Für den gewerbsmäßigen Betrieb des Geschäftes
- des*der Pfandleiher*in oder
- des*der Pfandvermittler*in
benötigen Sie eine Erlaubnis.
Benötigte Dokumente
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Bitte beachten Sie:
Die nachfolgend genannten Unterlagen werden DREI Monate anerkannt, gerechnet vom Tag ihrer Ausstellung an.
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Führungszeugnis
Das Führungszeugnis der Belegart "O" können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes (für Köln: das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus).
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle (für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten) beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch bei der Meldebehörde ihres Wohnortes (für Köln: das Kundenzentrum im Bezirksrathaus) anfordern.
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Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes
Die Auskunft in Steuersachen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
des Wohnortes. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Ähnliche Dienstleistungen" weiter unten. Sollten Sie außerhalb Kölns wohnen, dann erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
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Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum ab 1. Januar 2013
über das Vollstreckungsportal der Länder (§ 882b Zivilprozessordnung nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab 1. Januar 2013). Es ist nur über Internet erhältlich. Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht, Abteilung Schuldnerverzeichnis.
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Bescheinigung des Insolvenzgerichts
derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk der*die Gewerbetreibende beziehungsweise der*die gesetzliche Vertreter*in, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten den Auszug beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, in: 50939 Köln, Luxemburger Straße 101 (Justizzentrum).
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Personalausweis oder Nationalpass
Ausländische Staatsangehörige, mit Ausnahme der EU-Angehörigen, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt. Bei einer vergleichbaren unselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer*in einer juristischen Person oder als Stellvertreter*in einer natürlichen Person gilt dasselbe.
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Aktueller Handelsregisterauszug
Diesen müssen Unternehmen vorlegen, die im Handelsregister eingetragen sind.
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Besondere Sicherheiten und Nachweise
Abgrenzung und Sicherung der Räumlichkeiten, Versicherungsnachweise, finanzielle Sicherheiten. Details auf dieser Seite unter "Besondere Sicherheiten und Nachweise".
Antrag durch eine juristische Person
Stellen Sie den Antrag als juristische Person, also als Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), als eingetragener Verein oder Ähnliches? Dann sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen, also
- Geschäftsführer*in,
- Vorstandsvorsitzende*r
bei der Antragstellung vorzulegen.
Besondere Sicherheiten und Nachweise
Sie müssen Sicherheiten in Höhe von 100.000 Euro, bei Autopfandhäusern 125.000 Euro nachweisen. Dies kann in Form von Guthaben oder einer Bankbürgschaft sein.
Die Räume, in denen Sie die Pfandleihe betreiben wollen, müssen von einem eventuell parallel geführten Handelsgeschäft klar abgegrenzt sein.
Ferner müssen Sie eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung abschließen und bei Antragstellung vorlegen.
Ihre Räumlichkeiten müssen zur sicheren Aufbewahrung der Pfänder geeignet sein.
Bei Autopfandleihen muss die Frage möglicher Umweltgefahren durch die Abstellflächen der Fahrzeuge geklärt werden. Setzen Sie sich zur Klärung der Eignung bitte mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt in Verbindung.
An wen richten Sie Ihren Erlaubnisantrag?
Das Erlaubnisverfahren wird immer von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung durchgeführt, in deren Bereich Sie sich selbständig machen möchten, wo also der Betriebssitz liegen soll oder liegt. Für den Fall des Betriebssitzes in Köln geben Sie also Ihren Antrag beim Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegenheiten, ab.
Steht Ihr Betriebssitz noch nicht fest, dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 0221 / 221-26449.
Vorsprache
Der Antrag muss persönlich abgegeben werden.
Gebühren
Die Gebühr beträgt 1.000 Euro. Die Zahlung der Gebühren ist durch Überweisung oder Bareinzahlung bei einem Geldinstitut möglich.Bei Ablehnung oder bei Rücknahme Ihres Antrages werden bis zu drei Viertel der Antragsgebühr fällig.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 34 Gewerbeordnung (GewO NW)
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Gewerbeabteilung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- siehe Service-Fax
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbeabteilung
- Öffnungszeiten
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Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!
Erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Mittwoch: geschlossen
nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)