbeanmeldung muss Ihnen vorliegen. Ersatz erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Gewerbemeldestelle, die sich nach dem Betriebssitz richtet. In Köln ist das das Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegenheiten. Bitte achten Sie auf den Gewerbegegenstand. Dieser muss die Bezeichnung "Gewerbliche Durchführung - Veranstaltung von Messen - Ausstellungen" beinhalten.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

    des Wohnortes

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes

    des Wohnortes. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Ähnliche Produkte" weiter unten. Sollten Sie außerhalb Kölns wohnen, dann erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung beziehungsweise Stadtverwaltung.

  • Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum ab 1. Januar 2013

    über das Vollstreckungsportal der Länder (§ 882b ZPO nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab 1. Januar 2013). Nur über Internet erhältlich. Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht, Abteilung Schuldnerverzeichnis.

  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts

    derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende, beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten den Auszug beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, in: 50939 Köln, Luxemburger Straße 101 (Justizzentrum).

  • Führungszeugnis

    Das Führungszeugnis der Belegart O können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder in der Meldebehörde Ihres Wohnortes, also für Köln das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus.

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

    Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle beantragen. In Köln ist das die Abteilung Gewerbeangelegenheiten. Natürliche Personen können den Auszug auch bei der Meldebehörde ihres Wohnortes, also für Köln das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus, anfordern.

  • Personalausweis

  • bei juristischen Personen

    zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung.

Antrag durch eine juristische Person

Handelt es sich beim*bei der Antragsteller*in um eine juristische Person, wie zum Beispiel eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einen Verein oder ähnliches, so sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen bei der Antragstellung vorzulegen. Dazu zählen Geschäftsführer*innen, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende.

Baurechtliche Genehmigung

Grundlegende Voraussetzung für die Erteilung eines Festsetzungsbescheides ist, dass die geplante Veranstaltung baurechtlich genehmigt ist.

Das bedeutet, dass der Veranstaltungsraum nach den baurechtlichen Vorschriften für die Durchführung Ihres Marktes geeignet sein muss.  

Bevor Sie als Veranstalter*in einen Festsetzungsbescheid beantragen, sollten Sie sich also bei unserem Bauaufsichtsamt (Abteilung wiederkehrende Prüfungen) erkundigen, ob der von Ihnen vorgesehene Veranstaltungsraum für die von Ihnen geplante Marktveranstaltung baurechtlich geeignet ist. Wenn dies nicht der Fall ist, muss eine Baugenehmigung (Nutzungsänderung) für den von Ihnen geplanten Markt beantragt werden. Ein solcher Antrag kann durch Sie, aber auch durch den*die Betreiber*in des Veranstaltungsraumes erfolgen. Klären Sie dies also auch mit denen ab. Die Prüfung der baurechtlichen Geeignetheit erfordert einen nicht unerheblichen Zeitaufwand, den Sie bei der Planung und Organisation Ihres Marktes unbedingt berücksichtigen sollten.

Bitte beachten Sie: Wenn der Festsetzungsbescheid zum Beispiel wegen der fehlenden Baugenehmigung nicht erteilt werden kann, ergeht ein Ablehnungsbescheid, der gebührenpflichtig ist. Die Gebühr für einen ablehnenden Bescheid beträgt drei Viertel der Gebühr für einen Festsetzungsbescheid. Es ist deshalb in Ihrem Interesse, zunächst die baurechtlichen Voraussetzungen abzuklären und gegebenenfalls zu schaffen. Erst danach stellen Sie den Antrag auf Festsetzung.  

Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0221 / 221-29879 gern zur Verfügung.  

Vorsprache

Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich.

Gebühren

Die Gebühr für die Festsetzung eines Spezialmarktes beträgt bis 750 Euro (Höchstgebühr). In der Regel werden für den ersten Veranstaltungstag 450 Euro, ab dem zweiten Tag 750 Euro fällig.

Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbeabteilung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
Zeichenerklärung
Telefax
siehe Service-Fax
Kontakt
Öffnungszeiten

Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!

Erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Mittwoch: geschlossen

nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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