Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen den Bau von Mietwohnungen, die Neuschaffung von Mietwohnungen durch Nutzungsänderung, die Erweiterung von Gebäuden und die Anpassung von bestehenden Mietwohnungen an geänderte Wohnbedürfnisse für Haushalte mit geringem Einkommen. Weitere Förderangebote bestehen für den Neubau barrierefreier Gruppenwohnungen sowie von Pflegewohnplätzen.
Wohnungspolitische Ziele
Neben der Versorgungsfunktion für die Wohnbevölkerung einschließlich der Wohnungsbedarfsdeckung von Haushalten mit geringem Einkommen streben wir an, auch Berufseinsteiger, Erwerbstätige und Familienhaushalte mit Kindern nachhaltig an den Wohnort Köln zu binden.
Hierbei soll im Rahmen der Wohnungsbauplanung neben freifinanziertem Wohnraum auch preiswerter öffentlich geförderter Wohnraum durch die Förderung von Wohneigentum in Ein-/Zweifamilienhäusern und den Bau von Mietwohnungen in Form von Mehrfamilienhäusern und Mieteinfamilienhäusern entstehen.
Weitere detaillierte Informationen zur Wohnraumförderung und den gesetzlichen Grundlagen erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK.
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen NRW.BANK FörderlotseBeratung und Antragstellung
Ihr Interesse an einem finanziellen Engagement im öffentlich geförderten Wohnungsbau begleiten wir mit einer individuellen Beratung über die in Frage kommenden Fördermittel, mögliche Standorte im Stadtgebiet Köln sowie bautechnische Voraussetzungen. Zu einem unverbindlichen Gespräch über Ihr Bauvorhaben und seine Realisierung im Stadtgebiet Köln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner erreichen Sie über unsere Servicenummer zur Wohnungsbau- und Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand.
Wohnraumfördermittel werden nur auf Antrag bewilligt. Die Antragsvordrucke erhalten Sie auf der Internetseite der NRW.Bank. Den Link zum Förderlotsen stellen wir Ihnen unter "Wohnungspolitische Ziele" zur Verfügung.
Den Antrag auf ein Förderdarlehen, für Ihr Objekt im Kölner Stadtgebiet, stellen Sie bei uns, als der zuständigen Bewilligungsbehörde. Für Fragen zur Antragsbearbeitung stehen Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, deren Zuständigkeit sich nach den Stadtbezirken richtet.
Vorsprache
Eine Terminvereinbarung ist erwünscht.
Gebühren
Wird über Ihren Antrag positiv entschieden und eine Förderzusage erteilt, ist eine Gebühr in Höhe von zur Zeit 0,4 Prozent der bewilligten Darlehenssumme zu entrichten.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Wohnungsbauförderung
Am Kabellager 11
51063 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-24276
- Telefax
- 0221 / 221-23100
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Wohnungsbauförderung
- Öffnungszeiten
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Nach Vereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)